Rechtsprechung
FG Brandenburg, 10.08.2005 - 3 K 2276/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiskraft des Eintrags "keine Zustellmöglichkeit" des Postbediensteten in der Postzustellungsurkunde; Pflicht zur weiteren Ermittlung des Finanzgerichts bei fehlender Zustellbarkeit eines Schreibens an den Steuerpflichtigen; Voraussetzungen einer "öffentlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlungspflicht des Finanzamts vor öffentlicher Zustellung; Beweiswirkung des Eintrags "keine Zustellmöglichkeit" in der Postzustellungsurkunde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlungspflicht des Finanzamts vor öffentlicher Zustellung - Beweiswirkung des Eintrags "keine Zustellmöglichkeit" in der Postzustellungsurkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89
Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen …
Auszug aus FG Brandenburg, 10.08.2005 - 3 K 2276/02
Ermittlungen beim Einwohnermeldeamt reichen jedoch dann nicht aus, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung es nahe legt, weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen (BFH, Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81). - BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99
Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung
Auszug aus FG Brandenburg, 10.08.2005 - 3 K 2276/02
Diesen Anforderungen wird die Behörde in aller Regel gerecht, wenn versucht wird, die Anschrift durch die Polizei bzw. das Einwohnermeldeamt zu ermitteln (vergleich zu alledem Bundesfinanzhof - BFH - , Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2000, 560; BFH…, Beschluss vom 04.08.1992 VII B 93/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 701). - BFH, 04.08.1992 - VII B 93/92
Anforderungen an die Prüfungspflicht eines Finanzamtes hinsichtlich der Verfügung …
Auszug aus FG Brandenburg, 10.08.2005 - 3 K 2276/02
Diesen Anforderungen wird die Behörde in aller Regel gerecht, wenn versucht wird, die Anschrift durch die Polizei bzw. das Einwohnermeldeamt zu ermitteln (vergleich zu alledem Bundesfinanzhof - BFH - , Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2000, 560; BFH, Beschluss vom 04.08.1992 VII B 93/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 701).