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   FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15   

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FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15 (https://dejure.org/2019,27827)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2019 - 7 K 7250/15 (https://dejure.org/2019,27827)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 7 K 7250/15 (https://dejure.org/2019,27827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 37b Abs 2 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer - Zutrittsberechtigungen zu VIP-Logen in einer Halle/in einem Stadion

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge Januar 2009 bis Dezember 2012

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einladung von (potentiellen) Kunden in angemietete VIP-Logen bei Sportveranstaltungen oder sonstigen Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen als Geschenk im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG - Pauschalierung der darauf entfallenden Einkommensteuer beim Zuwendenden ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 16.10.2013 - VI R 52/11

    Lohnsteuerpauschalierung für Geschenke - Anwendungsbereich von § 37b EStG -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Der BFH hat die Ausübung des Wahlrechts während der Lohnsteuer-Außenprüfung ebenfalls nicht problematisiert (Urteil vom 16.10.2013 VI R 52/11, BStBl II 2015, 455).

    Im Übrigen geht der BFH (Urteil vom 16.10.2013 VI R 52/11, BStBl II 2015, 455; Schmidt/Loschelder, EStG, 38. Aufl. 2019, § 37b Rn 11) davon aus, dass auch Bewirtungsaufwendungen der Pauschalsteuerpflicht unterliegen.

    b) Insoweit sind in die Bemessungsgrundlage auch solche Aufwendungen einzubeziehen, die der Zuwendende, im Streitfall also die Klägerin, nicht als Betriebsausgabe abziehen kann (BFH, Urteil vom 16.10.2013 VI R 52/11, BStBl II 2015, 455; Schmidt/Loschelder, EStG, 38. Aufl. 2019, § 37b Rn 9).

    Denn § 37b EStG begründet keine neue Einkunftsart, sondern stellt nur eine besondere Erhebungsform für die Einkommen- und Körperschaftsteuer der Empfänger dar (BFH, Urteile vom 16.10.2013 VI R 57/11, BStBl II 2015, 457; vom 16.10.2013 VI R 52/11, BStBl II 2015, 455; vom 21.02.2018 VI R 25/16, BStBl II 2018, 389, Rn 13).

    Ob mit dem BFH (Urteil vom 16.10.2013 VI R 52/11, BStBl II 2015, 455; Schmidt/Loschelder, EStG, 38. Aufl. 2019, § 37b Rn 11) auch Bewirtungsaufwendungen in die Steuerpflicht nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG eingehen und auch die Bewirtungsanteile der Pauschalsteuer zu unterwerfen sind, kann dahin stehen, weil die Klage unabhängig davon keinen Erfolg hat.

  • BFH, 15.06.2016 - VI R 54/15

    Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG - Ausübung und Widerruf des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Es ist anerkannt, dass nach die § 37b EStG geschuldete Steuer, die vom Steuerschuldner nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe angemeldet wurde, durch Nachforderungsbescheid festgesetzt werden kann (BFH, Urteil vom 15.06.2016 VI R 54/15, BStBl II 2016, 1010).

    Es bestehen keine formalen Anforderungen (Kirchhof/Eisgruber, EStG, 18. Aufl. 2019, § 37b Rn 27; wohl auch BFH, Urteil vom 15.06.2016 VI R 54/15, BStBl II 2016, 1010, Rn 16).

    Dieser muss wegen der damit einhergehenden einschneidenden Rechtsfolgen (insbesondere: dem Grunde nach Wiederaufleben der Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht bei den Zuwendungsempfängern) mit einer gewissen Eindeutigkeit ergehen (vgl. BFH, Urteil vom 15.06.2016 VI R 54/15, BStBl II 2016, 1010, Rn 24 ff, insbesondere 27).

