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   FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE   

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https://dejure.org/2000,17808
FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE (https://dejure.org/2000,17808)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2000 - 3 K 885/98 GE (https://dejure.org/2000,17808)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2000 - 3 K 885/98 GE (https://dejure.org/2000,17808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und Auswahlermessen; Grunderwerbsteuer in Verbindung mit dem Kaufvertrag als Masseforderung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Auswahlermessen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteueranspruch bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Auswahlermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.05.1993 - II R 71/92

    Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Kaufvertrag, für den

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Das ist der Fall, wenn die Beteiligten das auf den Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt haben und im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19.05.1993, II R 71/92, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1993, 633; Pahlke/Franz a.a.O., § 23 Rz. 4 ff mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 12.05.1976 - II R 187/72

    Freistellung von der Grunderwerbsteuer - Sozialer Wohnungsbau -

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen eines Grunderwerbsteuerschuldners bedeutet zwar für sich allein noch nicht, dass der geschuldete Steuerbetrag von diesem nicht zu erlangen ist (vgl. Urteil des BFH vom 12.05.1996, II R 187/72, BStBl. II 1976, 579 zur KO ).
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Zwar wird das Rechtsverhältnis zwischen Gemeinschuldner und seinem Vertragspartner nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 27.02.1997, IX ZR 5/96, Entscheidungen des BGH in Zivilsachen Band 135, 25) mit Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens umgestaltet.
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    Der zivilrechtlichen Rechtsprechung liegt nämlich der Gedanke zugrunde, dass der Vertragspartner davor geschützt werden müsse, an die Masse zu leisten, als Gegenleistung aber nur eine nicht bevorrechtigte Forderung zu erhalten und damit nur quotal befriedigt zu werden (vgl. Urteil des BGH vom 21.11.1991, IX ZR 290/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 507 zur insoweit vergleichbaren Konkursordnung - KO -).
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 885/98
    (vgl. Urteil des BFH vom 27.08.1975, II R 93/70, BStBl. II 1976, 77, 79 und die vom Beklagten beim Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids herangezogene Nr. 3.5.4 der Vollstreckungskartei Brandenburg).
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