Rechtsprechung
   FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04 (5)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13297
FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04 (5) (https://dejure.org/2007,13297)
FG Bremen, Entscheidung vom 17.01.2007 - 2 K 229/04 (5) (https://dejure.org/2007,13297)
FG Bremen, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 2 K 229/04 (5) (https://dejure.org/2007,13297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht ermittelbarem oder berechenbarem Umsatzerlös einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG); Voraussetzungen für eine Schätzung und deren Umfang; Pflicht zur ordnungsgemäßen Kassenführung, ...

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 2; ; AO § 146 Abs. 1 S. 2; ; AO § 162 Abs. 1; ; AO § 169 Abs. 1 S. 1; ; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; AO § 169 Abs. 2 S. 2; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der in Restaurantbetrieben erzielten Umsatzerlöse; Ordnungsmäßigkeit einer Kassenbuchführung; Aufbewahrungspflichten in Zusammenhang mit einer elektronischen Registrierkasse; Kein Ansatz der Nachkalkulation eines Steuerpflichtigen; Ausforschungsbeweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der in Restaurantbetrieben erzielten Umsatzerlöse - Ordnungsmäßigkeit einer Kassenbuchführung - Aufbewahrungspflichten in Zusammenhang mit einer elektronischen Registrierkasse - Kein Ansatz der Nachkalkulation eines Steuerpflichtigen - Ausforschungsbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02

    Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides;

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Soweit sie sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (vgl. FG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2003 2 V 628/02 - 2 V 634/02 , EFG 2004, 78 m.w.N.).

    Denn Anhaltspunkte für Veränderungen der betrieblichen Verhältnisse liegen weder vor, noch sind sie von der Klägerin vorgetragen worden (vgl. FG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2003 2 V 628/02, EFG 2004, 78).

    Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl. 1970 11, 838; FG Bremen in EFG 2004, 78).

    Weicht das Ergebnis von den Zahlen der Buchführung ab, dürfen entsprechende Hinzuschätzungen erfolgen (vgl. FG Bremen in EFG 2004, 78).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Der Senat macht sich die Schätzungsgrundlagen des Beklagten teilweise zu eigen, soweit sie von zutreffenden Voraussetzungen ausgehen, in sich schlüssig sowie im Ergebnis wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558; BStBl. II 1986, 226; BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2000 V B 124/00, BFH/NV 2001, 492).

    Ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227, m.w.N.).

    Schätzergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984, VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226).

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Es sei der Klägerin bekannt, dass ein unzulässiges Mischsystem in der Kassenbuchführung angewandt worden sei (Hinweis auf BFH-Urteile vom 12.05.1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 372 , vom 17.11.1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430 und vom 20.07.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).

    Wiederkehrende Schätzungsgrundlagen seien auf alle Jahre eines Prüfungszeitraums übertragbar (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).

    Im letzten Fall brauchen die Kassenstreifen, Kassenzettel und Kassenbons nicht aufbewahrt zu werden (BFH-Urteil vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Es sei der Klägerin bekannt, dass ein unzulässiges Mischsystem in der Kassenbuchführung angewandt worden sei (Hinweis auf BFH-Urteile vom 12.05.1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 372 , vom 17.11.1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430 und vom 20.07.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).

    Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl. 1970 11, 838; FG Bremen in EFG 2004, 78).

    Der BFH hat im BFH-Urteil in BFHE 135, 11; BStBl II 1982, 430 für eine Schankwirtschaft eine Aufteilung in 10 Warengruppen ausreichen lassen.

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Die Schätzung muss sich allerdings in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen halten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 159, 503, BStBl II 1993, 259).

    Es handelt sich bei der vom Beklagten vorgenommenen Schätzung nicht um eine Strafschätzung, sondern sie hält sich grundsätzlich innerhalb des durch den konkreten Schätzungsfall vorgegebenen Schätzungsrahmens (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259, BFHE 169, 503).

  • BFH, 30.07.2004 - IV B 143/02

    Recht auf Gehör

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Nachdem das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen hatte, legte der Beklagte Beschwerde ein, auf die vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 30.07.2004 IV B 143-144/02, BFH/NV 2005, 359 die Urteile vom 27.06.2002 aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung an das Finanzgericht zurückverwiesen wurden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 359 verwiesen.

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Wer Betriebseinnahmen nicht erklärt, soll hieraus keinen verfahrensrechtlichen Vorteil ziehen (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.1989 X R 38/87, BFHE 158, 301, BStBl. II 1990, 19).
  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 154/84

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Einnahmen eines Steuerpflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Bestehen große Manipulationsmöglichkeiten, wie dies bei fast ausschließlichen Bargeschäften der Fall ist, und hat der Steuerpflichtige fehlende Überprüfungsmöglichkeiten zu vertreten, weil er Belege nicht vorlegt und Aufzeichnungen unrichtig sind, ist lediglich eine grobe Schätzung geboten (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1988 VIII R 154/84, BFH/NV 1989, 636).
  • BFH, 11.05.2000 - I B 7/00

    Ordnungsgemäße Buchführung - Bareinnahmen - Elektronische Registrierkasse -

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Die einzelnen Registrierkassenbons sind nur dann nicht aufzubewahren, wenn durch Aufbewahrung anderer Unterlagen die Gewähr der Vollständigkeit der Aufzeichnungen gesichert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2004 I B 7/00, StuB 2000, 1106).
  • BFH, 20.10.2000 - V B 124/00

    Private Pkw-Nutzung

    Auszug aus FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
    Der Senat macht sich die Schätzungsgrundlagen des Beklagten teilweise zu eigen, soweit sie von zutreffenden Voraussetzungen ausgehen, in sich schlüssig sowie im Ergebnis wirtschaftlich vernünftig und möglich sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558; BStBl. II 1986, 226; BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2000 V B 124/00, BFH/NV 2001, 492).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

  • FG Münster, 31.10.2000 - 5 K 6660/98

    Gewinnzuschätzung nach Richtsätzen auch bei anhängigem Steuerstrafverfahren

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
  • RG, 17.11.1906 - V 70/06

    75. Lichtschutzrecht.

  • RG, 05.12.1906 - V 152/06

    Zwangsversteigerung; Zwangsverwaltung; Mietzinsen

  • RG, 30.01.1907 - V 153/06

    Aufnahme des durch Eröffnung des Konkurses unterbrochenen Verfahrens gegenüber

  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei

    Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007 2 K 229/04, EFG 2008, 8).
  • FG Hamburg, 13.08.2018 - 2 V 216/17

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsmäßiger

    Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007 2 K 229/04, EFG 2008, 8).
  • FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19

    Aussetzung der Vollziehung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei

    Die Wahl der Schätzungsmethode richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (vgl. z. B. FG Bremen, Urteil vom 17. Januar 2007, 2 K 229/04, EFG 2008, 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht