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   FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09 (1)   

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FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09 (1) (https://dejure.org/2009,10448)
FG Bremen, Entscheidung vom 13.10.2009 - 2 V 115/09 (1) (https://dejure.org/2009,10448)
FG Bremen, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 2 V 115/09 (1) (https://dejure.org/2009,10448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer einheitlichen sonstigen Leistung i.R.d. Beurteilung des Regelsteuersatzes bei einer "Dinner-Show" bestehend aus einer Varieté- und Theatershow und einem 4-Gänge-Menü; Begründung einer einheitlichen Leistung aufgrund einer zivilrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich von einem Hotel in einem besonderen Ambiente angebotenen, aus einer Varieté-/Theatershow und einem 4-Gänge-Menü bestehenden "Dinner-Show"

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich von einem Hotel in einem besonderen Ambiente angebotenen, aus einer Varieté-/Theatershow und einem 4-Gänge-Menü bestehenden "Dinner-Show"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Der auf die ermäßigt zu besteuernde Leistung bezogene Teil des Gesamtpreises ist unter Anwendung der einfachstmöglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode herauszurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555 , BStBl II 2001, 658 ; Lange, UR 2009, 294).
  • BFH, 18.05.1988 - X R 11/82

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Theaterleistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Nebenleistung zu der nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigt zu besteuernden künstlerischen Leistung ist nach den o.g. Grundsätzen jedoch die Aufbewahrung der Garderobe (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 11/82, BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 , juris Rz 23 f.).
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Dabei brauchen die für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als sein Misserfolg (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 VIII B 74/98, BFH/NV 1999, 468 ).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    b) Im vorliegenden Fall beschränken sich die streitigen Leistungen nicht auf die Varieté-/Theatershow - die für sich genommen unstreitig unter § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG fiele (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 20/94, BFHE 177, 548 , BStBl II 1995, 519 ; Abschn. 166 Abs. 2 UStR ) -, sondern umfassen auch ein 4-Gänge-Menü als Restaurationsleistung.
  • BFH, 14.05.1998 - V R 85/97

    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Diese seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Mai 1998 V R 85/97 (BFHE 186, 151 , BStBl II 1999, 145 ) selbständige und von der Theatervorführung unabhängige Leistungen.
  • BFH, 30.03.1999 - I B 139/98

    Ablaufhemmung: Verlegung des Prüfungsbeginns

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Steuerbescheids bestehen dann, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 30. März 1999 I B 139/98, BFHE 188, 131 , BFH/NV 1999, 1145 , m.w.N.).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Eine unbillige Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung dem Steuerpflichtigen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wäre (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510 ).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Eine unbillige Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung dem Steuerpflichtigen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind, oder wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet wäre (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510 ).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des BFH gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712 , unter II.2.b, juris Rz 22 ff.; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224 , BStBl II 2008, 208 , unter II.2.b.aa, juris Rz 16; BFH-Beschluss vom 24. April 2008 XI B 231-233/07, BFH/NV 2008, 1370 , unter 2.a, juris Rz 4; alle m.w.N.):.
  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    Auszug aus FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09
    Ginge man allerdings abweichend hiervon - etwa unter Zugrundlegung des zur Besteuerung von Pauschalreisepaketen ergangenen BFH-Urteils vom 15. Januar 2009 V R 9/06 (BFHE 224, 166, UR 2009, 319) - davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall um eine einheitliche Leistung handele, so wäre die Restaurationsleistung als eine Leistung von untergeordneter Bedeutung zu beurteilen.
  • BFH, 03.09.2008 - XI R 54/07

    Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein

  • BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03

    Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • BFH, 01.06.1995 - V R 90/93

    Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

  • BFH, 24.04.2008 - XI B 231/07

    Kein ermäßigter Steuersatz für Sauna in einem Fitnesscenter

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

    Mit Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10 (juris) hat der BFH die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Oktober 2009 2 V 115/09 (EFG 2010, 84 ), durch den die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids für 2004 i.H.v. ... EUR und die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids für 2005 i.H.v. ... EUR ausgesetzt worden waren, als unbegründet zurückgewiesen.

    Wegen des Inhalts des Beschlusses des erkennenden Gerichts in EFG 2010, 84 wird auf Bl. ... GA und wegen des Inhalts des Beschlusses des BFH auf Bl. ... GA Bezug genommen.

    Das Sächsisches FG hat sich in seinem Beschluss vom 1. Juni 2010 2 V 454/10 (juris Rz 13, 16) der Auffassung des erkennenden Gerichts im Beschluss in EFG 2010, 84 ausdrücklich nicht angeschlossen und ist vom Vorliegen einer einheitlichen Leistung ausgegangen.

  • FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11

    Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. Oktober 1998, C-308/96, ISTR 1998, 665; vom 25. Februar 1999, C-349/96, IStR 1999, 205) und des BFH (Urteil vom 7. Oktober 2010, 5 R 12/10, BStBl II 2011, 303; vgl. auch Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 13. Oktober 2009, 2 V 115/09 - juris), welcher der Senat folgt, ist die Aufteilung eines Pauschalentgeltes für ein Bündel von Leistungen, welche umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden, unter Anwendung der einfachst möglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode vorzunehmen und gegebenenfalls zu schätzen.
  • FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10

    Umsatzsteuersatz für Dinner-Show; Einheitliche Leistung zum Regelsteuersatz;

    Diese ergeben sich bereits daraus, dass das Finanzgericht Bremen in einem vergleichbaren Sachverhalt eine Entscheidung getroffen hat, nach der von zwei selbständigen Leistungen auszugehen ist (Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 V 115/09, EFG 2010, 84 ).

    Vielmehr stehen künstlerische und kulinarische Leistung in einem gleichgeordneten Verhältnis (Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 13. Oktober 2009 - 2 V 115/09, EFG 2010, 84 ).

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