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   FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08 (6)   

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FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08 (6) (https://dejure.org/2008,9716)
FG Bremen, Entscheidung vom 06.11.2008 - 4 K 54/08 (6) (https://dejure.org/2008,9716)
FG Bremen, Entscheidung vom 06. November 2008 - 4 K 54/08 (6) (https://dejure.org/2008,9716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs; Sachdienlichkeit als entscheidende Tatbestandsvoraussetzung für den Erlass einer Teil-Einspruchsentscheidung; Höhe des Anteils der Besteuerung einer Altersrente als sonstiges Einkommen bei ...

  • Judicialis

    AO § 165 Abs. 1; ; AO § 363 Abs. 2; ; AO § 367 Abs. 2a; ; EStG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrente eines früher in der gesetzlichen Rentenversicherung antragspflichtversicherten selbstständigen Kaufmanns nach dem Alterseinkünftegesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrente eines früher in der gesetzlichen Rentenversicherung antragspflichtversicherten selbstständigen Kaufmanns nach dem Alterseinkünftegesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 934
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Mit dem AltEinkG ist der Gesetzgeber der ihm vom BVerfG mit Urteil vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73) aufgegebenen Neuregelung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und der Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen nachgekommen.

    Werden die Beitragszahlungen teilweise aus versteuertem Einkommen erbracht, hat der Gesetzgeber zwingend zu beachten, dass hierauf beruhende Rentenzahlungen nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürfen (vgl. Urteil des BVerfG vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, a.a.O.; Beschluss des BFH vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

    Ohne eine Übergangsregelung und ohne Systemwechsel hätten bereits zum damaligen Zeitpunkt (2002) die Sozialversicherungsrenten ohne Gefahr einer Doppelbesteuerung der ursprünglich geleisteten Beitragszahlungen in Höhe von 65 v.H. teilbesteuert werden können (siehe Urteil des BVerfG vom 6. März 2003 - 2 BvL 17/99, a.a.O. [...] Rn.152).

    Auch der Gesetzgeber konnte sich bei der Fassung des § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) EStG an den durch die Sachverständigenkommission vorgenommenen ökonomisch sachverständigen Berechnungen orientieren (BVerfG März 2003 - 2 BvL 17/99, [...] Rn. 224).

    Zudem hat das BVerfG in seinem Urteil v. 6. März 2002 (2 BvL 17/99 a.a.O.) dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Neuregelung einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, den der Gesetzgeber nicht überschritten hat.

    Durch die in § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) aa) EStG geregelte schrittweise Anhebung des zu versteuernden Anteils an den Leibrenten hat der Gesetzgeber zudem eine den Vertrauensschutz beachtende Übergangsregelung geschaffen (vgl. Urteil des BVerfG vom 6. März 2003 - 2 BvL 17/99, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07

    Anforderungen an die Sachdienlichkeit und Ermessensfehlerfreiheit eines auf

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Insoweit kann die Frage, ob vorliegend der durch den Beklagten vorgenommene Vorläufigkeitsvermerk überhaupt geeignet ist, den verfassungsrechtlich garantierten Steuer-Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. dazu Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 2007 7 K 249/07, EFG 2008, 1082), dahinstehen.

    Für die Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung spricht darüber hinaus, wenn eine schnelle Entscheidung der Streitfrage im Interesse beider Beteiligter liegt und nicht ein über mehrere Jahre gehender Rechtsstreit abgewartet werden müsste, da dies sowohl im rechtlichen Bereich als auch für die Frage der Sachverhaltsaufklärung zu weiteren Problemen führen könnte (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.12.2007 7 K 249/07, EFG 2008, 1082).

    Nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts 12. Dezember 2007 (7 K 249/07, EFG 2008, 1082) ist eine Teil-Einspruchsentscheidung allerdings nicht sachdienlich, wenn die Finanzverwaltung über einen Einspruch, der gerade den Punkt betrifft, hinsichtlich dessen der Steuerbescheid für vorläufig erklärt wurde, endgültig entscheiden will.

