Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6962
FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97 I (https://dejure.org/1999,6962)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.1999 - 3 K 212/97 I (https://dejure.org/1999,6962)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 3 K 212/97 I (https://dejure.org/1999,6962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot der eigenhändigen Unterzeichnung durch den Prokuristen einer Kapitalgesellschaft; Wiedereinsetzung trotz Rechtsirrtum wegen Aufrechterhaltung dieses Irrtums durch das Finanzamt unter Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot der eigenhändigen Unterzeichnung aus § 6 Abs. 3 InvZulG 1993 durch den Prokuristen einer Kapitalgesellschaft: Wiedereinsetzung trotz Rechtsirrtum wegen Aufrechterhaltung dieses Irrtums durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit eines Investitionszulagenantrages wegen Verstoßes gegen das Gebot der eigenhändigen Unterzeichnung aus § 6 Abs. 3 InvZulG 1993 durch den Prokuristen einer Kapitalgesellschaft: Wiedereinsetzung trotz Rechtsirrtum wegen Aufrechterhaltung dieses Irrtums durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.06.1998 - III R 5/97

    InvZul-Antrag; eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Bei juristischen Personen, wie der Klägerin, muss deren gesetzlicher Vertreter den Investitionszulageantrag unterzeichnen (siehe ausführlich Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 30.06.1998 III R 5/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 363 ; Urteil vom 15.10.1988 III R 58/95, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 1999, 143.).

    Eine Fristversäumung ist zwar nur dann als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (siehe z. B. BFH, Urteil vom 30.06.1998 a.a.O.).

  • BFH, 20.03.1990 - V B 111/89

    Vorsteuerabzug für die Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung - Ausschluss

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vergleiche Beschlüsse vom 20.03.1990 V B 111/89 und V B 123/89, BFH/NV 1991, 63 und 127) verhindert aber der Vorbehalt der Nachprüfung grundsätzlich den für die Bindung nach Treu und Glauben erforderlichen Vertrauenstatbestand.
  • FG Brandenburg, 14.05.1997 - 3 V 214/97

    Investitionszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; Anspruch auf

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Die Unterzeichnung durch die Prokuristin war auch nicht gem. § 150 Absatz 3 Satz 1 AO zulässig (vergleiche dazu ausführlich den Beschluss des Senats vom 14.05.1997 Seite 7 in dem Aussetzungsverfahren 3 V 214/97 I, AO ).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet zwar, dass jeder auf die Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen Verhalten nicht in Widerspruch setzt, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er unwiderrufbar disponiert hat (vergleiche auch BFH, Urteil vom 09.08.1989 I R 181/85 Bundessteuerblatt - BStBl.- II 1989, 990 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 15.10.1998 - III R 58/95

    Investitionszulagenantrag einer GmbH

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Bei juristischen Personen, wie der Klägerin, muss deren gesetzlicher Vertreter den Investitionszulageantrag unterzeichnen (siehe ausführlich Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 30.06.1998 III R 5/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 363 ; Urteil vom 15.10.1988 III R 58/95, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 1999, 143.).
  • BFH, 20.03.1990 - V B 123/89

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vergleiche Beschlüsse vom 20.03.1990 V B 111/89 und V B 123/89, BFH/NV 1991, 63 und 127) verhindert aber der Vorbehalt der Nachprüfung grundsätzlich den für die Bindung nach Treu und Glauben erforderlichen Vertrauenstatbestand.
  • FG Brandenburg, 19.01.1999 - 3 K 455/97

    Selbstständige steuerliche Bewertbarkeit von Fahrgastinformationssystemen ;

    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Aufgrund der wenige Monate zuvor erfolgten eingehenden Prüfung des in gleicher Weise fehlerhaften Investitionszulageantrages 1993, dem dann durch Bescheid vom 06.04.1995 mit der Maßgabe des Prüfungsergebnisses entsprochen wurde, durfte die Klägerin schuldlos annehmen, dass sie ihren Antrag für 1994 in gleicher Weise auch gegen Ende der gesetzlichen Frist des § 6 Abs. 3 InvZulG ohne nachteilige Folgen einreichen kann (vgl. auch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 19.01.1999 3 K 455/97 I, EFG 1999, 491, wonach die vom Finanzamt gewährte Wiedereinsetzung wegen widerspruchsloser Entgegennahme eines formell fehlerhaften Investitionszulageantrages rechtens war).
  • FG Köln, 21.04.1992 - 3 K 6630/91
    Auszug aus FG Brandenburg, 01.06.1999 - 3 K 212/97
    Die daraus resultierende Verletzung der Pflicht aus § 89 AO stellt einen Wiedereinsetzungsgrund dar (vgl. Klein a.a.O. § 89 Anmerkung 2 mit Hinweis auf Finanzgericht Köln, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 4).
  • BFH, 31.01.2006 - III B 57/05

    Treu und Glauben - Vertrauenstatbestand

    Der 3. Senat des Finanzgerichts (FG) Brandenburg gab der Klage durch Urteil vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte ---EFG-- 1999, 915) hinsichtlich des Investitionszulagenbescheids 1994 statt und gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die fehlerhafte Unterzeichnung nicht allein durch den Rechtsirrtum der Klägerin, sondern wesentlich auch durch das Verhalten des FA verursacht worden sei.

