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   FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08   

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https://dejure.org/2011,47627
FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08 (https://dejure.org/2011,47627)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - 9 K 9121/08 (https://dejure.org/2011,47627)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 9 K 9121/08 (https://dejure.org/2011,47627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskostenabzug eines geschlossenen Immobilienfonds Missbräuchliche Absonderung von Anschaffungsnebenkosten in gesonderten Verträgen Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug eines geschlossenen Immobilienfonds - Missbräuchliche Absonderung von Anschaffungsnebenkosten in gesonderten Verträgen - Abzugsfähigkeit von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    Die als Sonderwerbungskosten geltend gemachten Agio-Beträge sind, da sie sich auf die Vermittlung des Gesellschaftsbeitritts beziehen, nach der BFH-Rechtsprechung als Anschaffungskosten der jeweiligen Mitgesellschafter zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101 m. w. N. sowie Tz. 22 des 5. BHE, BStBl I 2003, 546).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    115 Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH werden alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Bauherrenmodells geleistet worden sind, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt, wenn sich die Anlieger aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk beteiligen (vgl. Urteile vom 14. November 1989 IX R 197/84, BStBl II 1990, 299, und vom 14. Juni 1994  IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 14.06.1994 - IX R 36/89

    Abzug von Werbungskosten aus der Beteiligung an Bauherrenmodellen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    115 Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH werden alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Bauherrenmodells geleistet worden sind, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt, wenn sich die Anlieger aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk beteiligen (vgl. Urteile vom 14. November 1989 IX R 197/84, BStBl II 1990, 299, und vom 14. Juni 1994  IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 10.08.1994 - IX B 148/93

    Anforderungen an die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    115 Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH werden alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Bauherrenmodells geleistet worden sind, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt, wenn sich die Anlieger aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk beteiligen (vgl. Urteile vom 14. November 1989 IX R 197/84, BStBl II 1990, 299, und vom 14. Juni 1994  IX R 36/89, BFH/NV 1995, 218).
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    An der Beurteilung ändert sich nichts, wenn sich die Anleger zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben und die Initiatoren zu den Gesellschaftern gehören (BFH-Urteil vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BStBl II 2001, 720).
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BFH gehören bei einem geschlossenen Immobilienfonds - wie im Streitfall - auch die Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals, unabhängig davon, ob sie an den Initiator des Projekts oder an Dritte gezahlt werden, nicht zu den als Werbungskosten abziehbaren Ausgaben (BFH in BStBl II 2001, 717 m. w. N.).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 10/04

    Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    ) Die Vorschrift des § 181 Abs. 5 AO macht im vorliegenden Fall eine solche Beweisaufnahme nicht entbehrlich, weil in dem streitgegenständlichen Änderungsbescheid vom ... Dezember 1998 der nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO gesetzlich gebotene Hinweis darauf fehlt, dass der Bescheid nur hinsichtlich derjenigen Gesellschafter der Klägerin rechtswirksam ist, für die die Einkommensteuerfestsetzungsfrist im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Änderungsbescheids noch nicht abgelaufen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juli 2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228 sowie Brandis, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 181 AO Rz. 19 ff., jeweils m. w. N.).
  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind hierbei nicht anwendbar (vgl. dazu zuletzt BFH-Beschluss vom 26. Januar 2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081 m. w. N.).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    Mangels Vorlage eines sog. Postausgangsbuches durch den Beklagten bestünden vorliegend berechtigte Zweifel daran, dass dieser Änderungsbescheid von ihm tatsächlich noch im Jahr 1998 zur Post gegeben worden sei (Hinweis auf BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982, VIII R 77/79, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1983, 229 und vom 26. August 1997, VII R 11/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1998, 70).
  • BFH, 30.11.1988 - I R 168/84

    Klageerhebung - Prozeßbevollmächtigter - Sachurteilsvoraussetzung - Prüfung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08
    Ein etwaiger Mangel in der Prozessführungsbefugnis seitens des Mitgesellschafters und zugelassenen Steuerberaters G. im Zeitpunkt der Klageerhebung im Hinblick auf die Bestimmung des § 709 Abs. 1 BGB wäre in jedem Fall aufgrund nachträglicher Genehmigung der Prozessführung durch die übrigen Mitgesellschafter der Klägerin geheilt (vgl. dazu  § 155 FGO i. V. m. § 89 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - sowie BFH-Urteil vom 30. November 1988 I R 168/84, BStBl II 1989, 514 und BFH-Beschluss vom 28. Juli 1999 II R 34/99, BStBl II 1999, 637, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung

  • BFH, 28.07.1999 - II R 34/99

    Postulationsfähigkeit eines ausländischen Rechtsanwalts

  • BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01

    Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

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