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Der Kläger lehnte den Vorschlag des Beklagten, das Einspruchsverfahren über die Rechtmäßigkeit der Besteuerung seiner Altersrente bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Revisionsverfahren X R 15/07 abzuwarten, welches ebenfalls § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) EStG betreffe, ab und erbat eine Entscheidung im Wege einer Teil-Einspruchsentscheidung zur Beschleunigung des Verfahrens.

    Insoweit erscheint es nicht zumutbar, den Kläger darauf zu verweisen, die Entscheidung des BFH in dem Verfahren zum Aktenzeichen X R 15/07 abzuwarten, um unter Umständen anschließend die Verfassungsmäßigkeit der Öffnungsklausel nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) bb) S. 2 EStG problematisieren zu müssen.

    Bei Erlass der Einspruchsentscheidung war allerdings ein Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) EStG beim BFH zum Az. X R 15/07 (Vorinstanz: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077) anhängig.

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Die Verfassungsmäßigkeit der bis dahin geltenden Besteuerung von Renten war seit jeher umstritten (vgl. Beschluss BVerfG vom 26. März 1980 1 BvR 121/76, 1 BvR 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545).

    Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, wenn aufgrund einer langfristigen Entwicklung die tatsächlichen Verhältnisse sich derart verändert haben, dass eine Beseitigung der aufgetretenen Unstimmigkeiten durch eine einfache Anpassung nicht möglich ist, eine Neuregelung der Materie vorzunehmen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 26. März 1980 1 BvR 121/76, 1 BvR 122/76, BVerfGE 54, 11, BStBl II 1980, 545).

  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Diese Qualifizierung hat auch zur Folge, dass grundsätzlich die gesamten Renteneinnahmen umfassend besteuert werden dürfen (vgl. Beschluss des BFH vom 1. Februar 2006, X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl. II 2006, 420).

    Werden die Beitragszahlungen teilweise aus versteuertem Einkommen erbracht, hat der Gesetzgeber zwingend zu beachten, dass hierauf beruhende Rentenzahlungen nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden dürfen (vgl. Urteil des BVerfG vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, a.a.O.; Beschluss des BFH vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Bei Erlass der Einspruchsentscheidung war allerdings ein Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) EStG beim BFH zum Az. X R 15/07 (Vorinstanz: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077) anhängig.

    Unter Einbeziehung des Grundfreibetrages kommt das BMF in seiner weitergehenden Berechnung zu dem Ergebnis, dass es auch in den von der Sachverständigenkommission angenommenen Fällen zu keiner Doppelbesteuerung kommen kann (vgl. BT-Drucks. 15/2150 S. 23f, Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).

  • BVerfG, 10.03.2008 - 2 BvR 2077/05

    Verwaltungsanweisung: Zurückweisung von Einsprüchen durch Allgemeinverfügung

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Er nahm Bezug auf die damals beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren 2 BvR 2077/05 und 2 BvL 14/05.

    Das BVerfG wies mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2008 im Verfahren 2 BvL 14/05 (DVBl 2008, 652-655, HFR 2008, 756-758) den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Köln vom 22. September 2005 (10 K 1880/05, EFG 2005, 1878) als unzulässig zurück und nahm die zum Az. 2 BvR 2077/05 eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 nicht zur Entscheidung an.

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Er nahm Bezug auf die damals beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahren 2 BvR 2077/05 und 2 BvL 14/05.

    Das BVerfG wies mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2008 im Verfahren 2 BvL 14/05 (DVBl 2008, 652-655, HFR 2008, 756-758) den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Köln vom 22. September 2005 (10 K 1880/05, EFG 2005, 1878) als unzulässig zurück und nahm die zum Az. 2 BvR 2077/05 eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 nicht zur Entscheidung an.

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 266/06

    Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem AltEinkG ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Das Gericht sieht darin einen zulässigen Differenzierungsgrund, der den gesetzlichen Entscheidungsspielraum nicht überschreitet (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23 Oktober 2008 3 K 266/06, [...]).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08
    Art. 3 Abs. 1 GG fordert steuerliche Lastengleichheit, also die im Belastungserfolg gleiche Besteuerung des gesetzlich bestimmten Steuergegenstandes (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 96, 1 ; 99, 280 ).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch

  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

    Das Finanzgericht (FG) wies seine Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 934 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
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