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   FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02 (5)   

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https://dejure.org/2004,24876
FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02 (5) (https://dejure.org/2004,24876)
FG Bremen, Entscheidung vom 06.01.2004 - 2 V 642/02 (5) (https://dejure.org/2004,24876)
FG Bremen, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 2 V 642/02 (5) (https://dejure.org/2004,24876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Zulässigkeit der Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung auf Grund geschätzter Besteuerungsgrundlagen; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Verpflichtung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach Beschlagnahme der Unterlagen; Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach Beschlagnahme der Unterlagen - Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.04.1992 - VIII B 114/91

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
    Die Schätzung muss sich allerdings in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen halten (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 159, 503, BStBl II 1993, 259 ).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
    Soweit sie sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226 im Anschluss an BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 183, 221, BStBl II 1983, 618 ).
  • BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
    Auszug aus FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
    In einem solchen Fall besteht für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Erlass (§ 227 Abs. 1 AO ), Stundung (§ 222 Satz 1 AO ) oder Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 258 AO ) zu beantragen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III S 8/97, n.v., m. w. N.).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Bremen, 06.01.2004 - 2 V 642/02
    Soweit sie sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226 im Anschluss an BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BFHE 183, 221, BStBl II 1983, 618 ).
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