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   FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1)   

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FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1) (https://dejure.org/2016,59557)
FG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1) (https://dejure.org/2016,59557)
FG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 3 K 59/15 (1) (https://dejure.org/2016,59557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen Aufenthalts des Kindes in der Türkei; Anknüpfung an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen Aufenthalts des Kindes in der Türkei; Anknüpfung an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes

  • rechtsportal.de

    EStG § 62 Abs. 1 ; EStG § 70 Abs. 2
    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen Aufenthalts des Kindes in der Türkei; Anknüpfung an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Kindergeld - Monatsprinzip - keine Berücksichtigung von Kindern ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, im EU-Ausland oder im EWR-Raum - Auslandsaufenthalt minderjähriger Kinder zu Ausbildungszwecken - Wegfall der Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Erforderlich ist eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgeht (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 14 m.w.N.; vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15; vom 25. September 2014 III R 10/14, BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 15).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 15 m.w.N.; in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15: in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 16).

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass die Aufnahme im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung fortbesteht, gibt es nicht (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 17 m.w.N.).

    Um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, muss eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass das Kind die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 18 m.w.N.).

    In seinem Urteil in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 ([...] Rz 20 m.w.N.) hat er klargestellt, dass bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Urlaubszwecken, Besuchszwecken oder familiären Zwecken, die nicht einem Wohncharakter gleichkommen, nicht ausreicht, um "zwischenzeitliches Wohnen" und damit einen inländischen Wohnsitz anzunehmen.

    Die Beantwortung der Frage, ob ein Kind, das sich zeitweise außerhalb des elterlichen Haushalts im Ausland zu Ausbildungszwecken aufhält, seinen inländischen Wohnsitz bei den Eltern beibehält oder aber zunächst aufgibt und bei einer späteren Rückkehr wieder neu begründet, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und erfordert die Berücksichtigung der objektiven Umstände des jeweiligen Falles (BFH-Urteil in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 19).

    Der BFH hat zwar in jüngerer Zeit entschieden (Urteile in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 21, 23 m.w.N.; in BFHE 250, 381 , BStBl II 2016, 1022 , [...] Rz 13, 15), dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn das Finanzgericht feststellen kann, dass sie mehr als 50 % und damit den überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen.

    Soweit Gründe für die fehlenden Aufenthalte der Kinder R. und M. im Inland im Streitzeitraum fehlende Mittel des Klägers und seiner Ehefrau, der Kindesmutter, zur Finanzierung längerer Reisen gewesen sein sollten, kommt es auf diese subjektiven Momente nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 26; in BFHE 250, 381 , BStBl II 2016, 102 , [...] Rz 18) nicht an, weil das Innehaben einer Wohnung im steuerrechtlichen Sinne objektiviert ist und daher die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf persönliche oder finanzielle Beweggründe und Absichten entscheidend sind.

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Für die gegenteilige Auffassung findet sich in den Vorschriften der §§ 62 ff. EStG , insbesondere in den §§ 68 und 70 EStG , keine Grundlage (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 14).

    Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kommt in der gegebenen Fallkonstellation allein die Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Beklagten in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 17).

    Verwirkung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 18 m.w.N.; vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499 , [...] Rz 16) voraus, dass sich der zur Erstattung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Hinzukommen müssen besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (BFH-Urteile vom Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 20 m.w.N.; in BFH/NV 2005, 499 , [...] Rz 18; BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 1/06, BFH/NV 2007, 1120 , [...] Rz 9).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH-Urteile vom Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 20; in BFH/NV 2005, 499 , [...] Rz 18).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Erforderlich ist eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgeht (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 14 m.w.N.; vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15; vom 25. September 2014 III R 10/14, BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 15).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 15 m.w.N.; in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15: in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 16).

    Demgegenüber behält ein Kind ausländischer Herkunft, das im Alter von siebzehn Jahren ein mehrjähriges Studium im Ausland aufnimmt und im Ausland in einer studentischen Wohngemeinschaft lebt, nach dem BFH-Urteil in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland, wenn es sich fünf Monate im Jahr im Inland in der Wohnung der Eltern aufhält.

    Nach diesen Entscheidungen macht es einen entscheidungserheblichen Unterschied, ob ein Kind im Alter von sechs Jahren von seinen Eltern zum Schulbesuch ins Ausland geschickt wird oder ob ein Jugendlicher mit abgeschlossener Schulausbildung sich entschließt, seine weitere Ausbildung (Studium) im Ausland zu absolvieren (BFH-Urteil in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 37, 44).