    Ferner kommt es nicht darauf an, von welcher Bemessungsgrundlage die Klägerin bei Beantragung der Pauschalversteuerung gemäß § 37b Abs. 1 EStG ausgegangen ist, da ein solcher Antrag nur umfassend, unter Einbeziehung sämtlicher im Kalenderjahr getätigten Aufwendungen gestellt werden kann (Schmidt/Loschelder, EStG, 38. Aufl. 2019, § 37b Rn 16; vgl. BFH, Urteil vom 15.06.2016 VI R 54/15, BStBl II 2016, 1010, Rn 14 zu § 37b Abs. 1 Nr. 1 EStG).

  • FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 3383/17

    Rechtsstreit um die zu versteuernden Aufwendungen für Durchführung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Auch das Finanzgericht - FG - Münster (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19) geht davon aus, dass auf einen während einer Lohnsteueraußenprüfung gestellten Antrag auf Anwendung des § 37b EStG ein Nachforderungsbescheid ergehen darf (in diesem Sinne wohl auch Sächsisches FG, Urteil vom 09.03.2017 6 K 1201/16, Betriebs-Berater - BB - 2017, 1891).

    Dem entsprechend haben auch das FG Bremen die Verschaffung des Zugangs zu einer VIP-Loge bei Bundesligaspielen (Urteil vom 21.09.2017 1 K 20/17 (5), Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 1242) und das FG Münster die Teilnahme an einer "Party", bei der Künstler auftraten, als geldwerten Vorteil angesehen (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).

    Die Aufwendungen wären daher geeignet, beim Empfänger einen geldwerten einkommensteuerbaren Vorteil auszulösen (wie es Graw in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: 248. Aktualisierung Juni 2014, § 37b Rn. B 44 und Schneider, NWB 2014, 340 [351] voraussetzen; mit gleicher Tendenz FG Münster, Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).

  • BFH, 07.07.2020 - VI R 4/19

    Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung bei der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Auch das Finanzgericht - FG - Münster (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19) geht davon aus, dass auf einen während einer Lohnsteueraußenprüfung gestellten Antrag auf Anwendung des § 37b EStG ein Nachforderungsbescheid ergehen darf (in diesem Sinne wohl auch Sächsisches FG, Urteil vom 09.03.2017 6 K 1201/16, Betriebs-Berater - BB - 2017, 1891).

    Dem entsprechend haben auch das FG Bremen die Verschaffung des Zugangs zu einer VIP-Loge bei Bundesligaspielen (Urteil vom 21.09.2017 1 K 20/17 (5), Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 1242) und das FG Münster die Teilnahme an einer "Party", bei der Künstler auftraten, als geldwerten Vorteil angesehen (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).

    Die Aufwendungen wären daher geeignet, beim Empfänger einen geldwerten einkommensteuerbaren Vorteil auszulösen (wie es Graw in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand: 248. Aktualisierung Juni 2014, § 37b Rn. B 44 und Schneider, NWB 2014, 340 [351] voraussetzen; mit gleicher Tendenz FG Münster, Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).

  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Geldwerte Güter sind somit zumindest solche Vorteile, die Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein können (BFH, Urteile vom 22.07.1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995) bzw. Vorteile, die nach objektiven Merkmalen in Geld ausgedrückt werden können, einen wirtschaftlichen Wert besitzen und damit eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers zur Folge haben (BFH, Urteil vom 06.10.2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682).

    Ferner kann es an der objektiven Bereicherung fehlen, wenn es sich um eine Zuwendung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Zuwendenden handelt, wenn sich der Vorteil bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern nur als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist, wofür jedoch nicht jede betriebliche Veranlassung auf Seiten des Zuwendenden ausreicht (BFH, Urteil vom 06.10.2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682).

