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   FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07   

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https://dejure.org/2008,22259
FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07 (https://dejure.org/2008,22259)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2008 - 6 V 6196/07 (https://dejure.org/2008,22259)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 6 V 6196/07 (https://dejure.org/2008,22259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Antrags auf Gewährung einer Vollziehungsaussetzung in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur effektiven Interpretation des Rechtsschutzbegehrens; Zeitpunkt der Zulässigkeit einer Vollstreckung aus einem Einkommensteuerbescheid

  • Judicialis

    AO § 258; ; FGO § 69; ; FGO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung eines AdV-Antrags in einen Antrag nach § 114 FGO; Begründung eines Antrags auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO; Unbilligkeit einer Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umdeutung eines AdV-Antrags in einen Antrag nach § 114 FGO - Begründung eines Antrags auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO - Unbilligkeit einer Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 964
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.04.1991 - V B 94/90

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07
    Deshalb könnte eine behauptete Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsakte dann die Voraussetzungen des § 258 AO 1977 erfüllen, wenn die Antragsteller rechtzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (entweder beim Antragsgegner oder beim zuständigen FG) gestellt hätten und dieser zwar noch nicht beschieden, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass er Erfolg haben wird (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; Beermann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 258 AO Rz. 15 u. 16, Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 258 AO Rz. 7).
  • BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07
    Deshalb könnte eine behauptete Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsakte dann die Voraussetzungen des § 258 AO 1977 erfüllen, wenn die Antragsteller rechtzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (entweder beim Antragsgegner oder beim zuständigen FG) gestellt hätten und dieser zwar noch nicht beschieden, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass er Erfolg haben wird (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156; Beermann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 258 AO Rz. 15 u. 16, Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 258 AO Rz. 7).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 352/00

    PKH; Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07
    Der BFH billigt dem Vollstreckungsschuldner aber in ständiger Rechtsprechung - unabhängig von etwaigen Rechtsbehelfen gegen die der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsakte oder ihre Vollziehung - ein anerkennenswertes Interesse daran zu, sich gegen die Zwangsvollstreckung selbst mit der Begründung wehren zu können, dass diese unbillig i. S. des § 258 AO 1977 sei (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 1. August 2002 VII B 352/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1547, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07
    a.) Die Änderung eines Antrags auf Gewährung von Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) in einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne von § 114 FGO ist im Streitfall nach Ansicht des Senats unabhängig vom Vorliegen der einschränkenden Voraussetzungen des § 67 FGO zulässig (a.A: FG Baden- Württemberg, rkr. Beschlüsse vom 23. Januar 1990 IX V 47/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 324, und vom 29. Mai 1992 9 V 41791, EFG 1992, 614), da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine möglichst effektive Interpretation des von den Antragstellern tatsächlich begehrten Rechtsschutzziels geboten ist (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 24. September 2002 2 BvR 857/02, Deutsches Verwaltungsblatt 2002, 1633, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 80/81
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2008 - 6 V 6196/07
    Aus diesen Gründen liegt im Streitfall keine Abweichung des Senats vom Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. März 1983 I B 80/81 ([...]) vor: Im vom BFH entschiedenen Fall ging es um eine Antragsänderung von einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids hin zu einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids einer OHG.
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