Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Aufrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen bei Freigabe eines Betriebs in der Insolvenz Einkommensteuer keine von der Unternehmensfreigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO betroffene Betriebssteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Aufrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen bei Freigabe eines Betriebs in der Insolvenz - Einkommensteuer keine von der Unternehmensfreigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO betroffene Betriebssteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10
- BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10
Der Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. September 2010 ( VII R 35/08).Der Bundesfinanzhof - BFH - hat mit Urteil vom 1. September 2010 ( VII R 35/08, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2011, 336) zwar entschieden, dass die Freigabe eines Unternehmens im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO zur Folge habe, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht zur Insolvenzmasse gehört.
- BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11
Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10
Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kommt es für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO darauf an, wann der materiell-rechtliche Anspruch der Insolvenzmasse gegen den die Aufrechnung begehrenden Gläubiger entstanden ist (siehe dazu BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 - VII R 29/11, BStBl. II 2013, 36 zur Umsatzsteuer).