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   FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14 Erb   

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https://dejure.org/2014,32160
FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14 Erb (https://dejure.org/2014,32160)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2014 - 4 K 488/14 Erb (https://dejure.org/2014,32160)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 4 K 488/14 Erb (https://dejure.org/2014,32160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks bei Wohnsitz des Schenkers und Schenkungsempfängers zur Zeit der Ausführung der Schenkung in einem anderen Mitgliedsstaat

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuer - Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige erneut auf dem europäischen Prüfstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 63; AEUV Art. 65
    Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks bei Wohnsitz des Schenkers und Schenkungsempfängers zur Zeit der Ausführung der Schenkung in einem anderen Mitgliedsstaat

  • rechtsportal.de

    Schenkungsteuer: Unionsrechtmäßigkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige nach Einführung der Wahlmöglichkeit des § 2 Abs 3 ErbStG durch das BeitrRLUmsG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: Unionsrechtmäßigkeit der Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige nach Einführung der Wahlmöglichkeit des § 2 Abs 3 ErbStG durch das BeitrRLUmsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    FG Düsseldorf legt Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige erneut dem EuGH vor

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige erneut dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige erneut vor dem EuGH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuer - Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige erneut auf dem europäischen Prüfstand

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH soll wieder über Freibetrag entscheiden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige ist unionsrechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige ist unionsrechtswidrig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Verstößt auch die Optionsregelung gegen Unionsrecht?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    EU-Konformität von Freibeträgen für beschränkt Schenkungssteuerpflichtige?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2774
  • EFG 2014, 2153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Damals führte der Gerichtshof aus, dass Art. 56 EG i.V.m. Art. 58 EG dahin auszulegen sei, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehe, die hinsichtlich der Berechnung der Schenkungsteuer vorsehe, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks dann, wenn Schenker und Schenkungsempfänger zur Zeit der Ausführung der Schenkung ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest einer von ihnen zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat gehabt hätte (Verfahren Vera Mattner, C-510/08, EU:C:2010:216).

    Die Vorschrift wurde durch den deutschen Gesetzgeber in Reaktion auf das Verfahren Vera Mattner (C-510/08, EU:C:2010:216) eingeführt, um eine mit dem Unionsrecht vereinbare Rechtslage zu schaffen (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6263, S. 64).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-168/11

    Beker - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Der EuGH hat allerdings zur fakultativen Anwendung einer zu überprüfenden nationalen Regelung ausgeführt, dass auch diese mit dem Unionsrecht unvereinbar sein könne (EuGH, Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 162; vom 18. März 2010, Gielen, C-440/08, EU:C:2010:148, Rn. 53; vom 28. Februar 2013, Beker, C-168/11, EU:C:2013:117, Rn. 62).

    Dies gelte erst recht, wenn das mit Unionsrecht unvereinbare Verfahren dasjenige sei, das automatisch angewandt werde, wenn der Steuerpflichtige keine Wahl getroffen habe (Urteil vom 28. Februar 2013, Beker, C-168/11, EU:C:2013:117, Rn. 62).

  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Mit dem Vorliegen der Genehmigung entstand erst die Steuer (BFH, Urteil vom 27. April 2005 II R 52/02, BStBl II 2005, 892).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 38/10

    Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier:

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Frage der Vereinbarkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG mit dem Unionsrecht nach Einführung des § 2 Abs. 3 ErbStG bisher nur am Rande einer Entscheidung Stellung genommen und ausgeführt, dass der Gesetzgeber den unionsrechtlichen Anforderungen dadurch Rechnung getragen habe, dass der Steuerpflichtige in den in § 2 Abs. 3 ErbStG genannten Fällen bei beschränkter Steuerpflicht beantragen könne, dass der Vermögensanfall insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werde (BFH, Urteil vom 4. Juli 2012 II R 38/10, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2012, 782).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Der EuGH hat allerdings zur fakultativen Anwendung einer zu überprüfenden nationalen Regelung ausgeführt, dass auch diese mit dem Unionsrecht unvereinbar sein könne (EuGH, Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 162; vom 18. März 2010, Gielen, C-440/08, EU:C:2010:148, Rn. 53; vom 28. Februar 2013, Beker, C-168/11, EU:C:2013:117, Rn. 62).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-440/08

    Gielen - Direkte Besteuerung - Art. 43 EG - Gebietsfremder Steuerpflichtiger -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Der EuGH hat allerdings zur fakultativen Anwendung einer zu überprüfenden nationalen Regelung ausgeführt, dass auch diese mit dem Unionsrecht unvereinbar sein könne (EuGH, Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 162; vom 18. März 2010, Gielen, C-440/08, EU:C:2010:148, Rn. 53; vom 28. Februar 2013, Beker, C-168/11, EU:C:2013:117, Rn. 62).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Danach seien Art. 56 EG und Art. 58 EG dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung von Erbschaftssteuern entgegen stünden, die für den Fall des Erwerbs eines im Gebiet dieses Staates belegenen Grundstücks durch Erbanfall vorsehe, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage dann, wenn der Erblasser und der Erwerber zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in einem Drittland hatten, niedriger ist als der Freibetrag der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine dieser Personen zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in dem genannten Mitgliedstaat gehabt hätte (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013, Yvon Welte, C-181/12, EU:C:2013:662).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-211/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2014 - 4 K 488/14
    Aus verfahrensrechtlichen Gründen hatte der EuGH noch nicht die Möglichkeit, im Rahmen des zu § 16 Abs. 2 ErbStG eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zu dieser Frage Stellung zu nehmen (C-211/13, EU:C:2014:2148, Rn. 20 ff.).
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