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   FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10 (3)   

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FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10 (3) (https://dejure.org/2011,16255)
FG Bremen, Entscheidung vom 10.02.2011 - 1 K 20/10 (3) (https://dejure.org/2011,16255)
FG Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 1 K 20/10 (3) (https://dejure.org/2011,16255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Treaty Override Regelung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG i. d. F. JStG 2007; keine Vorrangstellung eines DBA vor anderen Gesetzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Treaty Override Regelung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG i. d. F. JStG 2007 - keine Vorrangstellung eines DBA vor anderen Gesetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 13.07.1994 - I R 120/93

    Besonderheiten im Fall von DBA

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Der Beklagte ist ferner der Ansicht, dass auch der BFH in seinem Urteil vom 13. Juli 1994 ( I R 120/93) die Abweichung von in Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Besteuerungsregeln für rechtmäßig erachtet habe.

    Das Zustimmungsgesetz ist vielmehr ein einseitiger Akt des deutschen Gesetzgebers, der mit Vorbehalten versehen, aufgehoben oder geändert werden kann (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 120/93, BFHE 175, 351 , BStBl II 1995, 129 ).

    Da der Gesetzgeber - wie bereits oben ausgeführt - die Möglichkeit hat, ein einfaches Gesetz durch ein anderes einfaches Gesetz zu ändern oder aufzuheben, besteht auch die Möglichkeit, das Vertragsgesetz und damit das DBA durch ein anderes Gesetz zu verdrängen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 120/93, BFHE 175, 351 , BStBl II 1995, 129 ).

  • BFH, 19.05.2010 - I B 191/09

    AdV bei negativem Konflikt über abkommensrechtliche Qualifikation einer

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Der Kläger ist der Ansicht, dass die vom Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 19. Mai 2010 (BFH-Beschluss vom 19. Mai 2010 I B 191/09, BFH/NV 2010, 1554 ) geäußerten Zweifel an der Vereinbarkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG mit dem Grundgesetz auf § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG übertragbar seien.

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG ergeben sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2010 (BFH-Beschluss vom 19. Mai 2010 I B 191/09, DStR 2010, 1224).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2004 ausgeführt, die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention seien kein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, sondern könnten lediglich als Auslegungshilfe herangezogen werden (BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2004 2 BvR 1481/04, BVerfGE 111, 307 ff., sog. "Görgülü-Entscheidung").

    Auch könne sich die Völkerrechtsfreundlichkeit nur im Rahmen des demokratischen und rechtsstaatlichen Systems der Bundesrepublik entfalten (BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2004 2 BvR 1481/04, BVerfGE 111, 307 ff.).

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG liegt vor, da das Grundrecht auch vor der Auferlegung von Steuern schützt (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den allgemeinen Grundsätzen und Leitlinien, die das Grundgesetz nicht zu einem besonderen Rechtssatz verdichtet hat; es enthält - soweit es nicht in einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung für bestimmte Sachgebiete ausgeformt und präzisiert ist - keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 1979 2 BvR 878/74, BVerfGE 52, 131 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip lassen sich zwar konkretere Folgen ableiten, wobei allerdings wegen der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips mit Behutsamkeit vorzugehen ist (BVerfG-Urteil vom 08. Oktober 1985 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, BVerfGE 70, 297 ; BVerfG-Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip lassen sich zwar konkretere Folgen ableiten, wobei allerdings wegen der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips mit Behutsamkeit vorzugehen ist (BVerfG-Urteil vom 08. Oktober 1985 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, BVerfGE 70, 297 ; BVerfG-Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Der Grundsatz gebietet, dass die Steuerpflichtigen sowohl rechtlich wie tatsächlich gleichbehandelt werden müssen (BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 ).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlagen zur Kürzung der

