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   FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09 F   

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https://dejure.org/2012,48389
FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09 F (https://dejure.org/2012,48389)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2012 - 7 K 3012/09 F (https://dejure.org/2012,48389)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2012 - 7 K 3012/09 F (https://dejure.org/2012,48389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehensaufnahme durch GbR - Aufteilung der Darlehenszinsen - Überquotale Kostentragung durch einen Mitgesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Darlehensaufnahme durch GbR - Aufteilung der Darlehenszinsen - Überquotale Kostentragung durch einen Mitgesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/01

    Überquotale Übernahme von Aufwendungen eines Gesellschafters: Zurechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09
    Grundsätzlich ist das zivilrechtliche Beteiligungsverhältnis auch Maßstab für die anteilige steuerliche Zurechnung von Einkünften, solange die Beteiligten keine abweichende, auch steuerlich zu berücksichtigende Vereinbarung getroffen haben (BFH vom 23.11.2004 - IX R 59/01, BStBl II 2005 m.w.N.).

    Diese lässt sich stets anhand objektiver Umstände belegen oder ggf. - aus der Sicht des Finanzamts - widerlegen (BFH vom 20.01.2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247; BFH vom 23.11.2004 - IX R 59/01, BStBl II 2005, Drenseck in. Schmidt, § 21 EStG Rz. 22).

    So wurden im Fall BFH vom 23.11.2004 (Az. IX R 59/01, BStBl II 2005, 454) die Einnahmen abzgl.

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 56/99

    Abfluss von Schuldzinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09
    Hierzu wäre eine gesonderte Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner erforderlich, dass der geschuldete Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet werden soll (BFH vom 6.4.2000 IV R 56/99, BFH/NV 2000, 1191).

    Dass der Schuldner in dem betreffenden Zeitpunkt zur Zahlung des Betrages in der Lage gewesen wäre, also nicht zahlungsunfähig war (BFH vom 6.4.2000 IV R 56/99, BFH/NV 2000, 1191).

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09
    Insofern ist mehr gegeben, als der bloß rechtliche Zusammenhang, in den Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger ein Darlehen aufnimmt, um die Grundschulden auf einem Vermietungsobjekt, die er als Sicherheiten für fremde Schulden bestellt hat, abzulösen (so z.B. BFH vom 29.7.1997 IX R 89/94, BStBl II 1997, 772).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 FGO, wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten bei verbundenen Verfahren getrennt werden müssen (BFH vom 13.12.1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07

    Überquotale Aufwandstragung durch Miteigentümer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3012/09
    Diese lässt sich stets anhand objektiver Umstände belegen oder ggf. - aus der Sicht des Finanzamts - widerlegen (BFH vom 20.01.2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247; BFH vom 23.11.2004 - IX R 59/01, BStBl II 2005, Drenseck in. Schmidt, § 21 EStG Rz. 22).
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