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   FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08   

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FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08 (https://dejure.org/2009,15701)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - 12 V 12238/08 (https://dejure.org/2009,15701)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 12 V 12238/08 (https://dejure.org/2009,15701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel i.S.d. § 69 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 69 Abs. 2 S. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Steuerrechtliche Beachtung der in § 249 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) statuierten handelsrechtlichen Passivierungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; HGB § 249 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung von Urlaubsrückstellungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr; Rückstellung für Strom- und Heizungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bildung von Urlaubsrückstellungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr - Rückstellung für Strom- und Heizungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 2010
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08
    Die Vorschrift enthält einen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung und statuiert eine handelsrechtliche Passivierungspflicht, die nach § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch steuerrechtlich zu beachten ist (BFH-Urteile vom 13. Dezember 2007 - IV R 85/05, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2008, 516, unter II.2 der Gründe; vom 19. August 2002 - VIII R 30/01, BStBl. II 2003, 131, unter II.1. der Gründe).

    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (BFH in BStBl. II 2008, 516 a.a.O..; in BStBl. II 2003, 131, unter II.1.a) der Gründe).

    Der Höhe nach sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (BFH in BStBl. II 2003, 131, unter II.3. der Gründe), also mit dem Betrag, den der Steuerpflichtige zur Erfüllung der ungewissen Verbindlichkeit voraussichtlich aufzuwenden haben wird.

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 85/05

    Bildung einer Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung:

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08
    Die Vorschrift enthält einen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung und statuiert eine handelsrechtliche Passivierungspflicht, die nach § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch steuerrechtlich zu beachten ist (BFH-Urteile vom 13. Dezember 2007 - IV R 85/05, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2008, 516, unter II.2 der Gründe; vom 19. August 2002 - VIII R 30/01, BStBl. II 2003, 131, unter II.1. der Gründe).

    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (BFH in BStBl. II 2008, 516 a.a.O..; in BStBl. II 2003, 131, unter II.1.a) der Gründe).

  • BFH, 10.03.1993 - I R 70/91

    Zur Bewertung von Rückstellungen wegen rückständiger Urlaubsverpflichtungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08
    Dafür ist - wovon ersichtlich auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - der maßgebliche Lohnaufwand durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfachen (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1993 - I R 70/91, BStBl. II 1993, 446; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 - I B 100/07, BFH/NV 2008, 934).
  • BFH, 29.01.2008 - I B 100/07

    Berechnung von Rückstellungen für ausstehende Urlaubstage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08
    Dafür ist - wovon ersichtlich auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - der maßgebliche Lohnaufwand durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfachen (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1993 - I R 70/91, BStBl. II 1993, 446; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 - I B 100/07, BFH/NV 2008, 934).
  • BFH, 26.06.1980 - IV R 35/74

    Urlaubsaufwendungen und Weihnachtsgeld dürfen bei abweichendem Wirtschaftsjahr

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08
    Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist die Rückstellung zeitanteilig zu bemessen, d.h. sie kann nur insoweit gebildet werden, als sie Urlaub betrifft, der auf den vor dem Bilanzstichtag liegenden Teil des Urlaubsjahres entfällt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1980 - IV R 35/74, BStBl. II 1980, 506; Beck'scher Bilanz-Kommentar, 6. Auflage 2006, § 249 Rn. 100 Stichwort "Urlaub"; Winnefeld a.a.O.., Rn. E 1606; Maus, ABC der Rückstellungen, 2008, S. 260).
  • BFH, 17.12.1998 - I B 101/98

    Geschäftsstelle als Betriebsstätte einer ausländischen (hier: ungarischen)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 12 V 12238/08
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), der der beschließende Senat sich anschließt, vor, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 - I B 101/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 753; gl.A. Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Auflage 2006, § 69 Rn. 86, m.w.N.).
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