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   FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10 E   

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FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10 E (https://dejure.org/2014,60538)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2014 - 9 K 2384/10 E (https://dejure.org/2014,60538)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 9 K 2384/10 E (https://dejure.org/2014,60538)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29.01.2009, V R 64/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 1045) habe der Insolvenzverwalter mit der ab Verfahrenseröffnung bestehenden Aufgabe, die Insolvenzmasse zu verwerten, auch die dem Unternehmer zugewiesene Aufgabe des "Steuereinnehmers" übernommen.

    Die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2009, 1045 stehe der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren nicht entgegen.

    Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehöre neben der Geltendmachung eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs auch die vollständige ertragsteuerliche Versteuerung der nach Verfahrenseröffnung vereinnahmten Umsatzsteuererstattungen (BFH-Urteil vom 29.01.2009, a.a.O.).

    Zu den Masseverbindlichkeiten gehören gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Verbindlichkeiten, die "durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören" (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2009, V R 64/07, BStBl II 2009, 682).

    Kommt es zur vollständigen Tatbestandsverwirklichung bereits vor Verfahrenseröffnung, handelt es sich um eine Insolvenzforderung, erfolgt die vollständige Tatbestandsverwirklichung erst nach Verfahrenseröffnung, liegt unter den Voraussetzungen des § 55 InsO eine Masseverbindlichkeit vor (BFH in BStBl II 2009, 682).

    Denn der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verpflichtung, die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen, wozu auch die vollständige Versteuerung der nach Verfahrenseröffnung erzielten nachträglichen gewerblichen Einkünfte gehört (vgl. BFH in BStBl II 2009, 682 betreffend Entgeltsvereinnahmung im Rahmen der Istbesteuerung sowie in BStBl II 2011, 429 betreffend durch Auflösung einer Rückstellung begründete Einkommensteuer).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Das FA meint, Einkommensteuerforderungen auf Grund von erzielten Einkünften nach Insolvenzeröffnung seien nicht nur dann Massekosten, wenn die Einkünfte aus der Verwertung der Insolvenzmasse resultierten, sondern auch dann, wenn Verbindlichkeiten durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet würden (BFH-Urteil vom 18.05.2010, X R 60/08, BFH/NV 2010, 1685).

    Die Einkommensteuer 2006 stellt einen nach Insolvenzeröffnung begründeten Steueranspruch dar, der als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO gegenüber dem Kläger festgesetzt werden durfte (vgl. auch BFH-Urteil vom 18.05.2010, X R 60/08, BStBl II 2011, 429; Finanzgericht München, Urteil vom 21.07.2010, 10 K 3005/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1981; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 7. Aufl. 2010, S. 79).

    Denn der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verpflichtung, die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen, wozu auch die vollständige Versteuerung der nach Verfahrenseröffnung erzielten nachträglichen gewerblichen Einkünfte gehört (vgl. BFH in BStBl II 2009, 682 betreffend Entgeltsvereinnahmung im Rahmen der Istbesteuerung sowie in BStBl II 2011, 429 betreffend durch Auflösung einer Rückstellung begründete Einkommensteuer).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Nach dem Urteil des BFH vom 29.08.2007, IX R 4/07 (BStBl II 2010, 145) könne auch eine Begründung der Insolvenzverbindlichkeit kraft Gesetzes ausreichen.

    Diese Einschränkungen gelten aber nicht für Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO, die durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen sind und die der Insolvenzverwalter nach § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 AO aus der Insolvenzmasse zu bezahlen hat (BFH-Urteil vom 29.08.2007, IX R 4/07, BFH/NV 2007, 2429).

    Welche Anforderungen im Einzelnen an die somit erforderliche vollständige Tatbestandsverwirklichung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu stellen sind, richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften des Steuerrechts, nicht aber nach dem Insolvenzrecht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 2429).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02

    Linneweber - Steuerrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Die Umsatzsteuererstattungen auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17.02.2005 zu den Aktenzeichen Rs. C-453/02 und C-462/02 sind nach der Betriebsaufgabe im Jahre 2004 als nachträgliche Einkünfte in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz unter Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips zu ermitteln.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 17.02.2005 C-453/02 und C-462/02, BFH/NV 2005, Beilage 2, 94 - 98) und im Anschluss daran der BFH (Urteil vom 12.05.2005, V R 7/02, BStBl II 2005, 617) hätten festgestellt, dass die Praxis der umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen mit Geldspielgeräten rechtswidrig gewesen sei.

    In diesem Urteil, das nachfolgend infolge seiner Veröffentlichung im BStBl für die Verwaltung verbindlich geworden sei, habe der V. Senat des BFH entschieden, dass sich Aufsteller von Geldautomaten auf die sich aus der Entscheidung des EuGH vom 17.02.2005 C-453/02 und C-462/02 ergebende Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. F der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen könnten, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung finde.

