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   FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02 (1), 1 K 637/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,30537
FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02 (1), 1 K 637/02 (1) (https://dejure.org/2003,30537)
FG Bremen, Entscheidung vom 19.06.2003 - 1 K 636/02 (1), 1 K 637/02 (1) (https://dejure.org/2003,30537)
FG Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 1 K 636/02 (1), 1 K 637/02 (1) (https://dejure.org/2003,30537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuererklärungsfrist für eigene Einkünfte eines Notars; Schätzung der Besteuerunggrundlagen wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen; Pflichtwidrige Verletzung der Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Sachaufklärung; Fristverlängerung hinsichtlich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuererklärungsfrist für eigene Einkünfte eines Notars; Einkommensteuer 1999 und 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuererklärungsfrist für eigene Einkünfte eines Notars - Einkommensteuer 1999 und 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Bremen, 26.09.2000 - 200366K 2

    Fristverlängerung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung eines Steuerberaters;

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Die Nichtanwendung der Verwaltungsvorschrift auf Angehörige der steuerberatenden Berufe selbst begegnet keinen Bedenken (FG Bremen, Urteil vom 26.09.2000 200366K 2, EFG 2000, 1230; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , § 149 AO Tz. 12).
  • BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U

    Nahezu unveränderte Übernahme des Buchergebnisses des Steuerpflichtigen als

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält, muss der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, nachgewiesene Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass in seinem konkreten Fall ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; BFH-Urteil vom 18.08.1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451).
  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Die Umsatzsteuer wird nämlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt bzw. verausgabt (BFH-Urteil vom 19.02.1975 I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl II 1975, 441).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Bei einer wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen notwendig gewordenen Schätzung kann die Finanzbehörde sich an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens für Betriebseinnahmen und an der unteren Grenze des Schätzungsrahmens für Betriebsausgaben orientieren (vgl. BFH-Urteil vom 01.10.1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503 , BStBl II 1993, 259 ).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227 m. w. N.; BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323 , BStBl II 1983, 618 ).
  • BFH, 18.08.1960 - IV 299/58 U

    Umfang der Berücksichtigungspflicht von Tatsachenbehauptungen des

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Da jede Schätzung gewisse Unsicherheiten enthält, muss der Steuerpflichtige, will er eine abweichende Schätzung herbeiführen, nachgewiesene Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, zu dem Schluss zu gelangen, dass in seinem konkreten Fall ein anderer als der von der Finanzbehörde geschätzte Betrag wahrscheinlicher sei (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.1961 IV 101/60 U, BFHE 73, 146, BStBl III 1961, 321; BFH-Urteil vom 18.08.1960 IV 299/58 U, BFHE 71, 545, BStBl III 1960, 451).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2003 - 1 K 636/02
    Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227 m. w. N.; BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 38/82, BFHE 138, 323 , BStBl II 1983, 618 ).
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