Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33585
FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09 (https://dejure.org/2009,33585)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2009 - 11 V 11057/09 (https://dejure.org/2009,33585)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 11 V 11057/09 (https://dejure.org/2009,33585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitliches Vertragswerk bei Verträgen mit mehreren personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich verbundenen Personen auf der Veräußererseite nur bei objektiver Erkennbarkeit dieser Verbindung für den Käufer des Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitliches Vertragswerk bei Verträgen mit mehreren personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich verbundenen Personen auf der Veräußererseite nur bei objektiver Erkennbarkeit dieser Verbindung für den Käufer des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.08.2006 - II R 43/04

    Einheitlicher Vertragsgegenstand "saniertes Grundstück”

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Der bloße Hinweis auf eine Kaufgelegenheit oder einen Generalübernehmer oder Bauunternehmer reicht hingegen nicht aus (vgl. insgesamt hierzu BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 43/04 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Denn die Abgabe eines einheitlichen Angebots durch eine von mehreren auf der Veräußererseite handelnden Personen ist kaum denkbar, ohne dass dem eine Abstimmung mit den übrigen Personen zugrunde liegt oder das Grundstück dem Handelnden vom Eigentümer anderweitig "an die Hand" gegeben worden ist (BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 43/04 -, a.a.O.).

    Denn hinsichtlich der entscheidenden Frage, ob der Abschluss des Grundstückskaufvertrags an die Beauftragung eines bestimmten Bauunternehmers gekoppelt ist, macht es keinen Unterschied, ob der Erwerber das einheitliche Angebot der Veräußererseite unverändert übernimmt oder ob er der Veräußererseite konkrete Vorgaben macht, die dann zur Grundlage für das einheitliche, vom Erwerber akzeptierte Angebot über den Erwerb von Grundstück und Gebäude werden (vgl. BFH, Urteil vom 21.09.2005 - II R 49/04 -, BStBl II 2006, 269 ; BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 43/04 -, a.a.O.).

  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27.10.1999 - II R 17/99 -, BStBl II 2000, 34 ; Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, BFH/NV 2000, 1240 ).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.; Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, a.a.O.).

  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Bei mehreren Verträgen ist ein Grundstück in bebautem Zustand Erwerbsgegenstand, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien in ihrem Bestand rechtlich miteinander verknüpft sind, aber auch dann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtung ein bebautes Grundstück erhält (BFH, Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, BStBl II 1995, 331 ).

    Ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Vertrag besteht aber auch dann, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, a.a.O.; Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94 -, a.a.O.).

  • BFH, 05.04.2005 - I B 221/04

    Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens aus Nachsteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsaktes neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 05.04.2005 - I B 221/04 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2005, 526 ).
  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gegenüber dem Veräußerer in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung nicht mehr frei war (BFH, Urteil vom 27.10.1999 - II R 17/99 -, BStBl II 2000, 34 ; Urteil vom 15.03.2000 - II R 34/98 -, BFH/NV 2000, 1240 ).
  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH, Beschluss vom 04.10.2005 - II B 29/05 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 123).
  • BFH, 21.09.2005 - II R 49/04

    Einheitlicher Leistungsgegenstand bei Beteiligung mehrerer Personen auf der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Denn hinsichtlich der entscheidenden Frage, ob der Abschluss des Grundstückskaufvertrags an die Beauftragung eines bestimmten Bauunternehmers gekoppelt ist, macht es keinen Unterschied, ob der Erwerber das einheitliche Angebot der Veräußererseite unverändert übernimmt oder ob er der Veräußererseite konkrete Vorgaben macht, die dann zur Grundlage für das einheitliche, vom Erwerber akzeptierte Angebot über den Erwerb von Grundstück und Gebäude werden (vgl. BFH, Urteil vom 21.09.2005 - II R 49/04 -, BStBl II 2006, 269 ; BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 43/04 -, a.a.O.).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.07.2009 - 11 V 11057/09
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist für die Aussetzung der Vollziehung nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 15.12.2000 - IX B 128/99 -, BStBl II 2001, 411 , m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2010 - II B 130/09

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher, aus Grundstück und Gebäude bestehender

    Das FA beantragt, unter Aufhebung des Beschlusses des FG Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2009  11 V 11057/09 den Antrag auf AdV abzulehnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht