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   FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2, 298274Ko 2, 298275Ko 2, 298276Ko 2   

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https://dejure.org/2000,68927
FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2, 298274Ko 2, 298275Ko 2, 298276Ko 2 (https://dejure.org/2000,68927)
FG Bremen, Entscheidung vom 02.03.2000 - 298273Ko 2, 298274Ko 2, 298275Ko 2, 298276Ko 2 (https://dejure.org/2000,68927)
FG Bremen, Entscheidung vom 02. März 2000 - 298273Ko 2, 298274Ko 2, 298275Ko 2, 298276Ko 2 (https://dejure.org/2000,68927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerinnerungen

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Wechsel des Bevollmächtigten nach Einspruchseinlegung; Kostenerinnerungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Wechsel des Bevollmächtigten nach Einspruchseinlegung; Kostenerinnerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.05.1976 - VII B 37/75

    Beschwerdeschrift - Rechtsmittelfrist - Einwurf in den Briefkasten des

    Auszug aus FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2
    Zwar erhält nach § 119 Abs. 2 BRAGO ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im steuerlichen Veranlagungsverfahren und einem anschließendem Einspruchsverfahren nur eine einheitliche Geschäftsgebühr, so daß in diesem Fall nur 5/10 einer vollen Gebühr erstattungsfähig sein können, denn die weiteren 5/10 entfallen auf das Veranlagungsverfahren und sind nicht gesondert erstattungsfähig (so schon BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII B 64/67, BFHE 98, 129, BStBl. II 1970, 326 und Beschluß vom 11. Mai 1976 VII B 37/75, BFHE 119, 19 , BStBl. II 1976, 570).
  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

    Auszug aus FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2
    Entsprechend hat der Senat im Beschluß vom 7. Januar 1997 296108Ko2 u. a., EFG 1997, 495 entschieden, daß bei einem Wechsel des Prozeßbevollmächtigten im Klageverfahren nur die Kosten des ersten Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig sind, wenn keine besonderen Gründe für den Wechsel des Bevollmächtigten vorliegen.
  • FG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 9 Ko 4/93
    Auszug aus FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2
    Die Vorschrift greift deshalb dann nicht ein, wenn, wie hier, zwischen Veranlagungsverfahren und außergerichtlichem Rechtsbehelfsverfahren ein Bevollmächtigtenwechsel eintritt wird (vgl. FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Beschluß vom 21. Februar 1994 9 Ko 4/93, EFG 1994, 1116 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 23.06.1983 - III ZR 157/82

    Rechtsanwalt - Gegner des Auftraggebers - Mahnung - Kündigung - Vergütung -

    Auszug aus FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2
    Der Senat folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des BGH im Urteil vom 23. Juni 1983 III ZR 157/82, NJW 1983, 2451 (ebenso Riedel/Sußbauer/Schneider, BRAGO , 8. Aufl., § 120 Tz. 1 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; a. A. Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 120 Tz. 2, ebenfalls mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.12.1969 - VII B 64/67

    Kosten des Vorverfahrens - Erstattungsfähige Gebühren - Rechtsanwalt -

    Auszug aus FG Bremen, 02.03.2000 - 298273Ko 2
    Zwar erhält nach § 119 Abs. 2 BRAGO ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im steuerlichen Veranlagungsverfahren und einem anschließendem Einspruchsverfahren nur eine einheitliche Geschäftsgebühr, so daß in diesem Fall nur 5/10 einer vollen Gebühr erstattungsfähig sein können, denn die weiteren 5/10 entfallen auf das Veranlagungsverfahren und sind nicht gesondert erstattungsfähig (so schon BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII B 64/67, BFHE 98, 129, BStBl. II 1970, 326 und Beschluß vom 11. Mai 1976 VII B 37/75, BFHE 119, 19 , BStBl. II 1976, 570).
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