  • FG Köln, 27.06.2018 - 3 K 870/17

    Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    80 dd) Es kann dahingestellt bleiben, ob der den Zuwendungsempfängern zuzurechnende Vorteil auf die Aufwendungen pro Sitz bei Vollauslastung zu begrenzen ist (in Anknüpfung an die Auffassung des FG Köln [Urteil vom 27.06.2018 3 K 870/17, EFG 2018, 1647, Revision anhängig unter dem Az. VI R 31/18], nach der sog. No-Show-Kosten für Arbeitnehmer, die kurzfristig ihre zunächst zugesagte Teilnahme an einer lohnsteuerpflichtigen Betriebsveranstaltung abgesagt hatten, nicht den übrigen Teilnehmern zugerechnet werden können).

    Abweichend von den Verhältnissen im Streitfall war im Fall des FG Köln (Urteil vom 27.06.2018 3 K 870/17, EFG 2018, 1647) für eine Einzelveranstaltung eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern angemeldet und zum Gegenstand der Kalkulation des Dienstleisters gemacht worden.

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Betriebseinnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung Zugänge von Wirtschaftsgütern in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH, Urteil vom 30.11.2016 VIII R 41/14, BFH/NV 2017, 1180; Schmidt/Loschelder, 38. Aufl. 2019, EStG § 4 Rn 420 m.w.N.).

    Erforderlich ist nur, dass die Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweist (BFH, Urteile vom 14.03.2006 VIII R 60/03, BStBl II 2006, 650; vom 02.09.2008 X R 25/07, BStBl II 2010, 550; vom 30.11.2016 VIII R 41/14, BFH/NV 2017, 1180 m.w.N.).

  • FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17

    Pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG - Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Dem entsprechend haben auch das FG Bremen die Verschaffung des Zugangs zu einer VIP-Loge bei Bundesligaspielen (Urteil vom 21.09.2017 1 K 20/17 (5), Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 1242) und das FG Münster die Teilnahme an einer "Party", bei der Künstler auftraten, als geldwerten Vorteil angesehen (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).
  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93

    Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung"

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    bb) Da der potentielle Kundenkreis der Klägerin im Wesentlichen aus ... und ... besteht, die ganz überwiegend Einkünfte aus selbständiger Arbeit als ... oder Mitglieder von Mitunternehmerschaften (zu diesen vgl. BFH, Urteil vom 26.09.1995 VIII R 35/93, BStBl II 1996, 273) erzielen, kommt es insoweit darauf an, ob die Nutzung der VIP-Logen durch diesen Personenkreis bei diesen zu Betriebseinnahmen führt.
  • BFH, 16.10.2013 - VI R 57/11

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15
    Denn § 37b EStG begründet keine neue Einkunftsart, sondern stellt nur eine besondere Erhebungsform für die Einkommen- und Körperschaftsteuer der Empfänger dar (BFH, Urteile vom 16.10.2013 VI R 57/11, BStBl II 2015, 457; vom 16.10.2013 VI R 52/11, BStBl II 2015, 455; vom 21.02.2018 VI R 25/16, BStBl II 2018, 389, Rn 13).
  • BFH, 12.10.2010 - I R 99/09

    Zugaben als abzugsfähige Betriebsausgaben - Abgrenzung zu Geschenken -

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 25/16

    Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen

  • BFH, 22.09.2015 - I B 1/15

    Abzugsverbot für Geschenke - konkrete Gegenleistung

  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

  • BFH, 02.09.2008 - X R 25/07

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

  • BFH, 29.04.2021 - VI R 31/18

    Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 7/11

    Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

  • BFH, 20.03.2017 - X R 65/14

    Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen -

  • BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07

    Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher

  • FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16

    § 37b EStG: Pauschalierung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner

  • BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98

    Teilrücknahme einer Klage gegen einen unterschiedliche Einfuhrfälle betreffenden

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 34/15

    Nachhaltigkeit bei gewerblichem Forderungskäufer - Ermittlung des wirklichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 7 V 7039/18

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2011

    Dem Gericht haben die Streitakten der Verfahren 7 K 7250/15, 7 K 7289/16, 7 K 7057/17, 7 V 7029/17, 7 V 7200/17 und 7 V 7280/17 vorgelegen.
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