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   FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10   

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https://dejure.org/2013,48627
FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10 (https://dejure.org/2013,48627)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2013 - 5 K 3328/10 (https://dejure.org/2013,48627)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 5 K 3328/10 (https://dejure.org/2013,48627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aufrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen bei Freigabe eines Betriebs in der Insolvenz Einkommensteuer keine von der Unternehmensfreigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO betroffene Betriebssteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung mit Einkommensteuererstattungsansprüchen bei Freigabe eines Betriebs in der Insolvenz - Einkommensteuer keine von der Unternehmensfreigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO betroffene Betriebssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10
    Der Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. September 2010 ( VII R 35/08).

    Der Bundesfinanzhof - BFH - hat mit Urteil vom 1. September 2010 ( VII R 35/08, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2011, 336) zwar entschieden, dass die Freigabe eines Unternehmens im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO zur Folge habe, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht zur Insolvenzmasse gehört.

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10
    Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kommt es für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO darauf an, wann der materiell-rechtliche Anspruch der Insolvenzmasse gegen den die Aufrechnung begehrenden Gläubiger entstanden ist (siehe dazu BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 - VII R 29/11, BStBl. II 2013, 36 zur Umsatzsteuer).
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