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   FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04   

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FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04 (https://dejure.org/2008,7166)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2008 - 6 K 1567/04 (https://dejure.org/2008,7166)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2008 - 6 K 1567/04 (https://dejure.org/2008,7166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung des Bezugs verschiedener Zeitungen sowie die Vorhaltung eines "Archivraums" in der Wohnung als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Auslegung des Einspruchs eines Steuerpflichtigen gegen einen Bescheid über die ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 10d Abs. 3; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Archivraum als Teil des "häuslichen Arbeitszimmers" eines Hochschullehrers; kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug eines Informatikers für den Bezug des "Handelsblatts" oder einzelner Ausgaben der "Frankfurter Allgemeinen"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Archivraum als Teil des "häuslichen Arbeitszimmers" eines Hochschullehrers - kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug eines Informatikers für den Bezug des "Handelsblatts" oder einzelner Ausgaben der "Frankfurter Allgemeinen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Professor kann weder Archivraum für Akten noch Kosten für Handelsblatt und FAZ steuerlich absetzen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirtschaftspresse steuerlich nicht absetzbar

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1983
  • EFG 2008, 1356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Dass es sich beim "Handelsblatt" nicht um eine normale Tageszeitung handelt, habe der BFH mit Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, Der Betrieb - DB - 1983, 372 entschieden.

    Dementsprechend hat der BFH in einer einzigen Entscheidung aus dem Jahr 1982 hinsichtlich der Tageszeitung "Handelsblatt" den Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines in einer Rechtsanwalts-, Steuerberatungs-, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis tätigen Diplom-Kaufmanns, der dort steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Mandanten ausübte und mit Revisions- und Treuhandtätigkeiten befasst war, mit der Begründung zugelassen, dass das "Handelsblatt" wegen seiner Konzentration auf Wirtschaftsberichterstattung sowie mangels Vorhandenseins von Lokalteil, Sportteil und eines Feuilletons keine typische Tageszeitung sei, sondern eher wie eine Fachzeitschrift zu beurteilen sei (Urteil in DB 1983, 372, bezogen auf den Veranlagungszeitraum 1978).

    Insbesondere liegt keine sog. Divergenz zum BFH-Urteil in DB 1983, 372, zum Werbungskostenabzug beim "Handelsblatt" vor, da jener Entscheidung - wie oben ausgeführt - ein anderer Lebenssachverhalt ("Handelsblatt" mit seinem Inhalt im Jahr 1978) zugrunde gelegen hat.

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Dagegen muss nach Ansicht des BFH ein als Lager, Werkstatt oder Arztpraxis genutzter Raum bei einer für ein Arbeitszimmer atypischen Ausstattung und Funktion auch dann kein häusliches Arbeitszimmer sein, wenn er seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist (vgl. dazu insbesondere BFH-Urteil in BStBl II 2003, 139, unter II. 1. c. m.w.N.).

    Eine andere Betrachtungsweise würde nach Ansicht des BFH im Hinblick auf eine durch äußere Umstände vorgegebene Raumaufteilung und -nutzung zu willkürlichen Ergebnissen führen (vgl. BFH in BStBl II 2003, 139, unter II. 1.c., m.w.N.).

  • FG Brandenburg, 04.04.2002 - 3 K 2613/01

    Kosten für die Zeitschrift "Handelsblatt" sind steuerlich nicht absetzbar

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Auch lässt sich mit der beruflichen Tätigkeit des Klägers als Informatiker kein nahezu ausschließlicher Gebrauchswert des "Handelsblattes" für berufliche Zwecke begründen, weil die Zeitung nicht speziell auf die Informationsbedürfnisse von Informatikern ausgerichtet ist (im Ergebnis ebenso bei einem Bankkaufmann: FG des Landes Brandenburg, rkr. Urteil vom 4. April 2002 3 K 2613/01, EFG 2002, 1085).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Dementsprechend hat der BFH bereits einmal explizit dahingehend judiziert, dass der Einspruch eines - sogar durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen - Steuerpflichtigen gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer in einen Einspruch gegen den am selben Tag ergangenen Einkommensteuerbescheid ausgelegt werden könne (BFH-Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589, m .w. N.).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Ansonsten wäre der Rechtsbehelf nämlich nach ständiger BFH-Rechtsprechung mangels Beschwer i. S. von § 350 AO 1977 unzulässig (die festgesetzte Einkommensteuer betrug 0,- EUR; vgl. dazu allgemein nur BFH-Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817).
  • FG Berlin, 29.03.2004 - 8 K 8549/02

    Beschränkung des Werbungskostenabzugs für einen mit einem häuslichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    b.) Die Raumkosten für das zusätzlich vom Kläger unterhaltene Archiv stellen ebenfalls Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer dar, die aber mit dem o. g. Höchstbetrag von 2 400 DM bereits mit abgegolten sind (vgl. dazu allgemein FG Berlin, rkr. Urteil vom 29. März 2004 8 K 8549/02, EFG 2004, 1291; die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerpflichtigen wurde vom BFH mit Beschluss vom 15. März 2005 VI B 89/04, BFH/NV 2005, 1292, als unbegründet zurückgewiesen).
  • FG Berlin, 23.04.2001 - 8 K 8466/99

    Zum Werbungskostenabzug für einen beruflich genutzten Archivraum eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Der BFH folgt dabei nicht der vom FG Berlin im Urteil vom 23. April 2001 8 K 8466/99, EFG 2001, 887, vertretenen Auffassung, dass ein als Archiv genutzter Raum schon deshalb kein häusliches Arbeitszimmer sein könne, weil ein Archiv nicht für die Verrichtung menschlicher Arbeit von einer gewissen Dauer hergerichtet und die Aufbewahrung von Büchern und Aktenordnern ein gegenüber der Funktion eines Arbeitszimmers "anderer Zweck" sei.
  • BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04

    NZB: kein WK-Abzug für Kosten Tageszeitung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Allerdings hängt die Entscheidung darüber, ob es sich konkret um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel oder um Lebenshaltungskosten handelt, von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, ab (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2003 - VI R 40/01

    Häusliches Arbeitszimmer, Lagerraum im Keller eines EFH

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Der Raum ähnele dem Lagerraum in dem Sachverhalt, über den der BFH mit Urteil vom 19. März 2003 VI R 40/01, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 1163 entschieden habe und bezüglich dessen der BFH eine Abgeltungswirkung des Arbeitszimmerkostenhöchstbetrages von 2 400 DM verneint habe.
  • BFH, 20.12.2000 - III R 17/97

    GmbH - Rechtsnachfolge - Investitionszulage - Berlinförderung - SAT-Anlage -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04
    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage im Hinblick auf den Inhalt der Klageschrift vom 15. Juli 2004 bestehen nicht, weil insbesondere das Petitum von zunächst nicht durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen Klägern vor dem Gericht im Interesse der Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes weit auszulegen ist (vgl. dazu nur BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914, sowie Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 40 FGO Rz. 2, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2005 - VI B 89/04

    Häusliches Arbeitszimmer - funktionale Einheit

  • FG Hamburg, 26.11.1998 - III 62/98

    Werbungskostenabzug bei CeBit-Besuch?

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