Rechtsprechung
   FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05 (6)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15604
FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05 (6) (https://dejure.org/2006,15604)
FG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2006 - 1 K 181/05 (6) (https://dejure.org/2006,15604)
FG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 1 K 181/05 (6) (https://dejure.org/2006,15604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung und einer Rücklage; Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten mit den ursprünglichen Anschaffungskosten; Nichtberücksichtigung von Kursverlusten; Bedeutsamkeit der Restlaufzeit der ursprünglich ...

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; ; EStG 1999 § 52 Abs. 16 S. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussichtlich dauernde Werterhöhung eines Fremdwährungsdarlehens infolge Wechselkursanstiegs; Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 Satz 7 EStG 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussichtlich dauernde Werterhöhung eines Fremdwährungsdarlehens infolge Wechselkursanstiegs - Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 Satz 7 EStG 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05
    Dass für die Frage, an Hand welcher Umstände die Dauerhaftigkeit einer Wertminderung von Anlagevermögen zu beurteilen ist, die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts von erheblicher Bedeutung ist, hat der BFH in seinem Urteil vom 14.03.2006 (I R 22/05 DStR 2006, 1311) bestätigt.

    Darüber hinaus lässt sich nach Ansicht des erkennenden Senats die Rechtsprechung des BFH, wonach für die Frage der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung von Anlagevermögen, die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts von erheblicher Bedeutung ist (vgl. Urteil vom 14.03.2006 I R 22/05 a.a.O.), auch auf die Frage der dauernden Werterhöhung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1999 übertragen.

  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05
    Dass bei der Bestimmung der Voraussehbarkeit einer dauernden Wertveränderung die Eigenart des betreffenden Wirtschaftsguts berücksichtigt werden müsse, habe auch der BFH in seinem vom Beklagten zitierten Urteil vom 27.11.1974 (BStBl II 1975, 294) zum Ausdruck gebracht.

    Soweit nach den BMF-Schreiben vom 25.02.2000 die voraussichtliche Verweildauer eines Wirtschaftsgutes im Unternehmen für die Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung einbezogen werden solle, begegne dies keinen Bedenken (vgl. auch BFH vom 27.11.1974 I R 123/73 BStBl II 1975, 294).

  • BFH, 15.11.1990 - IV R 103/89

    Kursverlust bei Teiltilgung eines Fremdwährungsdarlehens als Betriebsausgabe in

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05
    Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.1998 endeten, waren nach der alten Rechtslage dagegen Verbindlichkeiten, deren Teilwert zum Bilanzstichtag gestiegen war, unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips mit den höheren Teilwert zu bewerten, vgl. Urteil des BFH vom 15.11.1990 IV R 103/89, BFHE 162, 567, BStBl II 1991, 228.
  • FG Hamburg, 27.06.2006 - 7 K 296/04

    Einkommensteuer: Kein höherer Teilwert aufgrund von Kursverlusten bei einem

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05
    Dies ist bei den auf den Devisenmärkten üblichen Wechselkursschwankungen grundsätzlich nicht der Fall, vgl. Urteil des FG Hamburg vom 27.06.2006, 7 K 296/04 zitiert nach juris; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2005, 5 K 1460/03 EFG 2006, 562; BMF-Schreiben vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 793; Ortmann-Babel Lademann EStG § 6 Anm. 851; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust EStG § 6 Anm. 677; a.A. Strahl in Korn EStG § 6 Anm. 202, 372.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2005 - 5 K 1460/03

    Ansatz eines höheren Teilwertes auf Grund von Kursverlusten bei

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05
    Dies ist bei den auf den Devisenmärkten üblichen Wechselkursschwankungen grundsätzlich nicht der Fall, vgl. Urteil des FG Hamburg vom 27.06.2006, 7 K 296/04 zitiert nach juris; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2005, 5 K 1460/03 EFG 2006, 562; BMF-Schreiben vom 12.06.2002, BStBl I 2002, 793; Ortmann-Babel Lademann EStG § 6 Anm. 851; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust EStG § 6 Anm. 677; a.A. Strahl in Korn EStG § 6 Anm. 202, 372.
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05
    Auch das von der Klägerin zitierte Urteil des BFH vom 09.09.1986 (VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) führt zu keiner veränderten Beurteilung.
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 575 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht