Rechtsprechung
FG Bremen, 19.03.1998 - 195112K 6 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungen für Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus; Berücksichtigungsfähigkeit als außergewöhnliche Belastungen; Beseitigung eines außergewöhnlichen Schadens; Existenziell wichtiger Bereich; Bauarbeiten auf Nachbargrundtsück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Wohnhausschäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schäden am Wohngebäude als außergewöhnliche Belastung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.05.1994 - III R 27/92
Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?
Auszug aus FG Bremen, 19.03.1998 - 195112K 6
Mit ihrer Einkommensteuererklärung 1994 beantragen die Kläger unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. Mai 1994 - III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 - die Aufwendungen für die Beseitigung von "Wasserschäden" als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.Durch Einspruchsentscheidung vom 1. August 1995 wies das Finanzamt den Rechtsbehelf unter Bezugnahme auf die Entscheidung BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 als unbegründet zurück: Die Sanierungsmaßnahme habe im wesentlichen die Garage und damit keinen existentiell wichtigen Wohnbereich betroffen.
Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an einem Wohngebäude für den Steuerpflichtigen so außergewöhnlich sind, daß er sich ihnen nicht entziehen kann, hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil BFHE 175, 332, BStBl. II 1995, 104 eingehend befaßt.
- BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88
Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln
Auszug aus FG Bremen, 19.03.1998 - 195112K 6
Als Anspruchsgrundlage für derartige Ansprüche wäre entweder § 823 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB (unerlaubte Handlung) oder der vom Verschulden unabhängige nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch (bürgerlich-rechtlicher Aufopferanspruch) entsprechend § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. März 1990 III ZR 141/88, NJW 1990 S. 3195 m.w.N.) in Betracht gekommen. - BFH, 19.05.1995 - III R 12/92
Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden …
Auszug aus FG Bremen, 19.03.1998 - 195112K 6
Dies können grundsätzlich nur solche Aufwendungen sein, die bereits ihrer Art nach außerhalb des Üblichen liegen und insofern nur einer Minderheit entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl. II 1995, 774 n.w.N).