Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42181
FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08 (https://dejure.org/2013,42181)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 11 K 11245/08 (https://dejure.org/2013,42181)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 11 K 11245/08 (https://dejure.org/2013,42181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 2 EStG 2002 vom 29.12.2003
    Sachbezug durch private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs bei konkludenter Erlaubnis einer privaten Mitbenutzung - Vermietung von Büroräumen an Arbeitgeber - Vorsorgeaufwendungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, § 8 Abs 2 S 2 EStG
    Sachbezug durch private Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs bei konkludenter Erlaubnis einer privaten Mitbenutzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des betrieblichen Pkw als Einnahme aus der nichtselbstständigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der 1-%-Regelung bei einem Arbeitnehmer, der neben dem ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen kein weiteres Fahrzeug für eine Privatnutzung vorhält fehlende Regelung zur Privatnutzung fehlende Kontrolle Anscheinsbeweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der 1-%-Regelung bei einem Arbeitnehmer, der neben dem ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen kein weiteres Fahrzeug für eine Privatnutzung vorhält - fehlende Regelung zur Privatnutzung - fehlende Kontrolle - Anscheinsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Allerdings setzt die Anwendung der 1 %-Regelung voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen überhaupt zur privaten Nutzung überlassen hat (siehe: BFH, Urteil vom 21. April 2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848).

    Nach Auffassung des BFH streitet ein solcher Anscheinsbeweis indes nur dafür, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht jedoch dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark für private Zwecke zur Verfügung steht, oder dass er einen solchen unbefugt oder gar verbotswidrig privat nutzt (vergleiche: BFH, Urteil vom 18. April 2013 - VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316; BFH, Urteil vom 21. April 2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl. II 2010, 848).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Findet sich in diesen keine Regelung in Bezug auf eine private Nutzungserlaubnis kann auch eine konkludente Erlaubnis zur Privatnutzung des Pkw in Betracht kommen (vergleiche: BFH, Urteil vom 21. März 2013 - VI R 42/12, BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; anderer Ansicht wohl: Geserich, NWB 2013, 2376, 2378).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Soweit sich das Klägervorbringen auf die formelle Verfassungswidrigkeit bezieht, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 2009 (2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104) zwar die Verfassungswidrigkeit festgestellt, jedoch zugleich die Fortgeltung des Gesetzes bis zu einer Neuregelung, spätestens bis 30. Juni 2011 bestimmt und eine Nichtigkeit des Gesetzes wegen der Mängel im Gesetzgebungsverfahren verneint.
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Diese Bewertungsregel kommt selbst dann zum Tragen, wenn eine private Nutzung tatsächlich nicht stattgefunden hat (vergleiche: BFH, Urteil vom 21. März 2013 - VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl. II 2013, 700).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vergleiche BFH, Urteil vom 25. März 2003 - IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; BFH, Urteil vom 11. März 2003 - IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).
  • BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05

    Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Er beruht auf der Erfahrung, dass gewisse typische Sachverhalte bestimmte Folgen auslösen oder umgekehrt bestimmte Folgen auf einen typischen Geschehensablauf hindeuten (siehe: BFH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - VII B 248/05, BFH/NV 2007, 524).
  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vergleiche BFH, Urteil vom 25. März 2003 - IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; BFH, Urteil vom 11. März 2003 - IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).
  • BFH, 28.02.2013 - III R 94/10

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Hierunter ist der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers zu verstehen (siehe: BFH, Urteil vom 28. Februar 2013 - III R 94/10, Betriebs-Berater - BB - 2013, 1237).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 43/09

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Ein Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (ebenso: BFH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VI R 43/09, BFHE 228, 354, BFH/NV 2010, 1016).
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 11 K 11245/08
    Nach Auffassung des BFH streitet ein solcher Anscheinsbeweis indes nur dafür, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht jedoch dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark für private Zwecke zur Verfügung steht, oder dass er einen solchen unbefugt oder gar verbotswidrig privat nutzt (vergleiche: BFH, Urteil vom 18. April 2013 - VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316; BFH, Urteil vom 21. April 2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl. II 2010, 848).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht