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   FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11   

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FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11 (https://dejure.org/2013,31263)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2013 - 1 K 1075/11 (https://dejure.org/2013,31263)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 1 K 1075/11 (https://dejure.org/2013,31263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsteuer ist nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Luftverkehrsteuer ist nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Keine verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken gegen Luftverkehrsteuergesetz

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken gegen Luftverkehrsteuergesetz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83 BVerfGE 72, 200).

    Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200; BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83 BVerfGE 72, 200).

    Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200; BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).

    Im Übrigen würde die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    So sind Strom- und Mineralölsteuer Verbrauchsteuern im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG; sie knüpfen an den Verbrauch von Strom und Mineralöl an und sind auf Überwälzung angelegt (BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274, zur Ökosteuer - Rn. 63 ff.).

    Eine solche Abwägung, die gewichtigen wirtschaftlichen Belangen Vorrang vor generellen umweltpolitischen Anliegen einräumt, hat das Bundesverfassungsgericht als zulässig erkannt (BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00 BVerfGE 110, 274).

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210 m.w.N.).

    Als besonderen sachlichen Grund für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das BVerfG u.a. Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt (BFH, Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08, BFHE 230, 352 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07 u.a., BVerfGE 122, 210, m.w.N.).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200; BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).

    Im Übrigen würde die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1983 2 BvR 475/78, BVerfGE 63, 343; Beschluss vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17).

  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Der Senat hat das Verfahren nicht im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvF 3/11 (Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Luftverkehrsteuergesetzes auf seine Nichtigkeit hin) nach § 74 FGO ausgesetzt.

    Darüber hinaus hat die Klägerin plausibel dargelegt, dass sie ihre Interessen und rechtlichen Argumente in das beim Bundesverfassungsgericht vom Land Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Luftverkehrsteuergesetzes geführte abstrakte Normenkontrollverfahren 1 BvF 3/11 nur inhaltlich eingeschränkt über die mittelbare Beteiligung ihrer Verbände einbringen könnte.

  • BFH, 30.04.1953 - V 84/51 S

    Verbindung des Vorliegens der sachlichen Zuständigkeit und der Zulässigkeit des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Bei den Verkehrsteuern gehören - von Sonderfällen abgesehen - immer zwei Personen dazu, um die Steuerschuld zum Entstehen zu bringen, wenn auch nur einer von beiden als Steuerschuldner in Betracht kommt (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 30. April 1953 V 84/51 S, Entscheidungen des BFH -BFHE- 57, 473).

    Für die Frage, wie sich Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern unterscheiden, ist in erster Linie der Tatbestand maßgebend, an den das Gesetz die Entstehung der Steuerschuld knüpft (BFH-Urteil vom 30. April 1953 V 84/51 S zur Weinabgabe, BFHE 57, 473, 489, BStBl III 1953, 183, 188).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Eine Legaldefinition der Verkehrsteuer gibt es nicht; traditionell knüpfen die Verkehrsteuern an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an einen wirtschaftlichen Vorgang oder an einen Verkehrsvorgang an (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Entscheidung vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61 zur Einwohnersteuer, Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 16, 64).

    Maßgebend für den Charakter einer Steuer als Aufwandsteuer ist es also, dass die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll (BVerfG, Entscheidung vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64, NJW 1963, 1867 zur Einwohnersteuer).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Eine Verbindung der Verfahren 1 K 1074/11 und 1 K 1075/11 gemäß § 73 FGO hat der Senat ebenfalls nicht für zweckmäßig gehalten, da diese vorliegend nicht der Verfahrensvereinfachung dienen würde.

    Auch wenn sich die Klägerinnen in beiden Verfahren jeweils gegen einen Luftverkehrsteuerbescheid für Januar 2011 wenden und dies mit der ihrer Ansicht nach mangelnden Vereinbarkeit des Luftverkehrsteuergesetzes mit höherrangigem Recht begründen, ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren unterschiedliche Steuerbescheide betreffen, für die auch unterschiedliche Anträge gestellt werden, da die europarechtlichen Fragestellungen nur das Verfahren 1 K 1074/11 betreffen.

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
    Stehen dem Gesetzgeber mehrere Regelungsmöglichkeiten zur Verfügung, so ist es nicht Sache des Gerichts nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • BFH, 09.06.2010 - II B 154/09

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen des Verfahrens vor dem BVerfG zum SolZG 2007

  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

  • BFH, 27.06.1973 - II R 179/71

    Kraftfahrzeugsteuer - Zuordnung zu Verkehrsteuern - Abgrenzung zu

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 51/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.12.2015 VII R 55/13 -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2013  1 K 1075/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 16. Mai 2013  1 K 1075/11 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, Beilage Nr. 2, 17) wies das Finanzgericht (FG) die Klage als unbegründet ab.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11
    Zum anderen geht der Senat davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vorliegen und verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 1 K 1075/11.

    Eine Verbindung der Verfahren 1 K 1074/11 und 1 K 1075/11 gemäß § 73 FGO hat der Senat ebenfalls nicht für zweckmäßig gehalten, da diese vorliegend nicht der Verfahrensvereinfachung dienen würde.

    Der Senat nimmt hierzu auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 1 K 1075/11 Bezug.

  • FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12

    Luftverkehrsteuergesetz, Chikagoer Abkommen über die internationale

    Das ist hier zu bejahen, weshalb die Einbeziehung der Rechtsvorgänge ab dem 01.09.2010 zulässig war (vgl. dazu auch FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.05.2013 1 K 1075/11, ZfZ Beilage 2014, Nr. 2, 17, Rdnr. 33).
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