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   FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 8 K 8236/09   

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https://dejure.org/2012,13887
FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 8 K 8236/09 (https://dejure.org/2012,13887)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2012 - 8 K 8236/09 (https://dejure.org/2012,13887)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 8 K 8236/09 (https://dejure.org/2012,13887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Beteiligung der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft Gerichtsbescheid nicht vorläufig vollstreckbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Beteiligung der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft - Gerichtsbescheid nicht vorläufig vollstreckbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.03.1958 - I 7/57 U

    Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf betrieblicher oder auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 8 K 8236/09
    Allerdings hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es für die steuerrechtliche Beurteilung einer Verschmelzung entscheidend darauf ankomme, ob diese auf gesellschaftsrechtlicher oder betrieblicher Grundlage erfolge (BFH, Urteil vom 4. März 1958 I 7/57 BStBl. III 1958, 298).

    Es handle sich vielmehr um eine Einlage, die den Gewinn nicht beeinflusse (BFH, Urteil vom 4. März 1958 I 7/57 BStBl. III 1958, 298).

  • BFH, 09.01.2013 - I R 24/12

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg gab ihr durch Urteil vom 16. Februar 2012  8 K 8236/09 statt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 13 K 13287/10

    Aufwendungen für die Schneebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen vorm Haus als

    Ob und gegebenenfalls inwieweit etwas anderes gilt, wenn in einem stattgebenden Gerichtsbescheid die Revision nicht zugelassen wird (so FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 4. November 2011 -4 K 22/11-, EFG 2012, 865; zustimmend FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 16. Februar 2012 -8 K 8236/09-, juris), kann der Senat offen lassen.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 1 K 12/21

    Verzicht auf die Übermittlung von Steuererklärungen einer GmbH nach amtlich

    Aus den zutreffenden Gründen des Gerichtsbescheides des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2012 13 K 13287/10 (EFG 2013, 51 ) ist ein Gerichtsbescheid jedenfalls dann für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn gegen ihn - wie hier - die Revision zugelassen wird (a.A. ohne nähere Begründung FG Berlin-Brandenburg im Gerichtsbescheid vom 16. Februar 2012 8 K 8236/09, zitiert nach juris, unter Bezugnahme auf den Gerichtsbescheid des FG Hamburg vom 4. November 2011 4 K 22/11, EFG 2012, 865 , in dem diese Frage jedoch ausdrücklich offen gelassen wird).
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