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   FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13 (6)   

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FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13 (6) (https://dejure.org/2016,10906)
FG Bremen, Entscheidung vom 11.02.2016 - 1 K 49/13 (6) (https://dejure.org/2016,10906)
FG Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 1 K 49/13 (6) (https://dejure.org/2016,10906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung abzugsfähiger Sonderausgaben für Gesellschafter im Rahmen der Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung abzugsfähiger Sonderausgaben für Gesellschafter im Rahmen der Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

  • rechtsportal.de

    EStG § 5a; EStG § 15a Abs. 4
    Entstehung abzugsfähiger Sonderausgaben für Gesellschafter im Rahmen der Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung der auf Sondervergütungen der Gesellschafter einer Schifffahrtsgesellschaft zurückzuführenden Gewerbesteuer durch die Gesellschafter als Sonderbetriebsausgaben bei der Gewinnermittlung durch Tonnagebesteuerung gem. § 5a Abs. 4a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 1439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
    Es bedürfe ebenfalls keiner weiteren Klärung, ob die Gewerbesteuerbelastung der Klägerin entsprechend den Ausführungen des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 31. Januar 2013 ( GrS 1/10, BStBl II 2013, 317) nach den Grundsätzen der Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage bereits im Jahresabschluss der Klägerin auf den 31. Dezember 2006 als Rückstellung und nach dem Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften als Erstattungsverpflichtung in den Sonderbilanzen der Gesellschaftern hätte eingestellt werden müssen.

    Wie in der Einspruchsentscheidung bereits ausgeführt, habe der Große Senat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2013 ( GrS 1/10, BStBl II 2013, 317) nicht über die Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf Fälle befunden, in denen der Steuerpflichtige bei der Bilanzierung von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen sei, ohne gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten ergibt sich aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 ( GrS 1/10 BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317) nicht, dass bei der rechtlichen Würdigung des vorliegenden Falles von der irrigen Vorstellung der Klägerin ausgegangen werden muss.

  • BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
    Der Gesetzgeber sei deshalb auch nicht gehalten, die Regelungen des § 5a EStG auf und mit anderen Steuertatbeständen abzustimmen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2012 IV R 14/09, BFH/NV 2012, 1533).
  • BFH, 24.08.2010 - VIII B 28/10

    Einheitliche Gewinnermittlungsmethode bei Personengesellschaft mit

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
    Soweit für das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft eine Buchführungspflicht besteht, sind auch für den Bereich der Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter Bilanzen zu erstellen (Beschluss des BFH vom 24. August 2010 VIII B 28/10, BFH/NV 2010 2272).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 26/91

    Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater wegen Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
    Der Gewerbesteueraufwand sei nur die Berechnungsgrundlage für den gesellschaftsvertraglichen Erstattungsanspruch (HHR/Thiede EStG Rn. 1992 zu § 4 sowie BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 26/91, BStBl II 1992, 686 ).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 62/00

    Komplementär-GmbH - GmbH & Co. KG - Gesellschaftsfremder Geschäftsführer -

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
    Sondervergütungen sind die zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter vereinbarten Entgelte für Dienstleistungen, die auf einem besonderen Schuldverhältnis beruhen (vgl. BFH-Urteil vom IV R 62/00 BStBl II 2005, 88).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 46/94

    Keine Berücksichtigung der Aufwendungen einer Komplementär-GmbH bei der

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Sonderbetriebsausgaben sämtliche Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung an der Personengesellschaft haben (vgl. Urteil des BFH vom 18. Mai 1995 IV R 46/94, BFHE 178, 318 , BStBl II 1996, 295 ).
  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 11. Februar 2016 1 K 49/13 (6) aufgehoben.

    Mit Urteil vom 11. Februar 2016 1 K 49/13 (6) gab das Finanzgericht (FG) Bremen der Klage statt.

  • FG Hamburg, 16.05.2017 - 2 K 118/16

    Einkommensteuer: Zuordnung von Aufwendungen bei Beteiligungsgesellschaften -

    Zu den Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters gehören alle Betriebsausgaben, wenn und soweit sie ihre Veranlassung in der Beteiligung an der Personengesellschaft haben (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1988 I R 191/84, BStBl II 1989, 343; Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 2015 2 K 145/13, EFG 2015, 1911; FG Bremen, Urteil vom 11. Februar 2016 1 K 49/13 (6), juris).
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