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   FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10   

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https://dejure.org/2011,21100
FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10 (https://dejure.org/2011,21100)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - 13 K 13081/10 (https://dejure.org/2011,21100)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - 13 K 13081/10 (https://dejure.org/2011,21100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 7 InvZulG 2005, EGEmpf 361/2003, Art 1 EWGRL 349/83, Art 54 Abs 3 Buchst g EWGRL 349/83, EGRL 65/2001
    Zum KMU-Begriff nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 und zur Bindungswirkung eines GA-Bescheid

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 7 InvZulG 2005
    Zum KMU-Begriff nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 und zur Bindungswirkung eines GA-Bescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Prüfung des Vorliegens des Beginns einer im Bezug auf die Investitionszulage schädlichen unternehmensbezogenen Kooperation sind KMU-Kriterien anzuwenden; Anwendbarkeit der KMU-Kriterien bei der Prüfung des Vorliegens des Beginns einer im Bezug auf die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Behandlung mehrerer Gesellschaften als ein einheitliches verbundenes Unternehmen bei der Beurteilung des KMU-Status als Voraussetzung für eine erhöhte Investitionszulage nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 - von unrichtigem Sachverhalt ausgehende Einstufung duch Förderbank als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1647
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.10.2009 - III B 233/08

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch ein verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Auf die Beschwerde der Klägerin hat der Bundesfinanzhof -BFH- die Vollziehung dieses Bescheids aufgehoben, soweit die Investitionszulage auf weniger als EUR ... festgesetzt worden war (Beschluss vom 29. Oktober 2009 III B 233/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2010, 683).

    Zwar könnte ein Vergleich mit den in Unterabs. 1 Buchstaben a) bis d) aufgeführten Beziehungen auf den ersten Blick für die Notwendigkeit einer rechtlichen Bindung sprechen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 III B 233/08).

    Der BFH hat dagegen die Frage aufgeworfen, ob bereits jede unternehmensbezogene Kooperation ausreicht, die ohne Streitigkeiten oder zu Tage tretende Interessengegensätze stattfindet, oder ob ein erkennbar abgestimmtes Verhalten - gegebenenfalls durch einen gemeinsamen Marktauftritt - notwendig ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 III B 233/08).

    Der BFH weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer eingeschränkten Bindungswirkung ausgegangen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 III B 233/08, BFH/NV 2010, 683).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2008 - 13 V 13213/08

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 2 Abs. 7 InvZulG: Einbeziehung verbundener

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2008 (13 V 13213/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 47) den Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung des Änderungsbescheids vom 30. April 2008 abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachvortrags nimmt der Senat auf die von den Beteiligten im hiesigen Verfahren und im Verfahren 13 V 13213/08 eingereichten Schriftsätze einschließlich sämtlicher Anlagen sowie auf den Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2008 (13 V 13213/08, EFG 2009, 47) Bezug.

  • BFH, 30.08.2010 - III B 2/09

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Denn die Bindungswirkung kann jedenfalls nicht weiter als bei der Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter gehen, d. h. die Bindungswirkung entfällt, wenn die GA-Behörde von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BStBl II 2010, 831; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Deshalb braucht der Senat nicht näher auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- und des BFH zur personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 1985 1 BvR 571/81, BStBl II 1985, 475).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Das aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotz Anordnung der Eigenverwaltung nach § 240 Zivilprozessordnung -ZPO- unterbrochene Verfahren (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-, Beschluss vom 7. Dezember 2006 V ZB 93/06, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht -ZIP- 2007, 249) ist von der Klägerin aufgenommen worden.
  • EuG, 14.10.2004 - T-137/02

    Pollmeier Malchow / Kommission

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Letztlich ist entscheidend, ob das zu prüfende Unternehmen mit den typischen Schwierigkeiten eines KMU konfrontiert ist (vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz -EuG- vom 14. Oktober 2004 Pollmeier Malchow / Kommission T-137/02).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 66/09

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Denn die Bindungswirkung kann jedenfalls nicht weiter als bei der Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter gehen, d. h. die Bindungswirkung entfällt, wenn die GA-Behörde von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BStBl II 2010, 831; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-118/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10
    Unternehmen, die in einen konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen sind, sollten von vornherein als verbundene Unternehmen gelten, um so für einen großen Teil der in Frage kommenden Unternehmen Klarheit zu schaffen (vgl. Mitteilung der Kommission zur Mustererklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben, 2003/C 118/03, ABl. EU vom 20. Mai 2003, Nr. C 118, S. 5).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 4 K 4168/17

    Unterscheidung der Festsetzung einer pauschalen Lohnsteuer gegenüber dem

    Das aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotz Anordnung der Eigenverwaltung nach § 240 Zivilprozessordnung ( ZPO ) unterbrochene Verfahren (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 7. Dezember 2006 V ZB 93/06, juris; Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2011 13 K 13081/10, juris) ist vom Kläger aufgenommen worden.
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