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   FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04 (2)   

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FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04 (2) (https://dejure.org/2006,16701)
FG Bremen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 4 K 169/04 (2) (https://dejure.org/2006,16701)
FG Bremen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 4 K 169/04 (2) (https://dejure.org/2006,16701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Zusatzzolls auf aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingeführte Waren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung eines Zusatzzolltarifs; Festsetzung eines Zusatzzolls auf aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführte ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2193/2003; ; VO (EG) Nr. 171/2005; ; EGV Art. 234; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 2913/2003 zur Festsetzung eines Zusatzzolls auf Einfuhren aus den USA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 2913/2003 zur Festsetzung eines Zusatzzolls auf Einfuhren aus den USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99

    Gewerbliche Prägung einer GbR

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Eine Auslegung einer Vorschrift gegen ihren Wortlaut ist dann nach der Rechtsprechung des BFH möglich, wenn die Feststellung des sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und ihrem Sinnzusammenhang ergebenden objektivierten Willens des Gesetzgebers zu einem sinnwidrigen oder wirtschaftlich unvertretbaren Ergebnis führen würde (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, BFHE 193, 85, vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569 und vom 17. Februar 1994 VIII R 30/92, BFHE 175, 226 und VIII R 79/88, BFHE 168, 111 jeweils m.w.N.).

    Redaktionsversehen, die dann gegeben sind, wenn der Gesetzgeber die Regelung nicht gewollt hat und die Gesetzesfassung etwas anderes zum Ausdruck bringt als dem Willen des Gesetzgebers entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1978 VIII R 176/75, BFHE 124, 536) sind zu korrigieren (vgl. BFH Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, a.a.O.).

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Solche Begründungen müssten nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH lediglich die wichtigsten tragenden rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen enthalten, die notwendig seien, um den Gedankengang des Organs nachzuvollziehen (EuGH, Rs. 6/54, Slg. 1954/55, 213 und Rs. C-894/93 (richtig: C-84/94), Slg. 1996, I-5755).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Eine Nichtigkeit werde vom EuGH nur ausnahmsweise bei offenkundigen, nicht tolerierbaren Fehlern erwogen (EuGH, Rs. C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Derartige Umstände seien hier nicht ersichtlich (EuGH, Rs. C-92/89, Slg. 1991, I-415).
  • BFH, 07.03.1978 - VIII R 176/75

    Absetzung - Redaktionsversehen - Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Redaktionsversehen, die dann gegeben sind, wenn der Gesetzgeber die Regelung nicht gewollt hat und die Gesetzesfassung etwas anderes zum Ausdruck bringt als dem Willen des Gesetzgebers entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1978 VIII R 176/75, BFHE 124, 536) sind zu korrigieren (vgl. BFH Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, a.a.O.).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Eine Auslegung einer Vorschrift gegen ihren Wortlaut ist dann nach der Rechtsprechung des BFH möglich, wenn die Feststellung des sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und ihrem Sinnzusammenhang ergebenden objektivierten Willens des Gesetzgebers zu einem sinnwidrigen oder wirtschaftlich unvertretbaren Ergebnis führen würde (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, BFHE 193, 85, vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569 und vom 17. Februar 1994 VIII R 30/92, BFHE 175, 226 und VIII R 79/88, BFHE 168, 111 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 30/92

    Eine strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen vor dem 13.

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Eine Auslegung einer Vorschrift gegen ihren Wortlaut ist dann nach der Rechtsprechung des BFH möglich, wenn die Feststellung des sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und ihrem Sinnzusammenhang ergebenden objektivierten Willens des Gesetzgebers zu einem sinnwidrigen oder wirtschaftlich unvertretbaren Ergebnis führen würde (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 37/99, BFHE 193, 85, vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569 und vom 17. Februar 1994 VIII R 30/92, BFHE 175, 226 und VIII R 79/88, BFHE 168, 111 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 115/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Außerdem entspricht es gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein im Ausland ansässiger Zeuge nicht von Amts wegen geladen, sondern gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V. mit § 90 Abs. 2 AO zur Sitzung des Finanzgerichts gestellt werden muss, wenn eine Vernehmung von im Ausland lebenden Personen als Zeugen durch das FG für erforderlich gehalten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 X B 115/05, juris).
  • EuGH, 13.07.1989 - 215/88

    Casa Fleischhandel / BALM

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Denn eine Begründungserwägung einer Verordnung kann zwar dazu beitragen, Aufschluss über die Auslegung einer Rechtsvorschrift zu geben, sie kann jedoch nicht selbst eine solche Vorschrift darstellen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Juli 1989 215/88, Slg. 1989, 2789).
  • EuGH, 21.03.1955 - 6/54

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für

    Auszug aus FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
    Solche Begründungen müssten nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH lediglich die wichtigsten tragenden rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen enthalten, die notwendig seien, um den Gedankengang des Organs nachzuvollziehen (EuGH, Rs. 6/54, Slg. 1954/55, 213 und Rs. C-894/93 (richtig: C-84/94), Slg. 1996, I-5755).
  • BFH, 03.02.2000 - III R 30/98

    Persönliche Voraussetzungen für Investitionszulage

  • BFH, 23.06.2009 - VII R 11/07

    Diskrepanz zwischen gemeinschaftsrechtlichem Verordnungstext und Erwägungsgründen

    Auf die hiergegen erhobene Klage hob das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1225 veröffentlichten Gründen den Einfuhrabgabenbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung insoweit auf, als ein Zusatzzoll festgesetzt und bei der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigt worden war.
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