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   FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04 B (https://dejure.org/2009,6410)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - 12 K 9380/04 B (https://dejure.org/2009,6410)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 12 K 9380/04 B (https://dejure.org/2009,6410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch steuerfreie Auslandseinkünfte veranlasste laufende Werbungskosten als Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Vereinbarkeit des § 3c EStG mit höherrangigem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsverbot des § 3c EStG für Auslands-Bewerbungskosten nicht gemeinschaftsrechtswidrig; Aufteilung von teils auf inländische, teils auf ausländische Einkünfte entfallenden Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsverbot des § 3c EStG für Auslands-Bewerbungskosten nicht gemeinschaftsrechtswidrig - Aufteilung von teils auf inländische, teils auf ausländische Einkünfte entfallenden Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften europarechtskonform

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzugsverbot von Werbungskosten europarechtskonform

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften europarechtskonform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften europarechtskonform - Verpflichtung zur doppelten steuerlichen Begünstigung besteht nicht

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1630
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    In Betracht kommt im konkreten Fall allenfalls eine Verletzung des Rechts auf Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EG, das eine besondere Ausprägung des Rechts eines jeden Bürgers der Europäischen Union, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, darstellt (EuGH-Urteil vom 17. Januar 2008 - Rs. C-152/05, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, DStRE 2008, 167).

    Auch Bestimmungen, die einen Angehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, seinen Herkunftsstaat zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (zum Ganzen EuGH in DStRE 2008, 167; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Juli 2008 - 2 K 2194/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1708, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Verlusten in dem betreffenden Mitgliedstaat (im entschiedenen Streitfall: des Sitzes der Tochtergesellschaft) für den betreffenden Steuerzeitraum und die vorhergehenden Zeiträume ausgeschöpft hat, und wenn keine Möglichkeit besteht, dass entstandene Verluste (im entschiedenen Fall: der Tochtergesellschaft) in diesem Staat für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können (EuGH in DB 2005, 2788).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    Dementsprechend hat der EuGH in einem Urteil vom 28. Januar 1992 (Rs. C-204/90, Slg. 1992, 249, 282 -Bachmann) festgestellt, dass aufgrund der Kohärenz des Steuersystems, deren Gestaltung Sache des einzelnen Mitgliedstaates sei, eine Verpflichtung zur steuermindernden Berücksichtigung von Aufwendungen - im entschiedenen Fall ging es um die Abzugsfähigkeit von in einem anderen Mitgliedstaat gezahlten Beiträgen im Rahmen von Kranken- und Invaliditätsversicherungs- und Lebensversicherungsverträgen - nur bestehen könne, wenn der Staat die damit im Zusammenhang stehenden Einnahmen des Steuerpflichtigen - im entschiedenen Fall die von den Versicherern zu zahlenden Beträge - besteuern könne.
  • BFH, 06.10.1993 - I R 32/93

    Werbungskosten bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    Darunter fallen durch steuerfreie Auslandseinkünfte veranlasste laufende Werbungskosten, aber auch vorweggenommene Werbungskosten, die auf steuerfreie Auslandseinkünfte zielen (BFH-Urteil vom 06. Oktober 1993 - I R 32/93, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1994, 113, unter II.1. der Gründe; Heinicke in L. Schmidt, EStG, Kommentar, 28. Auflage 2009, § 3c Rn. 15).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    - Mit Urteil vom 21. Februar 2006 (Rs. C-152/03) habe der EuGH entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht einer Regelung des nationalen Rechts entgegenstehe, nach der natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Mitgliedstaat beziehen, in dem sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, keinen Anspruch darauf haben, das Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus einem von dem Steuerpflichtigen selbst zu Wohnzwecken genutzten, in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Haus berücksichtigt werden, während positive Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung des Hauses zu versteuern wären.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    Dieses Ergebnis wird auch durch die Entscheidungen des EuGH vom 13. Dezember 2005 (Rs. 446/03 - Marks & Spencer plc., Der Betrieb - DB - 2005, 2788) und vom 15. Mai 2008 (Rs. 414/06 - Lidl Belgium GmbH & Co. KG, DB 2008, 1130) gestützt.
  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    - Mit Urteil vom 29. März 2007 (Rs. C-347/04, Rewe Zentralfinanz) habe der EuGH entschieden, dass § 2a Abs. 1 Nr. 3 lit. a) EStG die Niederlassungsfreiheit verletze.
  • FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05

    Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    Auch Bestimmungen, die einen Angehörigen eines Mitgliedstaats daran hindern oder davon abhalten, seinen Herkunftsstaat zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer Anwendung finden (zum Ganzen EuGH in DStRE 2008, 167; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Juli 2008 - 2 K 2194/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1708, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00

    Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    Die Vorschrift des § 3c EStG führt also nicht zu einer Schlechterstellung von im Ausland tätigen Steuerpflichtigen, sondern dient der Vermeidung einer doppelten Begünstigung von Steuerpflichtigen durch die steuerliche Freistellung von Bezügen einerseits und den Abzug von Werbungskosten andererseits (BFH-Urteil vom 26. März 2002 - VI R 26/00, BStBl. II 2002, 823).
  • BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 K 9380/04
    - Mit Urteil vom 13. Juni 2002 (VI R 168/00) habe der Bundesfinanzhof (BFH) unter Berufung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28. Oktober 1999 (EuGHE I-1999, 7641, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2000, 114 - Vestergaard), die zur Abzugsfähigkeit von Kosten von Fortbildungsveranstaltungen ergangen ist, entschieden, dass die Auslegung des Werbungskostenbegriffs nicht Art. 59 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), jetzt Art. 49 EG, verletzen dürfe.
  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 989/10

    Kein Werbungskostenabzug für von der deutschen Einkommensteuer freigestellte

    Das FG Berlin-Brandenburg weist zudem in seinem Urteil vom 24.06.2009 12 K 9380/04 B, EFG 2009, 1630 (mit zustimmenden Anmerkungen von Bozza-Bodden, EFG 2009, 1632; Wagner, NWB 2010, 753) zur Frage "Arbeitnehmerfreizügigkeit und Anwendung des § 3c EStG" zutreffend darauf hin, dass der Nichtanerkennung von Werbungskosten die Steuerfreiheit der Einnahmen gegenübersteht.
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