    Nach der Lebenserfahrung lässt die Beibehaltung einer gemieteten Wohnung und deren periodische Nutzung während der Dauer einer langjährigen Auslandstätigkeit eher den Schluss zu, die Wohnung werde gehalten, um sie als solche zu benutzen, als das Bereithalten eines Zimmers durch die Eltern für ihr im Ausland studierendes Kind (BFH-Urteil in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 45).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    b) Die Anknüpfung des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG bzw. Satz 3 EStG a.F. an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, für das Kindergeld begehrt wird, in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, ist als Ausprägung des Territorialitäts-Prinzips, das das Einkommensteuerrecht prägt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ), nicht sachwidrig (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2012 III B 58/12, BFH/NV 2012, 1977 , [...] Rz 14 m.w.N.; BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 14 f.).

    So lässt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG insbesondere kein Anspruch auf Kindergeld für Kinder herleiten, die nicht im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, wohnen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 16 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 ) verliert ein sechsjähriges Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland, wenn seine Eltern es zum Zwecke eines auf mehrere Jahre angelegten Schulbesuchs zu den Großeltern ins Ausland schicken.

    Die Feststellung der Rückkehrabsicht besagt grundsätzlich nichts darüber, ob der Inlandswohnsitz während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts beibehalten oder aber aufgegeben und nach der Rückkehr neu begründet wird (BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 21).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 21; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 VIII B 271/03, [...] Rz 2; FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , [...] Rz 67) bewirken Aufenthalte während der Schulferien von - wie im Streitfall - weniger als vier Monaten pro Jahr bei einem vorgesehenen Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren kein zwischenzeitliches Wohnen in der väterlichen Wohnung.

  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02

    Wohnsitz

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Im Übrigen kann der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich nur während der Schulferien aufhalten (FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228 , [...] Rz 68 m.w.N.; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung , Finanzgerichtsordnung , § 9 AO Rz 9).

    Dies gilt auch dann, wenn es um den Besuch einer speziellen Schule geht, die es in dieser Form nur im Ausland, aber nicht im Inland gibt (vgl. z.B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , für den mehrjährigen Besuch einer glaubensmäßig ausgerichteten Grundschule in Pakistan aus Glaubensgründen).

    Das Gericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BFH der Auffassung, dass es - neben den eingangs genannten Gesichtspunkten (Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte in der Wohnung im Inland, Anpassung an die deutschen Lebensverhältnisse, Art der Unterbringung im Ausbildungsland sowie die Verfügbarkeit von Wohnraum im Inland) - bei der Frage der Beibehaltung des Wohnsitzes darauf ankommt, ob es sich bei dem Kind, das zwecks Schulbesuchs ins Ausland entsendet wird, um ein älteres Kind handelt oder ob es um ein minderjähriges, jüngeres Kind geht und ob der im Ausland stattfindende Schulbesuch von vornherein für einen relativ kurzen Zeitraum von einem Jahr oder für längere Zeiträume von drei Jahren oder mehr geplant ist (ebenso z.B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , [...] Rz 51 ff.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 21; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 VIII B 271/03, [...] Rz 2; FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , [...] Rz 67) bewirken Aufenthalte während der Schulferien von - wie im Streitfall - weniger als vier Monaten pro Jahr bei einem vorgesehenen Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren kein zwischenzeitliches Wohnen in der väterlichen Wohnung.

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 23. Juni 2015 III R 38/14 (BFHE 250, 381 , BStBl II 2016, 102 ) entschieden, dass ein Kindergeldanspruch bestehen bleibe, wenn sich das Kind während eines mehrjährigen Auslandsstudiums außerhalb der EU aufhalte und das Kind seinen Wohnsitz bei den Eltern behalte.

    Aus dem vom Kläger angeführten BFH-Urteil in BFHE 250, 381 , BStBl II 2016, 102 , ergebe sich nichts zu seinen Gunsten, da seine minderjährigen Kinder R. und M. mit der Kindesmutter in die Türkei ausgereist seien und daher der vorliegende Sachverhalt anders zu beurteilen sei als der Sachverhalt, der dem BFH-Urteil zugrunde liege.

    Der BFH hat zwar in jüngerer Zeit entschieden (Urteile in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 21, 23 m.w.N.; in BFHE 250, 381 , BStBl II 2016, 1022 , [...] Rz 13, 15), dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn das Finanzgericht feststellen kann, dass sie mehr als 50 % und damit den überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen.

    Soweit Gründe für die fehlenden Aufenthalte der Kinder R. und M. im Inland im Streitzeitraum fehlende Mittel des Klägers und seiner Ehefrau, der Kindesmutter, zur Finanzierung längerer Reisen gewesen sein sollten, kommt es auf diese subjektiven Momente nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 26; in BFHE 250, 381 , BStBl II 2016, 102 , [...] Rz 18) nicht an, weil das Innehaben einer Wohnung im steuerrechtlichen Sinne objektiviert ist und daher die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf persönliche oder finanzielle Beweggründe und Absichten entscheidend sind.