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Zum anderen würden selbst erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm nicht ausreichen, um die Sache dem Bundesverfassungsgericht im Wege eines konkreten Normenkontrollverfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen, denn die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften setzt die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm voraus (BVerfG-Beschluss vom 14. Oktober 2009 2 BvL 3/08 u.a., ZBR 2010, 165 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2009 - 6 K 1415/09

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG

    Auszug aus FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10
    Als Bestimmung des einfachen Bundesrechts vermag § 2 AO jedoch keinen allgemeinen Vorrang von Völkervertragsrecht vor den innerstaatlichen Steuergesetzen zu begründen (eingehend dazu FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30. Juni 2009 6 K 1415/09, EFG 2009, 1649 m.w.N.; Pahlke in Pahlke/Koenig, AO , 2. Auflage 2009, § 2 Rn. 13).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 86/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Eine "Verworrenheit" lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die Vorinstanz zu jenem Urteil, das FG Bremen in dessen Urteil vom 10. Februar 2011  1 K 20/10 (3) (EFG 2011, 988), entgegen dem beschließenden Senat die zugrunde liegende Klage abgewiesen hat.
  • BFH, 11.01.2012 - I R 27/11

    Verhältnis von § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Bremen vom 10. Februar 2011  1 K 20/10 (3) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 988 abgedruckt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3227/13

    Besteuerung weißer Einkünfte in Deutschland: Anwendbarkeit des § 50d Abs. 9 EStG

    Das FG Bremen ging in seinem Urteil vom 10.02.2011 (1 K 20/10, DStRE 2011, 679, Juris Rn. 58-65) als selbstverständlich davon aus, dass Abs. 9 nicht von Abs. 8 verdrängt wird; es hielt dies nicht einmal für erwähnenswert.

    Die erste Entscheidung hierzu (FG Bremen, Urteil vom 10.02.2011 1 K 20/10, DStRE 2011, 988, Juris Rn. 58-65) ging gerade von den parallelen Anwendbarkeit aus.

  • FG Köln, 21.10.2011 - 4 K 2532/08

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten bei

    Diese Beurteilung wird durch die bisher ergangene finanzrechtliche Rechtsprechung geteilt (vgl. Urteile des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 11.10.2007 - 6 K 1611/07, EFG 2008, 385 und vom 30.6.2009 - 6 K 1415/09, EFG 2009, 1649 und des Finanzgerichts Bremen vom 10.2.2011 - 1 K 20/10 (3), EFG 2011, 988 und vom 10.2.2011 - 1 K 28/10 (5), EFG 2011, 1431).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 9 K 9015/16

    Zur Steuerpflicht von Einkünften eines in Deutschland ansässigen Piloten aus der

    Letzteres wäre z. B. der Fall, wenn der Kläger während eines ganzen britischen Steuerjahres an keinem einzigen innerbritischen Flug mitgewirkt hätte und er bereits aus diesem Grund vom HMRC auf Antrag die von der Fluggesellschaft zunächst einbehaltene Lohnsteuer vollständig erstattet erhalten hätte, vgl. zur parallelen Rechtslage in den Streitjahren in Irland: FG Bremen, Urteil vom 10. Februar 2011 - 1 K 20/10 (3) - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 988 als Vorinstanz zum BFH-Urteil vom 11. Januar 2012 I R 27/11, BFH/NV 2012, 313).
  • FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 28/10

    Verfassungsmäßigkeit der Treaty-Override-Regelung des § 50d Abs. 8 EStG; Führung

    Insoweit wird ergänzend auf die Ausführungen in der heutigen Senatsentscheidung im Verfahren 1 K 20/10 (3) zu § 50d Abs. 9 EStG verwiesen.
  • FG München, 19.07.2011 - 8 V 3774/10

    Vereinbarkeit von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verfassungsrecht und

    19 b. Entgegen der Auffassung des Antragstellers begegnet § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG nach Überzeugung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 10. Februar 2011 1 K 20/10 (3), EFG 2011, 988; m.w.N.).
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