Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01 AO |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Erlasses von Nachzahlungszinsen eines an einer Organschaft beteiligten Organträgers; Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Gewährung des begehrten Erlasses; Selbstbindung der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Erlass von Nachzahlungszinsen; ...
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuerbeträgen durch Organgesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01 AO
- FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/07
- BFH, 19.03.2009 - V R 48/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 21.10.1999 - I R 68/98
Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung hat ein Steuerpflichtiger grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, nach Maßgabe allgemeiner Verwaltungsanweisungen behandelt zu werden (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 68/98, BFH/NV 2000, 891).Verwaltungsanweisungen sind von den Gerichten nicht wie Gesetze auszulegen (vgl. BFH, Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 68/98, a. a. O.).
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 3 K 14/98
Erlass von Nachforderungszinsen auf geschuldete Umsatzsteuer
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Das vom Beklagen zitierte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. September 2000, 3 K 14/98, EFG 2001, 197 besage schon deshalb für den Rechtsstreit gar nichts, da es sich gerade nicht auf den Bereich der berichtigten Endrechnungen beziehe.Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 28. September 2000, EFG 2001, 197) sehe der BMF in seinem Erlass vom 1. April 1996 die sachliche Unbilligkeit in dem von ihm geregelten Fall darin, dass die zu verzinsende Steuernachforderung lediglich darauf beruhe, dass die Steuer nicht rückwirkend in dem Besteuerungszeitraum der ursprünglichen Rechnungserteilung berichtigt werden könne.
- BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97
Erlass von Nachforderungszinsen
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Wenn zweifelsfrei feststehe, dass ein Steuerpflichtiger durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil erlangt habe, sei für einen Ausgleich in Form einer Verzinsung der Steuernachforderung kein Raum (BFH, Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178).Dem Grundsatz, dass dann, wenn zweifelsfrei feststehe, dass ein Steuerpflichtiger durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil erlangt habe, für einen Ausgleich in Form einer Verzinsung der Steuerforderung nach § 233a AO kein Raum sei (BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl. II 1997, 259), festgesetzte Nachzahlungszinsen insoweit also zu erstatten seien (BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178), sei der Beklagte entsprechend dem BMF-Schreiben vom 01. April 1996 durch Teilerlass der von der Klägerin insgesamt geforderten Nachzahlungszinsen von 892.407 DM mit einem Betrag von 805.963 DM am 17. Januar 2001 nachgekommen, weil die in der Anweisung genannten Voraussetzungen für einen Erlass der Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen bis zu den jeweiligen Erstattungszeitpunkten der Umsatzsteuer-Guthaben vorgelegen hätten.
- BFH, 24.02.2005 - V R 62/03
Nachzahlungszinsen - Erlass
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Soweit der Beklagte sich auf das BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03 berufe, habe dieses für den vorliegenden Rechtsstreit keinerlei Aussagekraft, weil es sich um "mögliche Zinsvorteile" handeln müsse.Die Rechtsprechung sehe die tatsächlich gezogenen Zinsvorteile für einen Erlass von Nachforderungszinsen als grundsätzlich unbeachtlich an (BFH, Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03, HFR 2005, 627).
- BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93
Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
In diesem Schreiben wird die Ausübung des der Verwaltung zustehenden Ermessens bei der Frage des Erlasses (§ 227 AO) in einer Weise geregelt, dass die Finanzbehörden bei Vorliegen der angeführten Voraussetzungen die Nachzahlungszinsen zu erlassen haben (…sog. Selbstbindung der Verwaltung, vgl. z. B. Kruse/Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 4 Rdnr. 93; BFH, Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl. II 1995, 754 undvom 21. Oktober 1999 I R 1/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 691 m. w. N.; ständige Rechtsprechung). - BFH, 21.10.1999 - I R 1/98
Richtlinien zur Ermessensausübung; Auslegung
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
In diesem Schreiben wird die Ausübung des der Verwaltung zustehenden Ermessens bei der Frage des Erlasses (§ 227 AO) in einer Weise geregelt, dass die Finanzbehörden bei Vorliegen der angeführten Voraussetzungen die Nachzahlungszinsen zu erlassen haben (…sog. Selbstbindung der Verwaltung, vgl. z. B. Kruse/Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 4 Rdnr. 93; BFH, Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl. II 1995, 754 undvom 21. Oktober 1999 I R 1/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 691 m. w. N.; ständige Rechtsprechung). - BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Ausnahmsweise kann auch ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des begehrten Erlasses bestehen, wenn das Ermessen in einer Weise reduziert ist, dass nur die Entscheidung richtig ist, den Erlass zu gewähren (Ermessensreduzierung auf Null, vgl. z. B. BFH, Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BStBl. II 1992, 57 m. w. N.). - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Verwaltungsvorschriften vermögen über die ihnen zunächst innewohnende interne Bindung der durch sie angewiesenen nachgeordneten Behörden hinaus im Wege dieser Selbstbindung auch eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1969 VIII C 104.69, Neue Juristische Wochenschrift 1970, 675). - BFH, 05.12.1973 - III 250/65
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Schon nach älterer BFH-Rechtsprechung war darauf abzustellen, welche von mehreren in Betracht kommenden Personen nach außen als Unternehmer aufgetreten ist (vgl. etwa für das Erbringen von Beförderungsleistungen BFH, Urteil vom 5. Dezember 1973 III 265/65, BFHE 111, 184 m. w. N.: "Bei sinnvoller Auslegung des Beförderungsteuergesetzes ist vielmehr auch im Fall der Organschaft für die Bestimmung des Standortes eines Kfz. als Unternehmer die einzelne zum Organkreis gehörende Gesellschaft zu betrachten, die ungeachtet der organschaftlichen Verbundenheit als selbständiger Unternehmer auftritt."). - BFH, 02.07.1997 - I R 25/96
Vollverzinsung bei nachträglichem Ausschüttungsbeschluß
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01
Nach der BMF-Anweisung werde ein Erlass von Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen nur bis zum Zeitpunkt der Erstellung der berichtigten Endrechnung und der daraus folgenden geänderten Umsatzsteuerfestsetzung als geboten angesehen (Hinweis auf BFH, Urteil vom 02. Juli 1997 I R 25/96, 1997, 714). - BFH, 08.09.1993 - I R 30/93
Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die …
- BFH, 11.07.1996 - V R 18/95
Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den …
- BFH, 19.03.1997 - I R 7/96
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten …
- BFH, 20.12.1968 - III 100/64
Erlaß von HGA-Leistungen - Veräußerung des belasteten Grundstücks - …