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   FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17   

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https://dejure.org/2018,31482
FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17 (https://dejure.org/2018,31482)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2018 - 3 K 3206/17 (https://dejure.org/2018,31482)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2018 - 3 K 3206/17 (https://dejure.org/2018,31482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verdeckte Einlage von GmbH-Anteilen in andere Kapitalgesellschaft und Weiterveräußerung der eingelegten Anteile: Rückabwicklung der Weiterveräußerung kein rückwirkendes Ereignis im Hinblick auf den die verdeckte Einlage besteuernden Einkommensteuerbescheid des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1777
  • NZG 2018, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Darüber hinaus hat der BFH im Urteil vom 21.12.1993 VIII R 69/88 (BStBl II 1994, 648; zuletzt im Urteil im BStBl II 2004, 107) entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG gelten.
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Darüber hinaus hat der BFH im Urteil vom 21.12.1993 VIII R 69/88 (BStBl II 1994, 648; zuletzt im Urteil im BStBl II 2004, 107) entschieden und im Einzelnen begründet, dass die Grundsätze, die der Große Senat zu § 16 EStG aufgestellt hat, auch für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG gelten.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    d) Der Große Senat des BFH hat sich in seinem Beschluss vom 19.07.1993, GrS 2/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 897 eingehend mit der Frage auseinander gesetzt, wann ein "rückwirkendes Ereignis" bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens gemäß § 16 Abs. 1 und 2 EStG vorliegt.
  • BFH, 24.03.1981 - VIII R 85/80

    Widerstreitende Steuerfestsetzung - Änderung eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Der BFH führt insoweit aus (Urteil vom 24.03.1981, VIII R 85/80, BStBl II 1981, 778): "An der Rechtmäßigkeit der Änderungsbescheide ändert auch der Umstand nichts, dass das FA zunächst seine Änderungsbefugnis aus § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO herleitete.
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Das gilt für die nachträgliche Uneinbringlichkeit oder die nachträgliche Minderung des Kaufpreises ebenso wie für die nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises und insbesondere auch für den Fall, dass die Vertragsparteien im Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung noch keine abschließende Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt haben oder die Höhe des Kaufpreises von der künftigen Entwicklung des Unternehmens abhängig sein soll (BFH-Urteil vom 14.06.2005, VIII R 14/04, BStBl II 2006, 15).
  • BFH, 10.03.2005 - VII B 214/04

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - keine Aufteilung eines Erstattungsbetrages

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Der BFH hat insoweit entschieden, dass auch dann, wenn gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Personen eine Erstattung von ihnen erbrachter steuerlicher Leistungen zusteht, der im Steuerbescheid ausgewiesene Erstattungsbetrag nicht durch eine notwendigerweise einheitliche Entscheidung auf beide aufzuteilen ist (BFH-Beschluss vom 10.03.2005, VII B 214/04, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005/1222).
  • BFH, 12.01.1966 - I 269/63

    Änderung der Rechtsgrundlage für die Änderung des Steuerbescheides im Verlaufe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Es kommt allein darauf an, dass im Zeitpunkt des Ergehens des Berichtigungsbescheides dieser durch einen Berichtigungstatbestand materiell gedeckt war (BFH-Urteil vom 12. Januar 1966 I 269/63, BFHE 85, 51, BStBl III 1966, 230).
  • BFH, 06.08.1965 - III 43/63 S

    Voraussetzungen für die Berichtigung des Einheitswertbescheides - Nachforderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Der BFH hat schon für den Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung ausgesprochen, dass es nicht darauf ankommt, ob die zur Begründung der Berichtigung herangezogene Vorschrift zutrifft, weil es sich hierbei um nichts anderes als die rechtliche Begründung handelt, die jederzeit wie eine andere rechtliche Begründung ausgewechselt werden kann (Urteil vom 6. August 1965 III 43/63 S, BFHE 83, 349, BStBl III 1965, 626).
  • BFH, 17.02.2010 - I R 52/09

    Nachforderungszinsen: unterschiedlicher Zinslauf bei Vorliegen eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    So erscheine es dem Bundesfinanzhof - BFH - in seinem Urteil vom 17.02.2010 (I R 52/09) daher auch nicht gerechtfertigt, einen Nachzahlungs- oder Erstattungsanspruch, soweit er auf einem rückwirkenden Ereignis beruht, schon für den Zeitraum vor Eintritt des rückwirkenden Ereignisses zu verzinsen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - 3 K 3079/13

    Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 3 K 3206/17
    Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung neben der Streitakte und dem PKH-Hefter zum vorliegenden Verfahren die Streitakten zu den Klageverfahren 3 K 3295/11, 3 K 3079/13, 3 KO 3285/13, 3 K 3151/14 nebst PKH-Hefter, die Verfahrensakten zu den Az. 3 V 3312/11 nebst PKH-Hefter und 3 V 3080/13 sowie folgende vom Beklagten unter der Steuernummer ... geführten Steuerakten vorgelegen: ein Leitzordner mit den Unterlagen zum vorliegenden Rechtsstreit sowie je ein Bd. Einkommensteuerakte 2006 Bd. II, Vollstreckungsakte, Aufteilung 2006 Bd. I, Erlass- und Stundungsakte sowie ein Hefter AdV Zinsen, ein Hefter AdV, ein Hefter mit diversen Unterlagen sowie ein Rechtsbehelf-Hefter.
  • BFH, 23.07.2019 - IX R 25/18

    Verzinsung aufgrund eines rechtswidrigen, aber bestandskräftigen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.08.2018 - 3 K 3206/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des FG vom 29.08.2018 - 3 K 3206/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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