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   FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03   

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https://dejure.org/2003,14728
FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03 (https://dejure.org/2003,14728)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2003 - 3 V 2238/03 (https://dejure.org/2003,14728)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 3 V 2238/03 (https://dejure.org/2003,14728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids in dem für den Veranlagungszeitraum 1999 private Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapiergeschäften besteuert wurden ("Spekulationsgewinne"); Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides bei ernstlichen Zweifeln an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Vollziehung des bereits vollzogenen und vollstreckten Einkommensteuerbescheids 1999 bezüglich darin besteuerter Wertpapier-Spekulationsgeschäfte; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO ); Einkommensteuer 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Vollziehung des bereits vollzogenen und vollstreckten Einkommensteuerbescheids 1999 bezüglich darin besteuerter Wertpapier-Spekulationsgeschäfte - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) - Einkommensteuer 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1839
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
    Mit Fax vom 11.08.2003 begehrten die Antragsteller unter Bezugnahme auf ihre Anträge vom 29.08.2002 und im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 11.06.2003 ( IX B 16/03, BStBl. II 2003, 663) die Aufhebung der Vollziehung sämtlicher an sie ergangener Steuerbescheide für 1999, soweit wegen der Versteuerung der Spekulationsgewinne Einspruch erhoben worden sei.

    Vor allem ist seit dem Zinsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 -(BStBl. II 1991, 654) bereits klar, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Besteuerungsvorschrift führen kann (siehe auch BFH, Beschluss vom 11.06.2003 a. a. O.).

    Auch hält die ständige Rechtsprechung des BFH bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Rechtsnorm ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes für erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 11.06.2003 a. a. O.).

    Für die situative Prüfung hier sind die Erwägungen des BFH in seinem Beschluss vom 11.06.2003 (a. a. O.) ebenfalls ausschlaggebend.

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
    Zur Begründung beriefen sie sich auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes -BFH -vom 16.07.2002 an das Bundesverfassungsgericht -BVerfG -zum Aktenzeichen IX R 62/99 (Bundessteuerblatt -BStBl. -II 2003, 74) wegen der Frage der Vereinbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b Einkommensteuergesetz - EStG -in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz .

    Die Aufhebung habe rückwirkend auf dem 16.07.2002 zu erfolgen, da sich aus dem Beschluss des BFH vom 16.07.2002 zum Az. IX R 62/99 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung des hier streitigen Spekulationsgewinns maßgeblichen Vorschrift des Einkommensteuergesetzes ergäben.

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsaktes bestünden aber bereits seit dem Jahre 1999, wie sich aus dem Revisionsverfahren beim BFH zum Az.: IX R 62/99 ergebe.

  • BFH, 17.02.1970 - II B 58/69

    Ernstliche Zweifel - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Gemischter Tausch -

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
    Anlass für Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen bereits dann, wenn in der Literatur nennenswerte und beachtliche Gründe gegen eine höchstrichterliche Rechtsprechung vorgebracht werden (vgl. BFH, Beschluss vom 17.02.1970 - II B 58/69, BStBl. II 1970, 333; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Tz. 127).
  • FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02

    Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
    Zwar haben einige Finanzgerichte ein besonderes berechtigtes Interesse von Steuerpflichtigen in den Fällen der Besteuerung von Spekulationsgewinnen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 b EStG 1997 verneint (siehe zum Beispiel Finanzgericht -FG -Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2002, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -2003, 557 ; FG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2003, EFG 2003, 713 ).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
    Maßgeblich ist, dass eine rückwirkende Aufhebung der Vollziehung auf einen Beginn vor dem Eingang des Aussetzungs- bzw. Aufhebungsantrages geboten ist, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes vorgelegen haben, dessen Vollziehung ausgesetzt worden ist (siehe zum Beispiel BFH, Beschluss vom 10.12.1986 - I B 121/86, BStBl. II 1987, 389, 390; Anwendungserlass zur AO § 361 Tz. 7.3).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
    Vor allem ist seit dem Zinsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 -(BStBl. II 1991, 654) bereits klar, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Besteuerungsvorschrift führen kann (siehe auch BFH, Beschluss vom 11.06.2003 a. a. O.).
  • BFH, 23.11.2004 - IX B 88/04

    Änderungsantrag oder Aufhebungsantrag nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO

    Das von den Antragstellern gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angerufene Finanzgericht (FG) hob durch Beschluss vom 29. Dezember 2003 3 V 2238/03 die Vollziehung auch für die Zeit vom 28. Dezember 2001 bis zum 10. Juni 2003 auf (Einkommensteuerbescheid 1999 vom 22. November 2001 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 2. Oktober 2003).

    Das FA beantragt, den Beschluss des FG vom 24. Mai 2004 aufzuheben und seinem Antrag vom 1. April 2004 auf Aufhebung des Vollziehungsaussetzungsbeschlusses des FG vom 29. Dezember 2003 3 V 2238/03 stattzugeben.

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