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   FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12 (1)   

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https://dejure.org/2013,49282
FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12 (1) (https://dejure.org/2013,49282)
FG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2013 - 2 K 110/12 (1) (https://dejure.org/2013,49282)
FG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2013 - 2 K 110/12 (1) (https://dejure.org/2013,49282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur fristgemäßen Abgabe der Umsatzsteuererklärung i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen (hier: von Laborchemikalien)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 170 Abs. 3; AO § 171 Abs. 3; AO § 169
    Keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO bei erstmaliger Steuerfestsetzung Umsatzsteuererklärung ist kein Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO bei erstmaliger Steuerfestsetzung - Umsatzsteuererklärung ist kein Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 806
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.05.1995 - V R 136/93

    Steuervergütung bei einer Umsatzsteuererklärung

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Mit an die Klägerin adressiertem Schreiben vom 12. November 2012 erläuterte der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Mai 1995 V R 136/93 (BFH/NV 1996, 1) und des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 7. Mai 2009 1 K 454/04 (juris), dass eine Steuererklärung nicht als ein den Eintritt der Verjährung hemmender Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO anzusehen sei.

    Nach Satz 2 dieser Vorschrift kommt einer Steueranmeldung, die - wie die Umsatzsteuererklärung der Klägerin für 2003 - zu einer Steuererstattung führt, diese Wirkung erst dann zu, wenn die Finanzbehörde ihr zustimmt (vgl. BFH, Urteile in BFH/NV 1996, 1, juris Rz 16; vom 28. Februar 1996 XI R 42/94, BFHE 179, 248 , BStBl II 1996, 660 , juris Rz 11).

    Die Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist sind abschließend in § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO geregelt und dort im Gegensatz zu Anträgen auf Steuerfestsetzung i.S.v. § 170 Abs. 3 AO abgehandelt (BFH, Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445 , BStBl II 1992, 124, juris Rz 14 m.w.N.; in BFH/NV 1996, 1, juris Rz 14).

  • BFH, 18.06.1991 - VIII R 54/89

    Abgabe einer Steuererklärung - Ablauf der Festsetzungsfrist - Hemmender Antrag

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Die Auswirkungen des Einreichungszeitpunkts von Steuererklärungen auf die Festsetzungsfrist sind abschließend in § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO geregelt und dort im Gegensatz zu Anträgen auf Steuerfestsetzung i.S.v. § 170 Abs. 3 AO abgehandelt (BFH, Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445 , BStBl II 1992, 124, juris Rz 14 m.w.N.; in BFH/NV 1996, 1, juris Rz 14).

    Eine solche Rechtsfolge würde das allgemeine Gebot nach materieller Steuergerechtigkeit in ihr Gegenteil verkehren (BFH, Urteil in BFHE 165, 445 , BStBl II 1992, 124, juris Rz 15).

  • BFH, 28.02.1996 - XI R 42/94

    Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der Steuer oder

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Nach Satz 2 dieser Vorschrift kommt einer Steueranmeldung, die - wie die Umsatzsteuererklärung der Klägerin für 2003 - zu einer Steuererstattung führt, diese Wirkung erst dann zu, wenn die Finanzbehörde ihr zustimmt (vgl. BFH, Urteile in BFH/NV 1996, 1, juris Rz 16; vom 28. Februar 1996 XI R 42/94, BFHE 179, 248 , BStBl II 1996, 660 , juris Rz 11).
  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Dies gelte auch dann, wenn sie - wie im Streitfall die Umsatzsteuererklärung der Klägerin - zu einer Erstattung führen solle (BFH, Urteil vom 18. Februar 2009 V R 82/07, BFHE 225, 198, BStBl II 2009, 876, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 36/10

    Zur nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Geht dem Finanzamt eine Steuererklärung erst am Tag des Eintritts der Festsetzungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Steuerbescheid noch - wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO ausdrücklich verlangt - innerhalb der Frist den Bereich der für die Festsetzung zuständigen Finanzbehörde verlässt (vgl. BFH, Urteil vom 25. Mai 2011 IX R 36/10, BFHE 233, 314, BStBl II 2011, 807, juris Rz 16).
  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - 7 K 256/04

    Ablauf der Feststellungsfrist: Feststellungserklärung als Antrag i.S. von § 170

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Wer eine Steuererklärung am Tag des Ablaufs der Festsetzungsfrist abgibt, trägt das Risiko, dass die beantragte Festsetzung wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr durchgeführt werden kann (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2007 7 K 256/04, EFG 2008, 756 , juris Rz 30 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2009 - 1 K 454/04

    Ausdrücklich mit der Bitte um Steuerfestsetzung innerhalb der Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Bremen, 06.03.2013 - 2 K 110/12
    Mit an die Klägerin adressiertem Schreiben vom 12. November 2012 erläuterte der Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Mai 1995 V R 136/93 (BFH/NV 1996, 1) und des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 7. Mai 2009 1 K 454/04 (juris), dass eine Steuererklärung nicht als ein den Eintritt der Verjährung hemmender Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO anzusehen sei.
  • BFH, 28.08.2014 - V R 8/14

    Festsetzungsverjährungshemmender Antrag

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 806 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
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