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Die Umsatzsteuererstattungen auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17.02.2005 zu den Aktenzeichen Rs. C-453/02 und C-462/02 sind nach der Betriebsaufgabe im Jahre 2004 als nachträgliche Einkünfte in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz unter Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips zu ermitteln.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 17.02.2005 C-453/02 und C-462/02, BFH/NV 2005, Beilage 2, 94 - 98) und im Anschluss daran der BFH (Urteil vom 12.05.2005, V R 7/02, BStBl II 2005, 617) hätten festgestellt, dass die Praxis der umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen mit Geldspielgeräten rechtswidrig gewesen sei.

    In diesem Urteil, das nachfolgend infolge seiner Veröffentlichung im BStBl für die Verwaltung verbindlich geworden sei, habe der V. Senat des BFH entschieden, dass sich Aufsteller von Geldautomaten auf die sich aus der Entscheidung des EuGH vom 17.02.2005 C-453/02 und C-462/02 ergebende Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. F der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen könnten, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung finde.

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 17.02.2005 C-453/02 und C-462/02, BFH/NV 2005, Beilage 2, 94 - 98) und im Anschluss daran der BFH (Urteil vom 12.05.2005, V R 7/02, BStBl II 2005, 617) hätten festgestellt, dass die Praxis der umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen mit Geldspielgeräten rechtswidrig gewesen sei.

    Am 30.09.2005 sei das Urteil des BFH vom 12.05.2005, V R 7/02 (a.a.O.) ergangen.

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Steueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 13.11.1986, V R 59/79, BStBl II 1987, 226; vom 09.04.1987, V R 23/80, BStBl II 1987, 527, und vom 21.12.1988, V R 29/86, BStBl II 1989, 434).

    Unerheblich ist demgegenüber der Zeitpunkt der Steuerentstehung (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1987, 226, und in BStBl II 1989, 434; vgl. auch BFH-Urteil vom 29.03.1984, IV R 271/83, BStBl II 1984, 602; BFH-Beschlüsse vom 30.04.2007, VII B 252/06, BFH/NV 2007, 1395; vom 01.04.2008, X B 201/07, BFH/NV 2008, 925, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Ob es sich bei einem Steueranspruch um eine Insolvenzforderung oder um eine Masseverbindlichkeit handelt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der den Steueranspruch begründende Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 13.11.1986, V R 59/79, BStBl II 1987, 226; vom 09.04.1987, V R 23/80, BStBl II 1987, 527, und vom 21.12.1988, V R 29/86, BStBl II 1989, 434).

    Unerheblich ist demgegenüber der Zeitpunkt der Steuerentstehung (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1987, 226, und in BStBl II 1989, 434; vgl. auch BFH-Urteil vom 29.03.1984, IV R 271/83, BStBl II 1984, 602; BFH-Beschlüsse vom 30.04.2007, VII B 252/06, BFH/NV 2007, 1395; vom 01.04.2008, X B 201/07, BFH/NV 2008, 925, jeweils m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 15.05.2014 - 12 K 4478/11

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Ausübung des Wahlrechts zur Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Hinsichtlich der angeblich in 2006 zugeflossenen Beträge existiere ein Abrechnungsbescheid des Finanzamts Z vom 13.07.2006, der unter dem Az. 12 K 4478/11 AO mit der Klage angefochten worden sei.

    Das Gericht hat die Steuerakten des FA, die Akten des Amtsgerichts ... zu Az. xx IN xxx/04 und die Gerichtsakten des Verfahrens des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf zu 12 K 4478/11 AO betreffend den Abrechnungsbescheid des Finanzamts Z zum Verfahren beigezogen.

  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2014 - 9 K 2384/10
    Die Einkommensteuerschuld kann als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren sein, die durch Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Verwalter geltend zu machen ist (BFH in BFH/NV 2008, 1569) oder sie ist gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners gerichtet und gegen diesen festzusetzen.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

  • BFH, 15.11.2011 - I R 96/10

    Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 31/09

    Teilanfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheides; Gewinnermittlung nach § 4

  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

  • BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren -

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 4/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

  • BFH, 09.04.1987 - V R 23/80

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15 a UStG zählt zu den

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 58/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

  • BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

  • BFH, 26.07.2004 - X R 30/04

    Insolvenzverfahren: Prozessführungsbefugnis

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

  • BFH, 28.01.2015 - X B 103/14

    Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2014  9 K 2384/10 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 09.02.2023 - 9 K 2035/20

    Berücksichtigen der Umsatzsteuererstattungsansprüche einkommensteuerlich als

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erging im anschließenden Klageverfahren ein Zwischenurteil (vom 8.07.2014 9 K 2384/10 E), wonach die nach der Betriebsaufgabe erfolgten Umsatzsteuererstattungen in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG als nachträgliche Einkünfte unter Berücksichtigung des Zuflussprinzips zu ermitteln seien.
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