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   FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05 B   

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https://dejure.org/2010,12676
FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05 B (https://dejure.org/2010,12676)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 K 5300/05 B (https://dejure.org/2010,12676)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 K 5300/05 B (https://dejure.org/2010,12676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Sonderabschreibung für Modernisierungsarbeiten und Sanierungsarbeiten an einem bereits bestehenden Wirtschaftsgut im Fördergebiet; Erforderlichkeit der Schaffung eines neuen Wirtschaftsgutes für die Annahme von nachträglichen Herstellungskosten i.S.d. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baumaßnahmen zur Modernisierung eines historischen Gebäudeensembles als nachträgliche Herstellungskosten im Sinne des Fördergebietsgesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Baumaßnahmen zur Modernisierung eines historischen Gebäudeensembles als nachträgliche Herstellungskosten im Sinne des Fördergebietsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1626
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 65/07

    Begriffe von Anschaffung und Herstellung i.S. von § 255 HGB gelten auch für das

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Der Sachverhalt des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19. August 2008 (Az. IX R 65/07 BFH/NV 2009, 552) sei anders gelagert.

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs in der Sache IX R 65/07 bestätige die Auffassung des Beklagten.

    Ein neues Wirtschaftsgut wird nicht nur dann hergestellt, wenn ein bisher noch nicht vorhandenes Wirtschaftsgut geschaffen oder ein bereits vorhandenes, jedoch zerstörtes oder unbrauchbar gewordenes Wirtschaftsgut wiederhergestellt wird, sondern auch dann, wenn ein vorhandenes Wirtschaftsgut aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird (vgl. BFH, Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 m. w. N.; vom 19. August 2008 IX R 65/07 BFH/NV 2009, 552; vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086).

    So hat der Bundesfinanzhof etwa angenommen, dass ein neues Wirtschaftsgut dann hergestellt wird, wenn eine sich über zwei Etagen erstreckende eigengenutzte Wohnung in zwei separate fremdvermietete Arztpraxen umgebaut wird (Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543), wenn eine Scheune in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen umgebaut wird (Urteil vom 19. August 2008 IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552) oder wenn durch den Einbau von zwei abgeschlossenen Wohnungen im Erdgeschoss und Dachgeschoss eines zuvor selbstgenutzten Einfamilienhauses ein Wechsel von der vorangegangenen Eigennutzung zur Fremdvermietung stattfindet (Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2004 (Az. IX R 59/03 HFR 2005, 638) betreffe einen anders gelagerten Sachverhalt.

    Ein neues Wirtschaftsgut wird nicht nur dann hergestellt, wenn ein bisher noch nicht vorhandenes Wirtschaftsgut geschaffen oder ein bereits vorhandenes, jedoch zerstörtes oder unbrauchbar gewordenes Wirtschaftsgut wiederhergestellt wird, sondern auch dann, wenn ein vorhandenes Wirtschaftsgut aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird (vgl. BFH, Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 m. w. N.; vom 19. August 2008 IX R 65/07 BFH/NV 2009, 552; vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086).

    Nicht erforderlich ist, dass sich durch den Umbau die Nutzungsfunktion des ganzen Gebäudes verändert; es genügt die Änderung der Nutzungsfunktion eines Gebäudeteils (vgl. BFH, Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; vom 16. Januar 2007 IX R 39/05 BStBl. II 2007, 922).

