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   FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16 E   

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https://dejure.org/2019,8990
FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16 E (https://dejure.org/2019,8990)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2019 - 11 K 311/16 E (https://dejure.org/2019,8990)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2019 - 11 K 311/16 E (https://dejure.org/2019,8990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Berechtigung zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen 2010 und 2011 aufgrund einer Mitteilung der zentralen Zul...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 10a; EStG § 91 Abs. 1 S. 4
    Rechtsstreit um die Berechtigung zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen 2010 und 2011 aufgrund einer Mitteilung der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA); Anerkennung von Altersvorsorgebeiträge bei der Berechnung der Sonderausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Riester: Ist die Mitteilung der ZfA ein Grundlagenbescheid?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 04.04.2012 - 3 K 330/11

    Herleitung einer zeitlichen Beschränkung für die Abgabe der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Der Beklagte sei verpflichtet gewesen, die durch die ZfA mitgeteilten Daten eigenständig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 04.04.2012 3 K 330/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1636).

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage zur Änderung einer Steuerfestsetzung aufgrund gesetzlicher Zulassung im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 d) der Abgabenordnung - AO - (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, EFG 2015, 228; FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).

    Ähnlich wie bei Ergehen einer Kontrollmitteilung ist das Finanzamt daher im Zweifelsfall verpflichtet, deren Richtigkeit im Besteuerungsverfahren zu überprüfen (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636).

    Die Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer und zur Gewährung der Altersvorsorgezulage im Sinne der §§ 79 ff. EStG stehen selbstständig nebeneinander (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 28.10.2011 13 K 1051/11, EFG 2012, 843).

    Zu dieser Klarstellung sah der Gesetzgeber sich dadurch veranlasst, dass zuvor in der Literatur vertreten wurde, dass es sich bei der Mitteilungspflicht in § 91 Abs. 1 S. 4 EStG a.F. um eine reine Verfahrensvorschrift handelte (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur).

  • FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 326/16

    Einkommensteuer, Altersvorsorgezulage: Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage zur Änderung einer Steuerfestsetzung aufgrund gesetzlicher Zulassung im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 d) der Abgabenordnung - AO - (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, EFG 2015, 228; FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).

    Denkbar wäre auch, dass die Ablehnung - so wie seitens des Klägers vorgetragen - auf einer Fristversäumnis i.S.v. § 89 Abs. 1 S. 1 EStG beruht (so auch die Begründung zur Ablehnung einer Zulage im Tatbestand des FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).

    Mit Blick auf das abweichende Urteil des FG Hamburg vom 5.12.2018 (Az. 1 K 326/16, zitiert nach juris) und der diesbezüglich anhängigen Revision beim BFH (Az. X R 2/19) lässt der Senat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zu.

  • FG Baden-Württemberg, 28.10.2011 - 13 K 1051/11

    Einwilligung zur Datenübermittlung als Voraussetzung für die Riester-Förderung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Die Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer und zur Gewährung der Altersvorsorgezulage im Sinne der §§ 79 ff. EStG stehen selbstständig nebeneinander (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 28.10.2011 13 K 1051/11, EFG 2012, 843).
  • FG München, 29.10.2014 - 9 K 1277/14

    Datenabgleich Altersvorsorgezulage; Änderung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage zur Änderung einer Steuerfestsetzung aufgrund gesetzlicher Zulassung im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 d) der Abgabenordnung - AO - (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, EFG 2015, 228; FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Nach dieser Vorschrift hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine persönliche Überprüfung des Zulageanspruchs insgesamt zu veranlassen, falls die ZfA nach Durchführung eines weitgehend automatisierten Verfahrens gem. § 90 Abs. 1 EStG eine Zulage an den Anbieter nicht gewährt oder nach Überprüfung gem. § 91 Abs. 1 EStG vom Anbieter zurückfordert (BFH Urteil vom 22.10.2014 X R 18/14, BStBl. II 2015, 371).
  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Die bloß mittelbare Zulageberechtigung im Sinne von § 79 S. 2 EStG über den pflichtversicherten oder diesem gleichgestellten Ehegatten genügt nicht, um einen eigenen Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG in Anspruch zu nehmen (BFH Urteil vom 29.07.2015 X R 11/13, BStBl. II 2016, 18).
  • BFH, 08.09.2020 - X R 2/19

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
    Mit Blick auf das abweichende Urteil des FG Hamburg vom 5.12.2018 (Az. 1 K 326/16, zitiert nach juris) und der diesbezüglich anhängigen Revision beim BFH (Az. X R 2/19) lässt der Senat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zu.
  • BFH, 08.09.2020 - X R 16/19

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21.03.2019 - 11 K 311/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16

    Einkommensteuer - Zur Versagung des Sonderausgabenabzugs für Beiträge zu einer

    Vielmehr hätten die Kläger diese Einwände in dem von ihnen bei der ZfA angestrengten Verfahren auf Festsetzung der Zulage geltend machen können und müssen (vgl. ebenso FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2018 1 K 326/16, juris; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2019 11 K 311/16 E, EFG 2019, 892).
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