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   FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12 E   

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https://dejure.org/2013,37282
FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12 E (https://dejure.org/2013,37282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2013 - 1 K 1143/12 E (https://dejure.org/2013,37282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2013 - 1 K 1143/12 E (https://dejure.org/2013,37282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 68/09
    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12
    Dies ergibt sich aus dem vorinstanzlichen Urteil des OLG Koblenz vom 12.8.2010 (Az 4 U 68/09; juris) unter II.B.4.a.bb.(1).

    Auch das OLG Koblenz hat in der vorausgehenden Instanz mit Urteil vom 12.08.2010 (Az 4 U 68/09, juris) den Nießbraucher aufgrund seiner Stellung als Dritten i.S.d. der Kapitalerhaltungsvorschriften behandelt.

  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 173/10

    GmbH: Geltung der Eigenkapitalersatzregeln für den Nießbraucher eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12
    Bereits zivilrechtlich ist der Nießbraucher einem Gesellschafter mit der Folge einer Zurechnung nach § 39 Abs. 1 AO gleichzustellen, wenn der Nießbrauch die gesamte Beteiligung umfasst und ihm eine Position vermittelt, die ihm (z.B. durch ihm eingeräumte Stimmrechtsvollmachten) entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft verschafft (Beschluss des BGH vom 5.4.2011 II ZR 173/10, DStR 2011, 1475 ff., m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt bereits von demjenigen, der dem BGH Urteil vom 5.4.2011 II ZR 173/10, DStR 2011, 1475 ff zugrunde lag.

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 59/05

    Ursprünglich einbringungsgeborene GmbH-Anteile in der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12
    § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG wird bei Vorliegen einbringungsgeborener Anteile durch § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG 1977/1995/2002 verdrängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH Urteil vom 24.6.2008 IX R 59/05, BFH/NV 2008, 1998 m.w.N.).
  • BFH, 02.07.2009 - X B 230/08

    Keine Verhinderung der Entstehung einer Betriebsaufspaltung durch Bestellung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12
    Der Senat kann daher auch dahingestellt sein lassen, ob eine derartige unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht zivilrechtlich überhaupt wirksam wäre, oder ob diese Vollmacht in eine widerrufliche Vollmacht umzudeuten ist und es dem Beigeladenen damit möglich gewesen wäre, die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte im Konfliktfall effektiv durchzusetzen (vgl. hierzu auch BFH Beschluss vom 2.7.2009 X B 230/08, BFH/NV 2009, 1647 m.w.N. der Rechtsprechung der Zivilgerichte).
  • FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12
    Der erkennende Senat gelangte in seinem Urteil vom 6.8.2010 (EFG 2011, 131) zu der Auffassung, dass der Kläger Gesellschaftsanteile aufgrund der notariellen Schenkungsurkunde vom 16.3.2004 unentgeltlich erworben habe und dass er die Ablösungszahlung von 1.679.800 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten habe aufwenden müssen, um sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an den Anteilen zu verschaffen.
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12
    Der Bundesfinanzhof -BFH- hob auf die vom Beklagten eingelegte Revision durch Urteil vom 24.1.2012 unter dem Az IX R 51/10 (BStBl II 2012, 308) die Senatsurteile vom 6.8.2010 und 17.9.2010 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 49/13

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch

    Im Rahmen der Berechnung des Veräußerungsgewinns berücksichtigte das FG mit seiner in EFG 2014, 447 veröffentlichen Entscheidung die Zahlung der 1.679.800 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten des Klägers und rechnete diese den vom Beigeladenen übernommenen Anschaffungskosten in Höhe von 293.270,11 EUR hinzu.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 26. April 2013  1 K 1143/12 E aufzuheben und die Einkommensteuer 2007 dahingehend festzusetzen, dass die vom Rechtsvorgänger des Klägers nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG übernommenen Anschaffungskosten nur in dem Verhältnis übernommen werden, in dem der Verkehrswert des Anteils im Zeitpunkt der Ablösezahlung die Ablösezahlung übersteigt.

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