    So hat der Bundesfinanzhof etwa angenommen, dass ein neues Wirtschaftsgut dann hergestellt wird, wenn eine sich über zwei Etagen erstreckende eigengenutzte Wohnung in zwei separate fremdvermietete Arztpraxen umgebaut wird (Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543), wenn eine Scheune in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen umgebaut wird (Urteil vom 19. August 2008 IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552) oder wenn durch den Einbau von zwei abgeschlossenen Wohnungen im Erdgeschoss und Dachgeschoss eines zuvor selbstgenutzten Einfamilienhauses ein Wechsel von der vorangegangenen Eigennutzung zur Fremdvermietung stattfindet (Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH, Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91; vom 7. November 2006 IX R 19/05, BStBl. II 2007, 693).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung mehrerer Räume, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann; sie müssen nach außen abgeschlossen und es müssen wenigstens ein Bad oder eine Dusche und ein WC sowie eine Küche oder Kochgelegenheit vorhanden sein (vgl. BFH, Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91; vom 7. November 2006 IX R 19/05, BStBl. II 2007, 693).
  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 11. September 1996 (X R 46/93, BStBl. 1998, 94), wonach eine bloße Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raums nicht ausreiche, sofern nicht die neu eingefügten Bauteile dem Gebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes geben, betrifft zum einen die Auslegung des ebenfalls abweichend formulierten § 10e EStG a. F., zum anderen unterscheidet sich der Sachverhalt dadurch, dass die dort vorgenommene Trennung eines ursprünglich teilvermieteten Einfamilienhauses in zwei selbstständige Wohnungen allein durch den Einbau von Türen geschah, während Küche und Bad sowohl im Erdgeschoss wie im Obergeschoss bereits vorhanden waren.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung - Voraussetzung einer Rechtsnachfolge

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn durch die neue Nutzung eine Anlage mit anderer Identität entsteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 1989, 8 S 1869/89, NVwZ-RR 1990, 171; Urteil vom 4. März 2009 3 S 1467/07, BauR 2009, 1881).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Das ist vor allem dann der Fall, wenn durch die neue Nutzung eine Anlage mit anderer Identität entsteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 1989, 8 S 1869/89, NVwZ-RR 1990, 171; Urteil vom 4. März 2009 3 S 1467/07, BauR 2009, 1881).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Der Umfang der Begünstigung bestimmt sich sodann nach § 4 FördG, der keinen selbstständigen Begünstigungstatbestand, sondern (nur) die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen regelt (vgl. BFH, Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BStBl. II 2004, 750; vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758; vom 12. Dezember 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Nicht anders liegt es, soweit die Klägerin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Juni 2009 (Az. X R 8/08, BStBl. II 2009, 960) hinweist, das sich mit der Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Eigenheimzulagenrechts einerseits und § 7i EStG andererseits befasst.
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 33/03

    Sonderabschreibungen: Anzahlungen auf Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
    Der Umfang der Begünstigung bestimmt sich sodann nach § 4 FördG, der keinen selbstständigen Begünstigungstatbestand, sondern (nur) die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen regelt (vgl. BFH, Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BStBl. II 2004, 750; vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758; vom 12. Dezember 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067).
  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 24.01.2008 - III R 9/05

    Investitionszulagenbegünstigter Umbau eines Gebäudes zu einem Mietwohngebäude -

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05

    Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06

    Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude - Entstehung eines

  • BFH, 23.05.2007 - IX B 1/07

    Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

  • BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06

    Voraussetzungen von Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 35/10

    Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1626 veröffentlichten Urteil aus, die Baumaßnahmen seien nicht als Modernisierungsmaßnahmen oder andere nachträgliche Herstellungskosten zu fördern.
  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 169/11

    Errichtung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG bei Sanierung eines

    Eine wesentliche Änderung des Nutzungs- und Funktionszusammenhangs durch den Umbau liegt ferner vor, wenn mit den Baumaßnahmen unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz ehemaliger zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzter Betriebsgebäude zwei bisher nicht vorhandene, baulich getrennte und in sich abgeschlossene Wohneinheiten sowie vier fremdgewerblich genutzte Einheiten hergestellt und damit Wirtschaftsgüter neu geschaffen werden (BFH-Beschluss vom 29.06.2011 IX R 35/10, BFH/NV 2011, 1860, vorgehend Urteil des FG Berlin-Brandenburg 1 K 5300/05 B, EFG 2010, 1626).
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