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   FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17 (5)   

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https://dejure.org/2017,54435
FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17 (5) (https://dejure.org/2017,54435)
FG Bremen, Entscheidung vom 21.09.2017 - 1 K 20/17 (5) (https://dejure.org/2017,54435)
FG Bremen, Entscheidung vom 21. September 2017 - 1 K 20/17 (5) (https://dejure.org/2017,54435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG - Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch von Bundesliga-Fußballspielen für Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93

    Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung"

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Nach dem BFH-Urteil vom 26. September 1995 VIII R 35/93 -, BFHE 179, 251 , BStBl II 1996, 273 sei es gerechtfertigt, solche Vorteile nicht als Betriebseinnahmen zu erfassen, die lediglich dazu dienten, den üblichen, für Geschäftsgespräche förderlichen Rahmen zu schaffen.

    Dem stehe das BFH-Urteil vom 26. September 1995 VIII R 35/93 -, BFHE 179, 251 , BStBl II 1996, 273 nicht entgegen.

    Insoweit kommen Bewirtungsleistungen oder bloße Aufmerksamkeiten von geringem finanziellen Gewicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1995 VIII R 35/93, BFHE 179, 251 , BStBl II 1996, 273 ).

  • BFH, 16.10.2013 - VI R 78/12

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen an

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Dies sei nach den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl des Begünstigten, freie oder nur geringe Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck zu beurteilen (Hinweis auf BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104 , BStBl II 2005, 367 und vom 16. Oktober 2013 VI R 78/12, BFHE 243, 242 , BStBl II 2015, 495 ).

    Von einem solchen ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse ist auszugehen, wenn auf Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles darauf zu schließen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck ganz im Vordergrund steht und ein mögliches eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2013 VI R 78/12, BFHE 243, 242 , BStBl II 2015, 495 , Rn. 16).

  • BFH, 12.12.2013 - VI R 47/12

    Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen; Beiladung nach §

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Sofern keine geschäftliche Beziehung zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger besteht und ein Vertragsverhältnis erst angebahnt werden soll, scheidet die Anwendung von § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2013, VI R 47/12, BStBl. II 2015, 490).
  • FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16

    § 37b EStG: Pauschalierung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. März 2017 6 K 1201/16, BB 2017, 1891 führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BFH, 12.02.2009 - VI R 32/08

    Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Bei einer durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Zuwendung an Arbeitnehmer liege Arbeitslohn nur dann nicht vor, wenn sich ein Vorteil als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung darstelle, so dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden könne (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, BFHE 224, 314 , BStBl II 2009, 462 ).
  • BFH, 16.10.2013 - VI R 57/11

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Denn § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart und keinen sonstigen originären (Einkommen-)Steuertatbestand, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2013 VI R 57/11, BFHE 243, 237 , BStBl II 2015, 457 ).
  • BFH, 13.12.1973 - I R 136/72

    Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei -

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Dabei habe er sich auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1973 I R 136/72, BFHE 111, 108 , BStBl II 1974, 210 gestützt.
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Dies sei nach den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl des Begünstigten, freie oder nur geringe Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck zu beurteilen (Hinweis auf BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104 , BStBl II 2005, 367 und vom 16. Oktober 2013 VI R 78/12, BFHE 243, 242 , BStBl II 2015, 495 ).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
    Ein allgemeines materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip existiert nicht (vgl. BFH-Urteil vom 07. Juli 2004 X R 24/03, BFHE 206, 292 , BStBl II 2004, 975 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2019 - 2 K 768/16

    Mitarbeiterverpflegung durch Restaurantschecks - Bewertung der Sachbezüge

    Denn § 37b EStG begründet keine weitere eigenständige Einkunftsart und keinen sonstigen originären (Einkommen-) Steuertatbestand, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2013 VI R 57/11, BFHE 243, 237, BStBl II 2015, 457; vgl. auch FG Bremen, Urteil vom 21. September 2017 1 K 20/17 (5), Rn. 37, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15

    Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer -

    Dem entsprechend haben auch das FG Bremen die Verschaffung des Zugangs zu einer VIP-Loge bei Bundesligaspielen (Urteil vom 21.09.2017 1 K 20/17 (5), Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2018, 1242) und das FG Münster die Teilnahme an einer "Party", bei der Künstler auftraten, als geldwerten Vorteil angesehen (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, EFG 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19).
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