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   FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16   

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https://dejure.org/2016,44197
FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16 (https://dejure.org/2016,44197)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2016 - 5 V 5089/16 (https://dejure.org/2016,44197)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2016 - 5 V 5089/16 (https://dejure.org/2016,44197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 UStG 2005, § 146 Abs 1 AO, § 146 Abs 4 AO, § 158 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO
    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung von Umsätzen auf der Basis der Quantilsermittlung - Unveränderbarkeit der Kassendaten bei Verwendung elektronischer Registrierkassen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer 2013, Umsatzsteuervorauszahlung für Januar, Februar und März 2014

  • IWW

    § 69 Abs. 2 S. 2 FGO § 69 Abs. 3 FGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Einspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorlage von Kasseneinzeldaten und Unveränderbarkeit der Kassendaten bei Verwendung elektronischer Registrierkassen - Aussetzung der Vollziehung bei Hinzuschätzung von Umsätzen auf der Basis der Quantilsermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 12
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Ernstliche Zweifel i. S. d. § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH, Beschluss vom 5. März 1979 - GrS 5/77, BStBl. II 1979, 570).

    Die im Hauptsacheverfahren geltenden Regeln zur Feststellungslast gelten auch für das Aussetzungsverfahren (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. März 1979 - GrS 5/77, BStBl. II 1979, 570; vom 24. April 1985 - II B 28/84, BStBl. II 1985, 520; vom 24. Mai 1993 - V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Steht fest, dass der Steuerpflichtige seine Ausgangsumsätze nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet hat und besteht deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass die tatsächlich erzielten Umsätze höher sind als die erklärten, darf das Ausmaß der nichterklärten Umsätze griffweise geschätzt werden, ohne dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung sachlich geboten wäre (vgl. BFH, Urteil vom 20. September 1989 - X R 39/87, BStBl. II 1990, 109).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Denn die Vernachlässigung einer ordnungsgemäßen Buchführung und einer erforderlichen Mitwirkung bei der Aufklärung des besteuerungserheblichen Sachverhalts darf im Ergebnis nicht dazu führen, dass der nachlässige Steuerpflichtige einen Vorteil erzielt gegenüber solchen Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Pflichten vollumfänglich nachkommen (vgl. BFH, Urteil vom 15. Februar 1989 - X R 16/86, BStBl. II 1989, 462).
  • BFH, 08.01.2014 - X B 112/13

    Grundsätzliche kein steuerrechtliches Verwertungsverbot bei Belehrungsmängeln

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Insbesondere kann ein solches nicht aus der etwaigen Verletzung einer Belehrungspflicht hergeleitet werden (vgl. BFH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - X B 112, 113/13, X B 112/13, X B 113/13, BFH/NV 2014, 487; BFH, Urteil vom 23. Januar 2002 - XI R 11/01, BStBl. II 2002, 328).
  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Die im Hauptsacheverfahren geltenden Regeln zur Feststellungslast gelten auch für das Aussetzungsverfahren (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. März 1979 - GrS 5/77, BStBl. II 1979, 570; vom 24. April 1985 - II B 28/84, BStBl. II 1985, 520; vom 24. Mai 1993 - V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt jedoch nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Juni 1968 - VI B 94/67, BStBl II 1968, 657).
  • BFH, 24.08.1987 - V S 10/86

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - V S 10/86, BFH/NV 1988, 59; vom 5. April 2011 - XI S 28/10, BFH/NV 2011, 1746).
  • BFH, 05.04.2011 - XI S 28/10

    AdV-Antrag gegen USt-Bescheid betr. entgeltlicher Übertragung einer Milchquote

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - V S 10/86, BFH/NV 1988, 59; vom 5. April 2011 - XI S 28/10, BFH/NV 2011, 1746).
  • BFH, 16.12.2014 - X R 47/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Diese Aufzeichnungspflicht erstreckt sich bei Verwendung von elektronischen Registrierkassen - wie im Streitfall - insbesondere auch auf die Kasseneinzeldaten (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 16. Dezember 2014 - X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • BFH, 24.04.1985 - II B 28/84

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Grunderwerbsteuer - Steuerbescheid -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16
    Die im Hauptsacheverfahren geltenden Regeln zur Feststellungslast gelten auch für das Aussetzungsverfahren (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. März 1979 - GrS 5/77, BStBl. II 1979, 570; vom 24. April 1985 - II B 28/84, BStBl. II 1985, 520; vom 24. Mai 1993 - V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    In einem Fall, in dem materielle Mängel der Gewinnermittlung nicht konkret nachgewiesen waren, hat das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 24. August 2016  5 V 5089/16, EFG 2017, 12) in einem AdV-Verfahren die Quantilsschätzung nicht als geeignete Schätzungsmethode angesehen und stattdessen eine eigene Hinzuschätzung in geringerer Höhe vorgenommen.

    Andere Autoren übertragen demgegenüber die in der Senatsrechtsprechung in Bezug auf den Zeitreihenvergleich vorgenommenen Einschränkungen auch auf die Quantilsschätzung (ausführlich Bleschick, DStR 2017, 426, und Krumm, Der Betrieb --DB-- 2017, 1105; ferner Hartmann, EFG 2017, 12).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4265/15

    Aussetzung der Vollziehung: Zulässigkeit einer Quantilschätzung

    Das Gericht weicht mit seiner Entscheidung zwar vom 5. Senat des FG Berlin-Brandenburg ab, der mit (rechtskräftigem) Beschluss vom 24.08.2016 - 5 V 5089/16 (vgl. juris) entschieden hat, dass die Quantilsschätzung nicht als zulässige Schätzungsmethode, sondern allenfalls als Verprobungsmethode zu erachtet sei, die sodann zu weiteren Ermittlungen Anlass bieten könne.

    Die Beschwerde wird gemäß § 128 Abs. 3 i. V. m. § 115 Abs. 2 FGO zugelassen, denn der Senat weicht mit seiner Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit einer Quantilschätzung von dem Beschluss des 5. Senats vom 24.08.2016 zum Az. 5 V 5089/16 ab, mit der Konsequenz, dass eine Entscheidung des BFH dazu geboten erscheint, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Quantilschätzung für zulässig erachtet wird.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 4 V 4255/15

    Aussetzung der Vollziehung: Zulässigkeit einer Quantilschätzung; Antragsbefugnis

    Die Beschwerde wird gemäß § 128 Abs. 3 i. V. m. § 115 Abs. 2 FGO zugelassen, denn der Senat weicht mit seiner Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit einer Quantilsschätzung von dem Beschluss des 5. Senats vom 24.08.2016 zum Az. 5 V 5089/16 ab, mit der Konsequenz, dass eine Entscheidung des BFH dazu geboten erscheint, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Quantilsschätzung für zulässig erachtet wird.
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Ob die Buchführung auch deshalb zu verwerfen ist, weil keine Kasseneinzeldaten vorliegen (vgl. BFH-Zwischenurteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rn. 50 und BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 14; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2016 5 V 5089/16, EFG 2017, 12, Rn. 18; FG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2018 2 V 304/17, juris, Rn. 40; FG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 2 V 216/17, EFG 2018, 1862, Rn. 63), kann vorliegend dahinstehen.
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