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   FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13   

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https://dejure.org/2015,16781
FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13 (https://dejure.org/2015,16781)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2015 - 11 K 11226/13 (https://dejure.org/2015,16781)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 11 K 11226/13 (https://dejure.org/2015,16781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschlag einer Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen durch die Steuerfahndung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung von im Anschluss an die Flucht eines DDR-Bürgers ergangenen, allein dem Einzug des Vermögens des Flüchtlings zugunsten der DDR dienenden DDR-Steuerbescheiden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung von im Anschluss an die Flucht eines DDR-Bürgers ergangenen, allein dem Einzug des Vermögens des Flüchtlings zugunsten der DDR dienenden DDR-Steuerbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung von im Anschluss an die Flucht eines DDR-Bürgers ergangenen, allein dem Einzug des Vermögens des Flüchtlings zugunsten der DDR dienenden DDR-Steuerbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid ist im Sinne des Art. 19 Satz 2 EinigVtr dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686; BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874; BFH, Beschluss vom 25. März 2010 - X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).

    Unter dieser Voraussetzung kann es nicht dem Steuerpflichtigen obliegen nachzuweisen, dass eine vor allem politisch motivierte Willkür tatsächlich ursächlich für eine gesetzwidrige Besteuerung war (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686).

    Dem Willen der Parteien des EinigVtr, grundsätzlich den Rechtsfrieden zu wahren und die Vergangenheit auf sich beruhen zu lassen, wird bereits durch die Auslegung der übrigen Tatbestandsmerkmale des Art. 19 Satz 2 EinigVtr Rechnung getragen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686, in einem obiter dictum).

  • BFH, 08.05.1996 - XI R 1/95
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid ist im Sinne des Art. 19 Satz 2 EinigVtr dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686; BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874; BFH, Beschluss vom 25. März 2010 - X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).

    Demgegenüber genügt für eine Aufhebung von Steuerbescheiden nach Art. 19 Satz 2 EinigVtr nicht eine bloße "einfache" Rechtswidrigkeit, mithin eine lediglich unzutreffende Rechtsanwendung, die nicht Ausdruck einer politisch motivierten Willkürmaßnahme und nicht mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874).

    Im nächsten Satz fügt er jedoch an, dass dies nur deshalb nicht ausreichend sei, weil im konkreten Fall diese einfache Rechtswidrigkeit nicht Ausdruck einer politisch motivierten Willkürmaßnahme und nicht mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar sei (vgl. BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874).

  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden - Vertrauenstatbestand - als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121; BFH, Urteil vom 7. Juni 1984 - IV R 180/81, BStBl. II 1984, 780; BFH, Urteil vom 24. Juni 1988 - III R 177/85, BFH/NV 1989, 351).

    Insoweit hat der BFH es unter bestimmten Voraussetzungen zwar für möglich erachtet, dass Verwirkung ausnahmsweise auch einmal ohne vertrauensbedingte Disposition, etwa nur durch bloßen Zeitablauf eintreten könne (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121).

  • BFH, 24.06.1988 - III R 177/85

    Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden - Vertrauenstatbestand - als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121; BFH, Urteil vom 7. Juni 1984 - IV R 180/81, BStBl. II 1984, 780; BFH, Urteil vom 24. Juni 1988 - III R 177/85, BFH/NV 1989, 351).

    Hierfür fordert der BFH jedoch einen sehr langen Zeitraum, der das Vorliegen eines Vertrauenstatbestandes und einer Vertrauensfolge vollständig aufgrund seiner Länge verdrängt (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 1988 - III R 177/85, BFH/NV 1989, 351).

  • BFH, 15.07.2008 - X B 147/08

    Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 Satz 2 EinigVtr)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Hierunter fallen Verwaltungsakte, die einen Bezug zu einer alltäglichen sozialistischen "Gesetzlichkeit" nicht mehr erkennen lassen, weil sie in verfahrens- wie materiell-rechtlicher Hinsicht das Willkürverbot verletzen und/oder gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X B 147/08, 2008, 1656).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid ist im Sinne des Art. 19 Satz 2 EinigVtr dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686; BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874; BFH, Beschluss vom 25. März 2010 - X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).
  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
    Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden - Vertrauenstatbestand - als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1978 - IV R 89/74, BStBl. II 1979, 121; BFH, Urteil vom 7. Juni 1984 - IV R 180/81, BStBl. II 1984, 780; BFH, Urteil vom 24. Juni 1988 - III R 177/85, BFH/NV 1989, 351).
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