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   FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05   

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https://dejure.org/2006,12301
FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05 (https://dejure.org/2006,12301)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - 3 K 956/05 (https://dejure.org/2006,12301)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 3 K 956/05 (https://dejure.org/2006,12301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Antragsveranlagung; Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Antragsveranlagung; Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung

  • Judicialis

    EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2; ; EStG § 25 Abs. 3; ; AO § 149; ; AO § 150

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Antragsveranlagung bei Einreichung nur des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung innerhalb der Zweijahresfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Antragsveranlagung bei Einreichung nur des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung innerhalb der Zweijahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin, 26.11.2002 - 7 K 7434/01

    Keine Wahrung der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bei Abgabe des

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05
    Die Mängel dürfen jedoch nicht so schwerwiegend sein, dass das ordnungsgemäße Veranlagungsverfahren nicht in Gang gesetzt werden kann (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - 7 K 7434/01 -, EFG 2003, 398).

    Der unterschriebene Mantelbogen reicht damit als Antrag nicht aus (vgl. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.02.2001 - 14 K 5238/99 -, a.a.O.; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - 7 K 7434/01 -, a.a.O.).

  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5238/99

    Notwendige Form einer Steuererklärung

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05
    Nur wenn der Steuerpflichtige dieser in § 150 Abs. 2 AO konkretisierten Mitwirkungspflicht nachkommt, kann die Finanzbehörde das reguläre Veranlagungsverfahren einleiten, in dem sie die ihr mitgeteilten Tatsachen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.02.2001 - 14 K 5238/99 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2001, 897).

    Der unterschriebene Mantelbogen reicht damit als Antrag nicht aus (vgl. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.02.2001 - 14 K 5238/99 -, a.a.O.; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - 7 K 7434/01 -, a.a.O.).

  • BFH, 10.07.1987 - VI R 160/86

    Antragsfrist für Lohnsteuer-Jahresausgleich auch durch Abgabe des Antrags bei

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05
    Schon nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Lohnsteuer-Jahresausgleich war eine Konkretisierung des Antrages insoweit erforderlich, dass ihm neben den Angaben zur Person die Bezifferung des Bruttojahresarbeitslohns sowie die Angabe der einbehaltenen Lohnsteuer entnommen werden konnte (so BFH, Urteil vom 15.03.1974 - VI R 108/71 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1974, 590, BFH, Urteil vom 10.07.1987 - VI R 160/86 -, BStBl II 1987, 827).
  • BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71

    Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nur dann ordnungsgemäß, wenn neben den

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05
    Schon nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Lohnsteuer-Jahresausgleich war eine Konkretisierung des Antrages insoweit erforderlich, dass ihm neben den Angaben zur Person die Bezifferung des Bruttojahresarbeitslohns sowie die Angabe der einbehaltenen Lohnsteuer entnommen werden konnte (so BFH, Urteil vom 15.03.1974 - VI R 108/71 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1974, 590, BFH, Urteil vom 10.07.1987 - VI R 160/86 -, BStBl II 1987, 827).
  • BFH, 02.07.1986 - I R 70/83

    Einhaltung der Frist bei Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung durch

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 956/05
    Es handelt sich um eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebenden Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 02.07.1986 - I R 70/83 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1987, 704).
  • BFH, 15.05.2007 - XI B 147/06

    Amtsermittlungspflicht des FA

    Der Kläger hat keinen bestimmten abstrakten und tragenden Rechtssatz aus den von ihm zitierten Entscheidungen (BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 15/02, BFHE 214, 137, BStBl II 2007, 2; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2006 3 K 956/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1521) aufgezeigt, der von einem Rechtssatz des angegriffenen FG-Urteils abweichen soll.
  • VG Cottbus, 19.08.2010 - 3 L 178/10

    Verwaltungsgericht versagt Eilrechtsschutz gegen den Abriss des Hauses

    Mit Blick auf den - wie bereits ausgeführt - bestandskräftigen Festsetzungsbescheid bedeutet dies, dass alle Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme vorliegen und mit Bestandskraft des Festsetzungsbescheides die Antragstellerin zu 1. mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die die vorausgehenden Schritte der Verwaltungsvollstreckung betreffen (vgl. Urteil der Kammer vom 19. Januar 2010 - 3 K 956/05 -).
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