Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 1 S 2 GewStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002, EEG, GewStG VZ 2007, GewStG VZ 2008
Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer stromerzeugenden GmbH & Co.KG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Gewerbesteuermessbetrag 2007 und 2008 sowie gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum 31.12.2007 und 31.12.2008
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht im Rahmen des Betriebs einer Windkraftanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht im Rahmen des Betriebs einer Windkraftanlage
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht im Rahmen des Betriebs einer Windkraftanlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Stromerzeugung durch eine GmbH & Co. KG mit einer Windkraftanlage erst ab Fertigstellung der Anlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
- BFH - IV B 22/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 12.05.2016 - IV R 1/13
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Zu den bloßen, gewerbesteuerrechtlich noch unbeachtlichen Vorbereitungshandlungen werden z.B. die Anmietung eines Geschäftslokals, die Errichtung eines Fabrikgebäudes oder eines Hotels, mit dessen Betrieb erst nach dessen Fertigstellung begonnen wird, und Ähnliches gezählt (hierzu BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 1/13, BFH/NV 2016, 1779 m.w.N.).Allerdings handelt es sich insoweit lediglich um ein Indiz; letztlich maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (z.B. BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 1/13, BFH/NV 2016, 2584).
Die Tätigkeit einer gewerblich geprägten (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft führt ebenfalls zu einem stehenden Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 1 GewStG, obgleich diese Gesellschaft keine originär gewerblichen Einkünfte erzielt (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 1/13, BFH/NV 2016, 2584, Juris Tz. 30 m. w. N. zur BFH-Rechtsprechung).
Eine GmbH & Co. KG mit originär gewerblichen Einkünften ist auch in der Zeit vor der Aufnahme ihrer originär gewerblichen Tätigkeit nicht als gewerblich geprägte Gesellschaft anzusehen, denn sonst führten - entgegen den vorstehenden Grundsätzen - bereits (vermögensverwaltende) Tätigkeiten einer solchen Gesellschaft vor dieser Zeit regelmäßig zur Annahme eines stehenden Gewerbebetriebs (so BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 1/13, BFH/NV 2016, 2584).
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht bei einer fiktiven gewerblichen Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme der vermögensverwaltenden Tätigkeit (z. B. BFH-Urteile vom 20.11.2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 719 und 12.05.2016 IV R 1/13, BFH/NV 2016, 2584).
Die für gewerblich geprägte, vermögensverwaltende Personengesellschaften geltenden Grundsätze finden deshalb auf die Klägerin keine Anwendung (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.2016 IV R 1/13, BFH/NV 2016, 2584).
- BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92
Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr könne es genügen, wenn ein Leistungsangebot nur an einen Marktteilnehmer (Abnehmer) - wie im Streitfall - erfolge (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22.11.1994 VIII R 44/92, Bundessteuerblatt [BStBl] I 1995, 900 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.03.1989 X R 108/87, BStBl I 1989, 572).Eine solche Konstellation sei durch die Rechtsprechung des BFH auch in dem Urteil vom 22.11.1994 (VIII R 44/92, BStBl II 1995, 900) nicht abschließend beurteilt worden.
- BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
Anlaufverluste im Gewerbesteuerrecht
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Vielmehr lässt sich hieraus allenfalls ableiten, dass die Ingangsetzung eines Unternehmens eines WKA-Betreibers außer der Fertigstellung der WKA (WKA mit Fundament, Turm, Gondel und Rotoren, Zuwegung, interner und externer Verkabelung, siehe hierzu BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BStBl II 2011, 696) keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich macht.
