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   FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09 E   

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https://dejure.org/2010,7854
FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09 E (https://dejure.org/2010,7854)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.08.2010 - 1 K 2690/09 E (https://dejure.org/2010,7854)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. August 2010 - 1 K 2690/09 E (https://dejure.org/2010,7854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Veräußerungsgewinns i.R.d. Anschaffung und Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Zusammenhang mit der Bestimmung der Einkommensteuer; Aufwendungen zur Ablösung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück als nachträgliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch Schenkung; Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Veräußerungsgewinn; Anteilserwerb; Vermögensübertragung; Vorweggenommene Erbfolge; Vorbehaltsnießbrauch; Nachträgliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG - Anteilserwerb des Veräußerers durch Schenkung, Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung eines Nießbrauchsrechts als nachträgliche Anschaffungskosten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ablösung des Nießbrauchsrechts als nachträgliche Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ablösesumme für Nießbrauchrecht an GmbH-Anteil als nachträgliche AK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) sei mit der unentgeltlichen Übertragung für den Erwerber der Erwerbsvorgang abgeschlossen und könne keine nachträglichen Anschaffungskosten mehr zu Folge haben.

    Soweit der Beklagte sich auf die Entscheidung des BFH vom 14. Juni 2005 (VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) berufe, verkenne er, dass der BFH insoweit nur über die Veräußerung durch den Rechtsvorgänger, nicht aber über die Anschaffungskosten des die Ablösung zahlenden Erwerbers entschieden habe.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) ist die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i. S. von § 17 EStG unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine unentgeltliche Vermögensübertragung.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten lässt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 14. Juni 2005 (VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15) herleiten, dass es sich bei der Ablösezahlung des Klägers nicht um nachträgliche Anschaffungskosten handelt.

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Hierdurch entstehende Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands "Grundstück" i. S. des § 255 Abs. 1 HGB (BFH-Urteile vom 22. Februar 2007 IX R 29/05, BFH/NV 2007, 1100, vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).

    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Ablösung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück auch regelmäßig als nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks anzusehen (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 08. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660 und vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348) muss der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten in § 17 EStG weit ausgelegt werden, damit das die Einkommensbesteuerung beherrschende Nettoprinzip im Anwendungsbereich dieser Norm ausreichend wirksam werden kann.
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass zu den Anschaffungskosten einer Beteiligung auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung gehören, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234 und vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Hierdurch entstehende Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands "Grundstück" i. S. des § 255 Abs. 1 HGB (BFH-Urteile vom 22. Februar 2007 IX R 29/05, BFH/NV 2007, 1100, vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 08. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660 und vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348) muss der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten in § 17 EStG weit ausgelegt werden, damit das die Einkommensbesteuerung beherrschende Nettoprinzip im Anwendungsbereich dieser Norm ausreichend wirksam werden kann.
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Dem durch die Beteiligung veranlassten Ertrag ist der durch sie veranlasste Aufwand gegenüberzustellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, unter B. II. 2. der Gründe).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Dementsprechend sind Aufwendungen zur Ablösung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück auch regelmäßig als nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks anzusehen (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486).
  • BFH, 22.02.2007 - IX R 29/05

    AK; Ablösung Nießbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Hierdurch entstehende Aufwendungen sind nachträgliche Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands "Grundstück" i. S. des § 255 Abs. 1 HGB (BFH-Urteile vom 22. Februar 2007 IX R 29/05, BFH/NV 2007, 1100, vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89

    Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
    Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass zu den Anschaffungskosten einer Beteiligung auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung gehören, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234 und vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile -

    Das Finanzgericht (FG) gelangte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 131 veröffentlichten Urteil zu der Auffassung, dass der Kläger Gesellschaftsanteile aufgrund der notariellen Schenkungsurkunde unentgeltlich erworben habe und dass er die Ablösungszahlung von 1.679.800 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten habe aufwenden müssen, um sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Anteilen zu verschaffen.
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 131 veröffentlichten Entscheidung insoweit statt.
  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

    Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung beim Sohn führen jedoch nicht zwangsläufig zu einer Veräußerung bzw. zu Veräußerungseinkünften bei der Klägerin, eine solche Korrespondenz ist für das Gericht nicht ersichtlich (vgl. auch ErbStB 2010, 328-329).
  • FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12

    Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

    Der erkennende Senat gelangte in seinem Urteil vom 6.8.2010 (EFG 2011, 131) zu der Auffassung, dass der Kläger Gesellschaftsanteile aufgrund der notariellen Schenkungsurkunde vom 16.3.2004 unentgeltlich erworben habe und dass er die Ablösungszahlung von 1.679.800 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten habe aufwenden müssen, um sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Anteilen zu verschaffen.
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