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   FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05 G, F   

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FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05 G, F (https://dejure.org/2009,7170)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2009 - 10 K 795/05 G, F (https://dejure.org/2009,7170)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2009 - 10 K 795/05 G, F (https://dejure.org/2009,7170)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem Übergang von Kapital zwischen zwei Gesellschaften; Kriterien für das Vorliegen einer betrieblich veranlassten Maßnahme als Fehlmaßnahme

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; AO § 90 Abs. 2; ; AO § 160

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; AO § 160
    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem Übergang von Kapital zwischen zwei Gesellschaften - Teilwertabschreibung; Beteiligungserwerb; Abzugsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem Übergang von Kapital zwischen zwei Gesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 25.02.2004 - I B 66/02

    Benennungsverlangen gem. § 160 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Die in diesen Unterlagen mitgeteilten Umstände mögen zwar darauf hindeuten, dass G der wahre Empfänger der Leistungen gewesen ist, und deshalb steuerliche Vorgänge im Inland nicht betroffen sind, sie haben dem Gericht aber bei einer Würdigung der gesamten Umstände des Streitfalles nicht die Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) vermitteln können, dass der behauptete Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen hat (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 13. März 1985 - I R 7/81, BStBl II 1986, 318 , vom 12. August 1999 - XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299 und vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, BFH/NV 2004, 919).

    Zum anderen verweist der Beklagte zutreffend darauf, dass auch eine Person, die nicht zu den Gründungsmitgliedern oder Anteilseignern einer Briefkastengesellschaft gehört, beispielsweise über ein Treuhandverhältnis oder auf anderem Wege Empfänger einer geflossenen Leistung sein kann (vergl. dazu auch den Beschluss des BFH vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, a.a.O.).

    Vielmehr ist es einem Steuerpflichtigen bei außergewöhnlichen Geschäftsumständen, insbesondere bei Auslandsbeziehungen (§ 90 Abs. 2 Satz 3 AO), zumutbar, sich bereits bei Abschluss der fraglichen Verträge hinreichende Sicherheit über die wahren Vertragspartner zu verschaffen (vergl. dazu auch die Entscheidungen des BFH vom 3. Dezember 1993 - I B 145/93, BFH/NV 1994, 688 , vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, a.a.O., und vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618).

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98

    Lohnsteuerhilfeverein und Vermietungseinkünfte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Es besteht nämlich kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit der Klägerin aufzuerlegen, weil der Beigeladene das Verfahren nicht durch eigene Anträge oder in anderer Weise gefördert hat (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 - VII R 66/98, BStBl II 1999, 623, 630).
  • BFH, 10.11.1998 - I R 108/97

    Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Diese Erkenntnisse reichen aus, die Benennung des hinter der Anstalt stehenden Inhabers zu fordern, denn es hat der Verdacht bestanden, dass die Anstalt lediglich als "Durchleitungsgesellschaft" eingeschaltet worden ist (vergl. dazu auch die Urteile des BFH vom 30. August 1995 - I R 126/94, BFH/NV 1996, 267 und vom 10. November 1998 - I R 108/97, BStBl II 1999, 121).
  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Zwar kann es geboten sein, Aufwendungen zumindest insoweit anzusetzen, als Steuerausfälle im Inland nicht zu erwarten sind (vergl. dazu das Urteil des BFH vom 24. Juni 1997 - VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51), konkrete Erkenntnisse hierzu haben sich aber nicht ergeben.
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Es wäre nämlich Sache der Klägerin gewesen, die benannten Zeugen in der mündlichen Verhandlung zu stellen (§ 90 Abs. 2 AO; vergl. dazu auch die Entscheidungen des BFH vom 1. Juli 1987 - I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12 , vom 30. September 1998 - IV B 6/94, BFH/NV 1999, 490 und vom 7. Oktober 2008 - I B 62/08, BFH/NV 2009, 181), denn die Zeugen befinden sich nach Aktenlage im Ausland und auch der aufzuklärende Sachverhalt hat sich zumindest in wesentlichen Teilen im Ausland zugetragen.
  • BFH, 13.03.1985 - I R 7/81

    Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Die in diesen Unterlagen mitgeteilten Umstände mögen zwar darauf hindeuten, dass G der wahre Empfänger der Leistungen gewesen ist, und deshalb steuerliche Vorgänge im Inland nicht betroffen sind, sie haben dem Gericht aber bei einer Würdigung der gesamten Umstände des Streitfalles nicht die Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) vermitteln können, dass der behauptete Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen hat (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 13. März 1985 - I R 7/81, BStBl II 1986, 318 , vom 12. August 1999 - XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299 und vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, BFH/NV 2004, 919).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 51/98

    Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Zahlungen an sog. Domizilgesellschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Die in diesen Unterlagen mitgeteilten Umstände mögen zwar darauf hindeuten, dass G der wahre Empfänger der Leistungen gewesen ist, und deshalb steuerliche Vorgänge im Inland nicht betroffen sind, sie haben dem Gericht aber bei einer Würdigung der gesamten Umstände des Streitfalles nicht die Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) vermitteln können, dass der behauptete Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen hat (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 13. März 1985 - I R 7/81, BStBl II 1986, 318 , vom 12. August 1999 - XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299 und vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, BFH/NV 2004, 919).
  • BFH, 30.09.1998 - IV B 6/94

    Vernehmung ausländischer Zeugen; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Es wäre nämlich Sache der Klägerin gewesen, die benannten Zeugen in der mündlichen Verhandlung zu stellen (§ 90 Abs. 2 AO; vergl. dazu auch die Entscheidungen des BFH vom 1. Juli 1987 - I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12 , vom 30. September 1998 - IV B 6/94, BFH/NV 1999, 490 und vom 7. Oktober 2008 - I B 62/08, BFH/NV 2009, 181), denn die Zeugen befinden sich nach Aktenlage im Ausland und auch der aufzuklärende Sachverhalt hat sich zumindest in wesentlichen Teilen im Ausland zugetragen.
  • BFH, 25.01.2006 - I R 39/05

    Benennungsverlangen nach § 160 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Vielmehr ist es einem Steuerpflichtigen bei außergewöhnlichen Geschäftsumständen, insbesondere bei Auslandsbeziehungen (§ 90 Abs. 2 Satz 3 AO), zumutbar, sich bereits bei Abschluss der fraglichen Verträge hinreichende Sicherheit über die wahren Vertragspartner zu verschaffen (vergl. dazu auch die Entscheidungen des BFH vom 3. Dezember 1993 - I B 145/93, BFH/NV 1994, 688 , vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, a.a.O., und vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618).
  • BFH, 07.10.2008 - I B 62/08

    Darlegung von Sachaufklärungsmängeln

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05
    Es wäre nämlich Sache der Klägerin gewesen, die benannten Zeugen in der mündlichen Verhandlung zu stellen (§ 90 Abs. 2 AO; vergl. dazu auch die Entscheidungen des BFH vom 1. Juli 1987 - I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12 , vom 30. September 1998 - IV B 6/94, BFH/NV 1999, 490 und vom 7. Oktober 2008 - I B 62/08, BFH/NV 2009, 181), denn die Zeugen befinden sich nach Aktenlage im Ausland und auch der aufzuklärende Sachverhalt hat sich zumindest in wesentlichen Teilen im Ausland zugetragen.
  • BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07

    Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung -

  • BFH, 22.05.1968 - I 59/65

    Ermessensentscheidung des Finanzamts über die Höhe der Versagung des Abzugs von

  • BFH, 23.02.1951 - IV 81/50 S

    Berechtigung zur Ermessensentscheidung für das Finanzgericht - Anwendbarkeit des

  • BFH, 30.08.1995 - I R 126/94

    Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische

  • BFH, 03.12.1993 - I B 145/93

    Verfahrensrecht; Zahlungen an eine liechtensteinische Briefkastengesellschaft (§

  • FG Köln, 25.11.1993 - 7 K 438/90
  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 58/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gegenständen des Anlagevermögens eines

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 87/99

    Betriebsgebäude - Teilwertabschreibung bei Zahlung eines Überpreises

  • BFH, 19.05.1998 - I R 54/97

    Aus dem bloßen Anstieg der Marktzinsen kann ein unter den Anschaffungskosten

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98

    Rückstellung wegen Bürgschaft

  • BFH, 20.09.1989 - II R 96/86

    Bezuschußte Wirtschaftsgüter - Unrentabler Betrieb - Wiederbeschaffungskosten -

  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 348/82

    Zur Rückstellung für drohende Verluste trotz Verhandlungen über Vertragsänderung

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

  • BFH, 27.03.1968 - I 133/65

    Bewertung einer Beteiligung bei Übernahme neuer Stammeinlagen im Wege einer

  • BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74

    Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters -

  • BFH, 09.02.1977 - I R 130/74

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Aufwendungen für Geschäftswert

  • BFH, 11.07.2013 - IV R 27/09

    Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer

    Das FG wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1538 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 15. April 2009 10 K 795/05 G,F aufzuheben und unter Änderung der Feststellungsbescheide 1993 und 1994 vom 11. November 1998 und der Gewerbesteuermessbescheide 1993 und 1994, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Januar 2005, Teilwert- bzw. Forderungsabschreibungen auf den 30. Juni 1993 in Höhe von 2.569.778 DM und auf den 30. Juni 1994 in Höhe von 5.529.580 DM und 455.222 DM zu berücksichtigen,.

    hilfsweise, das Urteil des FG Düsseldorf vom 15. April 2009 10 K 795/05 G,F aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das FG Düsseldorf zurückzuverweisen.

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