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   FG Brandenburg, 12.07.2006 - 2 K 878/05   

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FG Brandenburg, 12.07.2006 - 2 K 878/05 (https://dejure.org/2006,20950)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2006 - 2 K 878/05 (https://dejure.org/2006,20950)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 2 K 878/05 (https://dejure.org/2006,20950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bildung eines Sonderpostens zur Neutralisierung und Verteilung der erhaltenen Investitionszulagen in der Steuerbilanz; Investitionszulagen als echte Subventionen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung eines Sonderpostens zur Neutralisierung und Verteilung der erhaltenen Investitionszulagen in der Steuerbilanz; Investitionszulagen als echte Subventionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzielle Behandlung von Investitionszulage beim geförderten Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzielle Behandlung von Investitionszulage beim geförderten Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.11.1999 - IV B 152/98

    Passivposten bei zweckgebundenen Zuschüssen

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2006 - 2 K 878/05
    Ebensowenig ist es zulässig, in Höhe der empfangenen Investitionszulage einen besonderen Passivposten zu bilden und diesen über die Nutzungsdauer der erworbenen Wirtschaftsgüter abzuschreiben (zu der Möglichkeit dieser Verfahrensweise bei Investitionszuschüssen, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 04. November 1999 - IV B 152/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 693, unter 2.b)aa) der Gründe; krit. aber z.B. Groh, Steuer und Wirtschaft 1991, 90, 91).
  • FG Thüringen, 25.09.2013 - 3 K 947/11

    Berechnung der Betriebsvermögensgrenze des § 7g EStG ohne Investitionszulage

    Zum Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung sei wegen der Steuerfreiheit der handelsrechtliche Jahresüberschuss um den entsprechenden Betrag zu kürzen (Hinweis auf FG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006 2 K 878/05).
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