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   FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 4 K 4262/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,67423
FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 4 K 4262/14 (https://dejure.org/2016,67423)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2016 - 4 K 4262/14 (https://dejure.org/2016,67423)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 4 K 4262/14 (https://dejure.org/2016,67423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung des Ehegattenveranlagungswahlrechts zur Zusammenveranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung nicht möglich nach Eintritt der Bestandskraft eines Einzelveranlagungsbescheids für einen der Ehegatten - bei Klage wegen Veranlagungsart keine notwendige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.02.2005 - III B 101/04

    Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenveranlagung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 4 K 4262/14
    Der andere Ehegatte, mit dem der klagende Ehegatte eine Zusammenveranlagung begehrt, ist zu dem Klageverfahren grundsätzlich nicht notwendig beizuladen (Anschluss an BFH, Beschluss v. 7.2.2005, III B 101/04 ).
  • FG Hessen, 24.03.1981 - I 153/75
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 4 K 4262/14
    Die Wahl der Veranlagungsart ist ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands bei der Ehegattenveranlagung, sie ist aber kein Merkmal der Einzelveranlagung (Anschluss an Hessisches FG, Urteil v. 24.3.1981, I 153/75 ; FG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 1.8.2013, 2 K 279/12 ).
  • FG Hamburg, 01.08.2013 - 2 K 279/12

    Einkommensteuer, Veranlagung: Kein Wechsel der Veranlagungsart bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 4 K 4262/14
    Die Wahl der Veranlagungsart ist ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands bei der Ehegattenveranlagung, sie ist aber kein Merkmal der Einzelveranlagung (Anschluss an Hessisches FG, Urteil v. 24.3.1981, I 153/75 ; FG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 1.8.2013, 2 K 279/12 ).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 20/17

    Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Mai 2016 4 K 4262/14 aufgehoben.
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