Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08 K, G |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der rückwirkenden Vornahme materiell-rechtlich erforderlicher steuerlicher Anpassungen von laufend veranlagten Steuern; Voraussetzung für die rückwirkende Zulassung der Behandlung gezahlter Umsatzsteuer als Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Vorsteuern als Betriebsausgaben; Gesamtregelungsverständnis des § 9b EStG; Vorsteuern; Betriebsausgaben; Gesamtregelungsverständnis; Rückwirkendes Ereignis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Vorsteuern als Betriebsausgaben - Gesamtregelungsverständnis des § 9b EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08 K, G
- BFH, 04.05.2011 - I R 67/10
- BVerfG, 12.05.2013 - 1 BvR 2306/11
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1665
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 10.12.2002 - 6 K 3593/99
Kapitalgesellschaft; außerbetriebliche Sphäre; Betriebliche Veranlassung; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Im Rahmen des sich an das Einspruchsverfahren anschließenden Klageverfahrens kam es im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 10.12.2002 zu folgendem Urteil (6 K 3593/99):.Einer Änderung der streitigen Steuerfestsetzungen stehe die Rechtskraft des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.12.2002 (6 K 3593/99) nicht entgegen.
Unabhängig von diesen Erwägungen beruht die im nachhinein fehlerhaft gewordene bilanzielle Berücksichtigung der gezahlten Umsatzsteuerbeträge im Streitfall auf der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 10.12.2002 (6 K 3593/99).
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 und vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BStBl II 1994, 648).Bei den laufend veranlagten Steuern wie der Einkommensteuer sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiell-rechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig zwar nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert (BFH, BStBl II 1993, 897).
- BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90
Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Die Zahlung von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer führt je nach Qualifikation der gezahlten Beträge entweder zu einer Forderung gegenüber dem Finanzamt oder zu einer entsprechenden Betriebsausgabe bzw. Anschaffungskosten (BFH vom 26.03.1992 IV R 121/90, BStBl II 1992, 1038).
- BFH, 30.08.1995 - IX B 74/95
Vorsteuer als Werbungskosten
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Dem entspricht es, wenn der BFH eine Behandlung gezahlter Umsatzsteuer als Werbungskosten rückwirkend für den Fall zulässt, dass erst später die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geschaffen werden (vgl. BFH vom 30.08.1995 IX B 74/95, BFH/NV 1996, 41). - BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 und vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BStBl II 1994, 648). - BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
Fehlen von Entscheidungsgründen; objektive Klagehäufung
Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08
Auf die Revision des Beklagten hin wurde das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hinsichtlich der Umsatzsteuer durch Gerichtsbescheid vom 18.03.2004 (V R 19/03) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
- BFH, 04.05.2011 - I R 67/10
Anfechtung eines Betragserrechnungsbescheids i. S. d. § 100 Abs. 2 Satz 3 2. …
Der deshalb erhobenen Klage hat das FG mit der Begründung stattgegeben, dass die von der Klägerin begehrte Änderung der Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) geboten sei (FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010 6 K 360/08 K,G); sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1665 abgedruckt.