Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20397
FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07 (https://dejure.org/2010,20397)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2010 - 6 K 6162/07 (https://dejure.org/2010,20397)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2010 - 6 K 6162/07 (https://dejure.org/2010,20397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Nr 1 S 5 GewStG 1991, § 2 Abs 1 S 2 GewStG 1991, § 15 Abs 2 EStG 1990, § 15 Abs 3 Nr 2 EStG 1990, § 3 Nr 1 GewStG 2002
    Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG bei teilweisem Unterhalt eines Gewerbebetriebs: Gewerbesteuerpflicht der Einkünfte eines Spielcasinos aus der Vermietung an einen Barbetrieb

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpachtung von Flächen zum Betrieb eines Restaurants als dem Betrieb einer Spielbank dienend und durch die Spielbankabgabe abgegolten; Beachtlichkeit der materiellen Rechtslage für die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflichtigkeit der Verpachtung einer Fläche zum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Grundstücksverpachtung an auch einen Barbetrieb betreibende öffentliche Spielbank

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausschluss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Grundstücksverpachtung an auch einen Barbetrieb betreibende öffentliche Spielbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 729
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.01.1954 - V D 1/53
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Insoweit kann auch die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des ... für die Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer dahingestellt bleiben (vgl. BFH-Gutachten vom 21. Januar 1954 V D 1/53 S, BFHE 58, 556, BStBl. III 1954, 122).

    Dies korrespondiert mit dem Gutachten des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 1954 (V D 1/53 S, BFHE 58, 556, BStBl. III 1954, 122), in dem der BFH zur Befreiungsvorschrift des § 6 Abs. 1 SpielbankV ausgeführt hat, dass "die Befreiung (...) also alle Umsätze, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind (betrifft), nicht aber z.B. Umsätze, die mit einem Gaststättenbetrieb in Zusammenhang stehen".

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05

    GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof -BFH- das Urteil des FG Berlin mit Urteil vom 26. Juni 2007 (Az. IV R 9/05, BFHE 219, 173, BStBl. II 2007, 893) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.

    Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Begünstigung des Grundstücksunternehmens nicht mehr als gegeben an, weil bei einer Nutzung des Grundstücks im Gewerbebetrieb des Gesellschafters ohne Zwischenschaltung eines weiteren Rechtsträgers die Grundstückserträge in den Gewerbeertrag einfließen und damit der Gewerbesteuer unterliegen würden (BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 9/05, BFHE 219, 173, BStBl. II 2007, 893).

  • BFH, 08.10.2008 - I R 63/07

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Sie ist damit nicht von der Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung umfasst; denn die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung erfasst nur die tatsächlich erfassten Abreden, während Vorbehalte, Vorstellungen und Motive nicht erfasst sind, selbst wenn die Beteiligten Kenntnis hatten (vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 78 AO Rn. 146; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl. II 2009, 121, sowie FG Münster Urteil vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E, EFG 2006, 1306).

    Ferner kann sich eine tatsächliche Verständigung nur auf in der Vergangenheit liegende Sachverhalte beziehen, nicht hingegen auf zukünftige Steuerfälle (BFH-Urteile vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl. II 2009, 414, und vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl. II 2009, 121).

  • BFH, 13.02.2008 - I R 63/06

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Ferner kann sich eine tatsächliche Verständigung nur auf in der Vergangenheit liegende Sachverhalte beziehen, nicht hingegen auf zukünftige Steuerfälle (BFH-Urteile vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl. II 2009, 414, und vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl. II 2009, 121).
  • FG Berlin, 08.12.2004 - 6 K 6562/00

    Bestehen eines Gewerbebetriebs bei Vermietung und Verpachtung eines bebauten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Hiergegen hat sich die Klägerin nach erfolglosem Einspruch mit ihrer unter dem Az. 6 K 6562/00 beim Finanzgericht -FG- Berlin geführten Klage gewandt.
  • BFH, 15.03.2000 - IV B 44/99

    Tatsächliche Verständigung; Rechtsfrage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Unabhängig von der streitigen Wirksamkeit einer solchen Verständigung im Hinblick auf die Frage, ob die Verständigung auf dem Gebiet der Sachverhaltsermittlung stattfand oder zur Klärung zweifelhafter Rechtsfragen eingesetzt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2000 IV B 4/99, BFH/NV 2000, 1073), scheitert die Anerkennung im Streitfall jedenfalls daran, dass die Annahme der Gewerbesteuerfreiheit der Pachteinnahmen lediglich Grundlage der Verständigung war.
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Schließlich hat eine tatsächliche Verständigung keine Drittwirkung, da sich die Bindungswirkung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ableitet, da auch im Steuerrechtsverhältnis jeder Beteiligte auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessene Rücksicht nehmen muss und sich mit seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der andere Teil vertraut und im Hinblick darauf bestimmte Dispositionen getroffen hat, nicht in Widerspruch setzen darf (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl. II 1991, 45, und vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl. II 2004, 975).
  • FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 2674/03

    Tatsächliche Verständigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Sie ist damit nicht von der Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung umfasst; denn die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung erfasst nur die tatsächlich erfassten Abreden, während Vorbehalte, Vorstellungen und Motive nicht erfasst sind, selbst wenn die Beteiligten Kenntnis hatten (vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 78 AO Rn. 146; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl. II 2009, 121, sowie FG Münster Urteil vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E, EFG 2006, 1306).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Abzugrenzen ist nach dem Förderungs- und Sachzusammenhang, in dem die jeweiligen Einzeltätigkeiten zu der betrieblichen Haupttätigkeit oder der privat veranlassten Tätigkeit stehen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl. II 1997, 202, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07
    Schließlich hat eine tatsächliche Verständigung keine Drittwirkung, da sich die Bindungswirkung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ableitet, da auch im Steuerrechtsverhältnis jeder Beteiligte auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessene Rücksicht nehmen muss und sich mit seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der andere Teil vertraut und im Hinblick darauf bestimmte Dispositionen getroffen hat, nicht in Widerspruch setzen darf (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl. II 1991, 45, und vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292, BStBl. II 2004, 975).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 2/11

    Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

    Die Begründung des Urteils ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 729 abgedruckt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht