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   FG Brandenburg, 13.06.1995 - 3 K 515/94 I   

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https://dejure.org/1995,12173
FG Brandenburg, 13.06.1995 - 3 K 515/94 I (https://dejure.org/1995,12173)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.1995 - 3 K 515/94 I (https://dejure.org/1995,12173)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 3 K 515/94 I (https://dejure.org/1995,12173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulagenansprüche einer Partenreederei ; Investitionszulagen beim Einsatz eines Schiffes im Fördergebietsverkehr ; Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung ; Schiff als feste Geschäftseinrichtung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsstätte einer Partenreederei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 959
  • EFG 1996, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1986 - I R 130/83

    Anforderungen an den Umfang von betrieblichen Handlungen zur Begründung einer

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  • BFH, 01.06.1979 - III R 53/78

    Investitionszulage für eingetragenes Seeschiff - Ausländisches Schiffsregister -

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  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

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  • BFH, 14.01.1986 - VII R 184/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Sattelanhänger - Verwendung in Berlin

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  • BFH, 15.03.1991 - III R 18/88

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in

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  • BFH, 28.08.1986 - V R 20/79

    Steuervergünstigung - Berliner Unternehmen - Verlagerung der Produktion - Eigene

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  • BFH, 12.03.1998 - III B 22/97

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Soweit die Beschwerde das Urteil des FG Brandenburg vom 13. Juni 1995 3 K 515/94 I (EFG 1996, 110, Revision III R 113/95) heranzieht, betrifft dieses die Besonderheiten bei Schiffen, stellt indessen die Grundsätze für LKW und Omnibusse nicht in Frage.
  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

    Es war der Auffassung, die Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 InvZulG 1991 seien erfüllt, und führte dazu in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 110 veröffentlichten Urteil im wesentlichen aus:.
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