    Entgegen der Auffassung des 5. Senats des FG sei die Entscheidung des 3. Senats im Festsetzungsverfahren (Urteil in EFG 1999, 915), dass bezogen auf die Investitionszulage 1993 noch kein Vertrauenstatbestand begründet worden sei, für das Erlassverfahren nicht bindend.

    Hinsichtlich des Investitionszulagenbescheids 1993 hatte der 3. Senat des FG in seinem Urteil in EFG 1999, 915 eine solche Nachhaltigkeit verneint, weil das FA vor Abgabe des Investitionszulagenantrags 1993 lediglich einmal die fehlerhafte Unterzeichnung, nämlich des Investitionszulagenantrags 1992 nicht beanstandet habe.

    Mit ihren Ausführungen, das FG habe zu Unrecht eine Bindung an das Urteil in EFG 1999, 915 im Verfahren gegen den Investitionszulagenbescheid 1993 angenommen, hat sie keine schwerwiegenden Fehler in diesem Sinn aufgezeigt.

  • BFH, 28.07.2003 - III B 129/02

    Antrag auf InvZul; Wiedereinsetzung

    b) Für die Rüge der Divergenz fehlt es bereits an der Gegenüberstellung tragender, sich widersprechender abstrakter Rechtssätze im angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und in den angeblichen Divergenzentscheidungen des BFH in BFHE 196, 464, BStBl II 2002, 159 und des FG des Landes Brandenburg vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 915) andererseits (BFH-Beschluss vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939, 940).

    Im Fall des FG des Landes Brandenburg in EFG 1999, 915 war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden, weil die Finanzbehörde trotz mehrfacher Prüfungen nicht auf den offensichtlichen Mangel der Unterschrift (Unterzeichnung durch den Prokuristen) hingewiesen hatte.

  • BFH, 30.06.2004 - III B 174/03

    InvZul: Unterschrift

    Entgegen der Auffassung der Klägerin stehen diese Ausführungen im Einklang mit den als Divergenzentscheidungen benannten Urteilen des BFH vom 14. September 1999 III R 78/97 (BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37) und des FG des Landes Brandenburg vom 1. Juni 1999 3 K 212/97 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 915) und vom 19. Januar 1999 3 K 455/97 I (EFG 1999, 491).

    Im Urteil in EFG 1999, 915 hat es einen Wiedereinsetzungsgrund darin gesehen, dass die Finanzbehörde auf die "ins Auge springende Fehlerhaftigkeit der Unterschrift nicht hingewiesen hat, obwohl mehrfach --nämlich im Rahmen der Sonderprüfung, der Nachschau und spätestens beim Erlass des Bescheides ...-- dazu Anlass (bestanden habe)".

  • FG Düsseldorf, 19.11.2009 - 8 K 1384/09

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden

    Hierzu verweise er auf die Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln vom 21.04.1992 (3 K 6630/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 4) und des FG des Landes Brandenburg vom 01.06.1999 (3 K 212/97 I, EFG 1999, 915).

    Die von dem Kläger angeführten Urteile des FG Köln vom 21.04.1992 (a.a.O.) und des FG des Landes Brandenburg vom 01.06.1999 (a.a.O.) betrafen hingegen die Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist und in die Antragsfrist für einen Antrag auf Investitionszulage.

  • FG Hamburg, 15.05.2013 - 3 K 17/13

    Erbschaftsteuer: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der

    Ohne Möglichkeit der Wiedereinsetzung gemäß § 110 AO nach Ablauf der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob die Steuerpflichtige sich damit entschuldigen kann, dass das FA eine Beratungs- oder Hinweispflicht verletzt habe (Urteile BFH vom 01.07.08 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062, HFR 2009, 157; FG Düsseldorf vom 19.11.2009 8 K 1384/09 EZ, EFG 2010, 693, zugleich in Abgrenzung zu den - von der Klägerin eingereichten - Urteilen FG Brandenburg vom 01.06.1999 3 K 212/97 I, EFG 2000, 99, DStRE 2000, 99, FG-Anlbd.; FG Köln vom 21.04.1992 3 K 6630/91, EFG 1993, 4, FG-Anlbd.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 57/00

    Kein wirksamer Investitionszulagenantrag einer GmbH bei Unterzeichnung durch

    Zumindest sei er aufgrund seiner Vollmachten und Verträge als "besonders Beauftragter" i.S.d. § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO und der dazu ergangenen Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl. II 1999, 559; FG Brandenburg, Urt. v. 1. Juni 1999, 3 K 212/97 l) anzusehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht