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   FG Bremen, 24.01.2000 - 499120 K 1   

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https://dejure.org/2000,14501
FG Bremen, 24.01.2000 - 499120 K 1 (https://dejure.org/2000,14501)
FG Bremen, Entscheidung vom 24.01.2000 - 499120 K 1 (https://dejure.org/2000,14501)
FG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 499120 K 1 (https://dejure.org/2000,14501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldbescheid als Steuervergütungsbescheid bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldbescheid als Steuervergütungsbescheid; Inhalt eines Kindergeldaufhebungsbescheids; nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldbescheid als Steuervergütungsbescheid; Inhalt eines Kindergeldaufhebungsbescheids; nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 955
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Bremen, 24.01.2000 - 499120K 1
    Bescheide über die Festsetzung von Kindergeld nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen für die Zeit ab Januar 1996 sind Steuervergütungsbescheide nach § 155 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 AO und § 31 Satz 3 EStG , auf deren Erlaß und deren Aufhebung, soweit nicht in § 70 EStG etwas anderes geregelt ist, die Vorschriften der AO anzuwenden sind (BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 259, BStBl II 1999, 231 ).

    Das ist zwischen den Beteiligten nicht umstritten und bedarf daher keiner weiteren Erläuterung und entspricht im übrigen der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluß in BFHE 187, 559 ).

  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus FG Bremen, 24.01.2000 - 499120K 1
    Damit war dem Beklagten bei Erlaß der Verfügung vom 21. Oktober 1996 bekannt, daß die Tochter die Wohnung der Klägerin verlassen hatte, denn Tatsachen, die bei Erlaß des Bescheides aus den Akten ersichtlich sind, werden - auch wenn der Sachbearbeiter diese Tatsache sich nicht bewußt macht - nicht im Sinne von § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nachträglich bekannt, wenn sie oder ihre Bedeutung erst nachträglich erkannt werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221 , BStBl II 1995, 192 ).
  • BFH, 14.04.1999 - XI R 24/96

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Bremen, 24.01.2000 - 499120K 1
    Dabei ist für die Auslegung entscheidend, wie der Adressat nach den ihm bekannten Umständen - seinem "objektiven Verständnishorizont" - den materiellen Gehalt der Regelung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteil vom 14. April 1999 IX R 24/96, BFH/NV 1999, 1438 ).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93

    Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung

    Auszug aus FG Bremen, 24.01.2000 - 499120K 1
    Entscheidend ist, ob der angeforderte Bescheid zum Zeitpunkt seines Ergehens durch eine entsprechende Ermächtigungsnorm gedeckt war (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1993 VIII R 9/93, BFHE 175, 391 , BStBl II 1995, 2 ).
  • FG Baden-Württemberg, 03.01.2001 - 9 K 125/00

    Keine Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für einen Zeitraum, der vor einem

    Denn die Aufhebung oder Änderung von Bescheiden nach § 70 Abs. 2 EStG setzt eine Änderung in den Verhältnissen seit der letzten Festsetzung voraus, weil der Adressat eines bestandskräftigen geänderten Verwaltungsakts darauf vertrauen darf, dass die Behörde eine vollständige und abschließende Prüfung der Rechtslage vorgenommen hat (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 29.06.2000, 9 K 351/98, EFG 2000, 1197 ; des FG Bremen vom 24.01.2000, 4 99 120 K 1, EFG 2000, 955>956<; des FG Köln vom 31.08.2000, 2 K 4691/99, EFG 2000, 1395).

    d) Auch eine Änderung der Kindergeldfestsetzung auf Grundlage des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung - AO - scheidet aus, da dem Bekl die Tatsache des Auszugs zum Zeitpunkt des Aufhebungsbescheids vom 03.08.1999 schon bekannt war und daher zum Zeitpunkt des zweiten Aufhebungsbescheids vom 22.11.1999 nicht mehr als neue Tatsache gelten konnte (vgl. Urteil des FG Bremen vom 24.01.2000, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 K 125/00

    Keine Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für einen Zeitraum, der vor einem

    Denn die Aufhebung oder Änderung von Bescheiden nach § 70 Abs. 2 EStG setzt eine Änderung in den Verhältnissen seit der letzten Festsetzung voraus, weil der Adressat eines bestandskräftigen geänderten Verwaltungsakts darauf vertrauen darf, dass die Behörde eine vollständige und abschließende Prüfung der Rechtslage vorgenommen hat (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 29.06.2000, 9 K 351/98, EFG 2000, 1197 ; des FG Bremen vom 24.01.2000, 4 99 120 K 1, EFG 2000, 955>956<; des FG Köln vom 31.08.2000, 2 K 4691/99, EFG 2000, 1395).

    d) Auch eine Änderung der Kindergeldfestsetzung auf Grundlage des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung - AO - scheidet aus, da dem Bekl die Tatsache des Auszugs zum Zeitpunkt des Aufhebungsbescheids vom 03.08.1999 schon bekannt war und daher zum Zeitpunkt des zweiten Aufhebungsbescheids vom 22.11.1999 nicht mehr als neue Tatsache gelten konnte (vgl. Urteil des FG Bremen vom 24.01.2000, a.a.O.).

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