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Abgesehen davon, dass die von der Klägerin vertretene Auffassung dem Objektsteuerprinzip der Gewerbesteuer zuwiderläuft (Steuerobjekt der Gewerbesteuer als Realsteuer ist der Gewerbebetrieb, siehe etwa Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 15.02.2016 1 BvL 8/12, BStBl II 2016, 557, Juris Rz 2, vom 25.10.1977 1 BvR 15/75, BStBl II 1978, 125, Juris Rz 27) und Verträge dazu nicht vorgelegt werden konnten, übersieht die Klägerin, dass die Marktteilnahme als Anknüpfungstatsache für den Beginn eines Gewerbebetriebs voraussetzt, dass der Klägerin überhaupt die zur Erzeugung der Stromenergie erforderlichen Anlagen in einem betriebsbereiten Zustand zur Verfügung stehen. - BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09
Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
37 Unzweifelhaft erzielt die Klägerin in der Rechtsform der GmbH & Co. KG durch die Erzeugung und den Verkauf von Stromenergie aus dem Betrieb einer WKA entsprechend ihrem Gesellschaftszweck originäre gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Abs. 2 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG (zur Einkünftequalifikation des Betreibers einer WKA siehe BFH-Beschluss vom 14.04.2011 IV R 15/09, BStBl II 2011, 706, Juris Rz 26). - FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Bloße Vorbereitungshandlungen, dazu gehört z. B. der kurzzeitige Probelauf von Betriebsanlagen, wenn dieser (z. B. anhand der verwendeten Rohstoffe) noch nicht dem Gesamtkonzept des eigentlichen regelmäßigen Betriebs entspricht, begründen die Gewerbesteuerpflicht noch nicht (so zutreffend Gewerbesteuerrichtlinien [GewStR] R 2.5 Abs. 1 Satz 2 2009, Vorhandensein der Planungssoftware für ein Küchenplanungsstudio, vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 7 K 1993/06, EFG 2011, 725). - BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75
Gewerbeverlust - Verursachung während des Bestehens eines Gewerbebetriebes - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Abgesehen davon, dass die von der Klägerin vertretene Auffassung dem Objektsteuerprinzip der Gewerbesteuer zuwiderläuft (Steuerobjekt der Gewerbesteuer als Realsteuer ist der Gewerbebetrieb, siehe etwa Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 15.02.2016 1 BvL 8/12, BStBl II 2016, 557, Juris Rz 2, vom 25.10.1977 1 BvR 15/75, BStBl II 1978, 125, Juris Rz 27) und Verträge dazu nicht vorgelegt werden konnten, übersieht die Klägerin, dass die Marktteilnahme als Anknüpfungstatsache für den Beginn eines Gewerbebetriebs voraussetzt, dass der Klägerin überhaupt die zur Erzeugung der Stromenergie erforderlichen Anlagen in einem betriebsbereiten Zustand zur Verfügung stehen. - FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4156/16
Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Dem Gericht haben bei seiner Entscheidungsfindung je ein Band (Bd.) Streitakten zum vorliegenden sowie zu den Klageverfahren 4 K 4153/16 und 4 K 4156/16 sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbe-, Feststellungs-, Bilanz- und Prüferhandakten (Steuernummer ...) sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbesteuer-, Bilanz-, Feststellungs- sowie 2 Bde. - FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16
Beginn des Gewerbebetriebs der Obergesellschaft einer doppelstöckigen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Dem Gericht haben bei seiner Entscheidungsfindung je ein Band (Bd.) Streitakten zum vorliegenden sowie zu den Klageverfahren 4 K 4153/16 und 4 K 4156/16 sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbe-, Feststellungs-, Bilanz- und Prüferhandakten (Steuernummer ...) sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbesteuer-, Bilanz-, Feststellungs- sowie 2 Bde. - BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Nach ständiger Rechtsprechung beginnt deshalb die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe erst, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines (originären oder fiktiven) Gewerbebetriebs erfüllt sind (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 bzw. Abs. 3 EStG) und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2015 IV R 10/12, Rz 24; außerdem hierzu und zum Folgenden BFH-Urteil vom 30.08.2012 IV R 54/10, BStBl II 2012, 927, Rz 20, m.w.N.). - BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10
Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus …
- BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & …
- BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften
- FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
Zur Frage, wann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der außerhalb …
- BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
- FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4156/16
Mangels nachgewiesener Investitionsabsicht keine Anerkennung eines …
Dem Gericht haben bei seiner Entscheidungsfindung je ein Band (Bd.) Streitakten zum vorliegenden sowie zu den Klageverfahren 4 K 4153/16 und 4 K 4155/16 sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbe-, Feststellungs-, Bilanz- und Prüferhandakten (Steuernummer ...) sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbesteuer-, Bilanz-, Feststellungs- sowie 2 Bde. - FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16 Dem Gericht haben bei seiner Entscheidungsfindung je ein Band (Bd.) Streitakten zum vorliegenden sowie zu den Klageverfahren 4 K 4156/16 und 4 K 4155/16 sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbe-, Feststellungs-, Bilanz- und Prüferhandakten (Steuernummer ...) sowie je ein Bd. Umsatz-, Gewerbesteuer-, Bilanz-, Feststellungs- sowie 2 Bde.