  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 23/04

    Kindergeldüberzahlung - Verwirkung des Rückforderungsanspruchs

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Verwirkung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 18 m.w.N.; vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499 , [...] Rz 16) voraus, dass sich der zur Erstattung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Hinzukommen müssen besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (BFH-Urteile vom Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 20 m.w.N.; in BFH/NV 2005, 499 , [...] Rz 18; BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 1/06, BFH/NV 2007, 1120 , [...] Rz 9).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH-Urteile vom Urteile in BFHE 203, 472 , BStBl II 2004, 123 , [...] Rz 20; in BFH/NV 2005, 499 , [...] Rz 18).

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Erforderlich ist eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte und das Aufsuchen der Wohnung zu Verwaltungszwecken hinausgeht (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 14 m.w.N.; vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15; vom 25. September 2014 III R 10/14, BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 15).

    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887 , [...] Rz 15 m.w.N.; in BFHE 193, 558 , BStBl II 2001, 294 , [...] Rz 15: in BFHE 247, 239 , BStBl II 2015, 655 , [...] Rz 16).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Die Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes setzt allerdings einen natürlichen Willen voraus (z.B. BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351 , [...] Rz 12 m.w.N.).

    Mit seinem Urteil in BFH/NV 2011, 1351 ([...] Rz 14) hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein mehrjähriger Schulbesuch im Ausland, für den das Kind vor Ort bei Verwandten untergebracht ist, regelmäßig dazu führt, dass das Kind die elterliche Wohnung im Inland nicht weiterhin unter Umständen innehat, die darauf hinweisen, dass die Wohnung beibehalten und als solche genutzt werden soll und wird.

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
    Denn die Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (" ... ist ... aufzuheben oder zu ändern.") eine gebundene Entscheidung und räumt der Behörde keinen Ermessensspielraum ein (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260 , BStBl II 2002, 81 , [...] Rz 14; vom 23. Januar 2013 XI R 50/10, BFHE 240, 300 , BFH/NV 2013, 1153 , [...] Rz 21).
  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit -

  • BFH, 27.02.2007 - III B 1/06

    Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung

  • BFH, 05.02.2004 - VIII B 271/03

    Inländischer Wohnsitz von Kindern bei Schulbesuch in der Türkei

  • BFH, 17.03.2006 - III B 67/05

    Kindergeld: Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes

  • FG Hessen, 30.08.2005 - 3 K 1152/03

    Kindergeld: Schulbesuch im Ausland

  • BFH, 16.11.2010 - VII B 120/10

    Keine Einrede der Entreicherung gegenüber abgabenrechtlichem Rückzahlungsanspruch

  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

  • FG Düsseldorf, 22.09.2011 - 16 K 1279/11

    Rückforderungsanspruch der Familienkasse wegen zu Unrecht erfolgter

  • BFH, 08.12.2011 - III B 72/11

    Anwendung der Regelungen über die Festsetzungsverjährung bei der rückwirkenden

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

  • BFH, 17.05.2013 - III B 121/12

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der

  • BFH, 04.02.2016 - III R 9/15

    Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene

  • BFH, 12.01.1983 - IV R 211/82

    Zweitbescheid - Wiederholende Verfügung - Außenprüfung

  • BFH, 22.08.1980 - VI R 102/77

    Formloser Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid - Fingierter

  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

  • FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 613/98

    Rechtmäßigkeit eines Kindergeldbescheids; Erfordernis des Wohnsitzes in EU oder

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

  • BFH, 14.08.2012 - III B 58/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes der einkommensteuerrechtlichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13

    Unzulässigkeit der Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist bei Kindergeld

  • BFH, 21.10.2015 - VI R 35/14

    Bindungswirkung - Ablehnungsbescheid Kindergeld

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18

    Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).
  • FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Das Entstehen neuer Beziehungen und die Lockerung der bisher bestehenden Bindungen führen regelmäßig zu einer Verwurzelung im Ausland (Herkunftsland der Eltern), verbunden mit einer entsprechenden Einschränkung der bisherigen familiären Wohn- und Lebensgemeinschaft zwischen den Kindern und dem in Deutschland verbliebenen Elternteil (vgl. FG Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2016, 3 K 59/15 (1), juris).
  • FG Hamburg, 14.07.2021 - 6 K 146/20

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Das Entstehen neuer Beziehungen und die Lockerung der bisher bestehenden Bindungen führen regelmäßig zu einer Verwurzelung im Ausland (Herkunftsland der Eltern), verbunden mit einer entsprechenden Einschränkung der bisherigen familiären Wohn- und Lebensgemeinschaft zwischen den Kindern und dem in Deutschland verbliebenen Elternteil (vgl. FG Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2016, 3 K 59/15 (1), juris).
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